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Geschrieben von ohno am 09.04.2009, 12:25 Uhr

Kündigung wg. Kind krank

Dienstag habe ich mich vom Büro abgemeldet, weil mein Sohnemann Bronchitis hat. Habe mir dann auch die entsprechende Bescheinigung vom Arzt geholt (die 3. für dieses Jahr für jeweils 1 Tag - Habe das immer entsprechend einrichten können, dass ich nie länger als einen Tag fehlte im Büro). So, gestern war ich arbeiten, da sein Papa mit ihm zu Hause bleiben konnte (er arbeitet VZ, ich TZ). Ich gab meinem Chef dann Dokumente in die Hand und sagte ihm bei der Gelegenheit, dass mein Sohn noch krank wäre und ich morgen sehr wahrscheinlich wieder zuhause bleiben müßte wg. fehlender Betreuung. Da plusterte er sich auf, sein Gesicht wurde rot, und er sagte kein Ton dazu. Naja dachte ich mir, typische Reaktion. Ging wieder an meinen Platz. 5 Minuten vor 18:00 Uhr kommt sein Sozius und meint, er müßte mir unerfreuliche Post übergeben. Sein Kollege meinte, er müsste die Zusammenarbeit mit mir beenden. Ja, da hatte ich meine Kündigung auf dem Tisch. Fristgerecht, und mit sofortiger Freistellung.
Muss das sein? Ist das Kind mal krank und man MUSS die ihm zustehenden Freistellungstage in Anspruch nehmen, kann man gleich gehen oder wie? 10 Tage Anspruch auf bezahlte Freistellung sind sowieso ein Witz, welches Kind ist denn immer mal nur kurz krank? Und wenn mal was größeres im Raum steht, Windpocken oder sonstige Sachen, für die man eine längere Genesungszeit einplanen muss, sind diese 10 Tage / Elternteil zu schnell aufgebraucht, das Kalenderjahr ist ja deutlich länger. Und welcher AG macht schon mit, wenn man sich den Anspruch des anderen Elternteils auf sich übertragen will oder muss. Ich meine, mir gehts nicht darum, ob mir Freistellung zusteht oder nicht, ich werde mein Kind nicht Dritten überlassen, wenn es zu krank ist, zumindest nicht bis zum Weg der Besserung. Fakt ist, das Kinder ihre Eltern dann brauchen und keine Nachbarn oder sonstige. Schlimm genug, dass das schlechte Gewissen plagt, wenn man auf der Arbeit wegbleibt, oder vom Kind wegbleibt um zu arbeiten. Aber mich ärgerts, dass man die Leute für sich so gebrauchen will und wenn was dazwischen kommt sprich krankes Kind wird man einfach so vor die Tür gesetzt. Ich habe dort angefangen zu arbeiten, als mein Kind 3 Jahre war. Und bis heute (2,5 Jahre) war ich wg. Kind vielleicht 5 Tage daheim. Nicht grad viel. Und dann sowas... Ich weiß wie mein Exchef ist, und dass war ne totale Kurzschlusshandlung, weil es ihm nicht gepasst hat, dass ICH entschieden habe, dass mein Kind eine Betreuung braucht. ER ist ja der Bestimmer im Büro. Dort herrscht der totale Kontrollwahnsinn, arbeits- wie personenbezogen gesehen. Naja, mal sehen, wann ich wieder was finde. Vielleicht dann mit einem Chef, der weiß was auf ihn zukommen könnte und zugänglich ist für etwaige Lösungen, wenn seine Angestellten Mütter sind.

 
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Zwei Dinge dazu

Antwort von Tinai am 09.04.2009, 12:48 Uhr

Hallo,

1. ist das natürlich nicht rechtens, wenn Du unter das KSchG fällst (mehr als 10 Beschäftigte) und Du solltest Dir einen Anwalt nehmen, denn dann bekommst Du den Urlaub noch ausbezahlt (wenn er bei der Freistellung nicht aufgepasst hat und ausdrücklich eine Anrechung des Urlaubs formuliert hat) und ggf. eine Abfindung. Zumal das Arbeitsamt danach fragt, ob Du Dich gegen eine unberechtigte Kündigung gewehrt hast, bleibt Dir nichts anderes übrig, sonst verlierst Du womöglich Ansprüche. Das musst innerhalb von 3 Wochen geschehen (der Widerspruch).

2. Du hast keinen Anspruch auf vom AG bezahlte Freistellung. Die Freistellung ist in aller Regel unbezahlt, es sei denn ein Tarifvertrag oder eine BV stehen dagegen (halte ich nach dem, was Du da schreibst für unwahrscheinlich). Den Ausgleich schafft die GKV.

Grundsätzlich ist die Frage, was der AG mit der Betreuung von kranken Kindern zu tun hat, schon berechtigt. Ich finde die 10 Tage unbezahlte Freistellung je Kind schon einen guten KOmpromiss. Wenn die 20 Tage beider Eltern zusammen tatsächlich einmal nicht reichen sollten (was wirklich fast nie vorkommt und da spreche ich aus Erfahrung und hier auch einige), dann gibt es immer noch regulären Urlaub. Mit in der Regel 5-6 Wochen/Jahr sind wir da in Deutschland europaweit "spitze". Manche werden sagen, nee, den brauch ich, da will ich mich erholen. Da kann ich nur sagen: Wer Kinder hat, muss Abstriche machen und kann nicht erwarten, dass andere das für ihn erledigen.

Dies nur als kleinen Denkanstoß - wir haben immer wieder Mütter mit Kindern und Kinderkranktrage waren noch nie ein Problem bei uns. Aber wir bezahlen sie auch nicht.

Gruß Tina

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Re: Zwei Dinge dazu

Antwort von Henni am 09.04.2009, 16:56 Uhr

Hallo

im Prinzip ist von Tinai alles gesagt! RECHTLICH ist es so nciht haltbar, da könntest du gegenan gehen und solltest es auch.

Aber DU hast eben mit deinen 10 Tagen bzw ihr zu zweit mit 20 tagen ja noch Glück..UND eben auch noch jeder 26 TAge Urlaub oder so!

Ich will nicht jammern, ich bin Lehrerin und JAAAA, ich habe genug frei, aber meine Kindern werden nicht nur in den Ferien krank und wir Beamte haben 4-5 Tage im Jahr (egal wie viele Kidner man hat) und KEINEN Urlaub als Lehrer, den wir nehemn können. Also MUSS man sich als arbeitende Eltern da nun mal über die Kind Krank Tage hinaus eine Alternative suchen!!

Natürlich ist es ideal, wenn die Hauptbezugsperson das kranke Kind betreut...aber auch alles andere ist mal machbar!

Aber wie gesagt: die Kündigung ist sicher so nciht in ordnung, DA stimme cih mit dir überein!

LG HEnni

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Re: Kündigung wg. Kind krank

Antwort von anna_c am 10.04.2009, 7:41 Uhr

kann beiden Vorschreiberinnen nur recht geben in allen Punkten,
und vor allem nehme ich mit, dass Du Dir wieder was Neues suchen willst, also auch wenn Du Dir sagst, dass Du da nicht weiter arbeiten willst ist das doch ein unangenehmer Makel in Deinem Lebenslauf
Ich meine:unbedingt Anwalt nehmen, Einspruch erheben usw. und sei es nur, dass er Dich dann vielleicht mit einem Aufhebungsvertrag und einer Abfindung und einem guten Zeugnis gehen lässt !

Übrigens:
Kündigung aus Krankheitsgründen des Kindes bei den von Dir beschriebenen Rahmenbedingungen hält erfahrungsgemäss vor keinem Arbeitsgericht stand, da müsstest Du selber schon grobes Fehlverhalten an den Tag gelegt haben und mehrere schriftliche Abmahnungen von Deinem Chef bekommen haben.

Viel Erfolg und lass mal hören was rausgekommen ist

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Re: Zwei Dinge dazu

Antwort von celmin am 11.04.2009, 10:39 Uhr

Also ich kann nicht verstehen, was ihr da so zusammen schreibt. Wenn das wirklich so gelaufen ist, dann ist das eine ganz große Sauerei! Sie hat ja geschrieben, dass sie in den 2,5 Jahren bisher insgesamt 5 Tage für ihr krankes Kind genommen hat. Sie hat es also absolut nicht ausgereizt bisher. Und dann wird man entlassen, weil man wirklich mal zwei Tage braucht. Ich finde das ganz furchtbar und würde auch sofort zum Anwalt gehen.
Ich nehme jetzt mal an, dass es sich um einen kleinen Betrieb handelt, in dem es keinen Betriebsrat gibt. Hier ist es natürlich so, dass man manchmal wirklich auf jeden Mitarbeiter angewiesen ist.. Aber darüber sollte man reden können - auch mit dem Chef. Ein Chef, der einem dann einfach durch einen anderen Mitarbeiter die Kündigung überreichen lässt, ist ja wohl das Allerletzte.

Im übrigen kann ich die Sprüche von Lehrer auch nicht mehr hören. Wir haben ja nur 4 Tage für Kind krank. Also ich habe 10 Tage, mein Mann ist selbständig und hat keine Tage dafür. Ich habe 6 Wochen Urlaub. Als Lehrer hat man - zumindest hier in Hessen - ganz locker 14 Wochen Ferien. Und dann wird sich noch darüber ausgelassen, dass die Kinder ja meist nicht in den Ferien krank sind. Meine waren das im übrigen auch nie. Es ist für Lehrer auch nicht schlimmer, als für für alle anderen!

Aber hier geht es ja gar nicht darum, wieviele Tage man dafür zur Verfügung hat. Hier geht es darum, dass einer Arbeitnehmerin gekündigt wird, weil sie in 2,5 Jahren insgesamt eine Woche freigenommen hat für ihr Kind. Natürlich muss man sich ein Netz aufbauen und schauen, dass man das irgendwie überbrücken kann. Aber wenn das wirklich so gelaufen ist, wie sie es geschrieben hat, dann ist das eine Sauerei!

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Nichts anderes habe ich doch gesagt

Antwort von Tinai am 11.04.2009, 11:31 Uhr

Und zum Anwalt geraten, Henni übrigens auch!

Das ist unmöglich. Und deswegen rate ich auch, zum Anwalt zu gehen.

Ich habe dann nur ganz allgemein geschrieben, dass die 10Tage/Elternteil und Kind in D sehr großzügig sind, wenn man dann noch den Jahresurlaub sieht. Aus Sicht eines AG, mit nur Frauen/Müttern im Betrieb, wo man einfach darauf angewiesen ist, dass die Leute zuverlässig kommen und solche Tage nicht ausreizen!

Übrigens ist eine Personenbedingte Kündigung wegen häufigen Ausfalls (z.b. eigene Krankheit oder die der Kinder) durchaus möglich - nicht einfach, aber möglich. Aber das hatte ich oben nicht geschrieben, weil es hier sicher keine Grundlage ist, auf die der AG sich berufen kann.




Was das Übergeben von Kündigungen angeht: Ich lass es auch nur noch durch einen "dritten" machen, weil mal einer behauptet hat, er habe sie nicht von mir bekommen - das war mir eine große Lehre und hat uns ein Monatsgehalt gekostet. Ich muss letztlich nachweisen, dass die Kündigung zugegangen ist und das kann ich nur durch "Quittung" oder wenn ich einen Dritten dazu nehme. Das ist widerlich, aber ich traue in dieser Hinsicht keinem mehr. - Das hat aber jetzt überhaupt nichts mit dem Ursprungsposting zu tun.

Gruß Tina

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schlimm

Antwort von Chatilia am 11.04.2009, 11:31 Uhr

es passt einfach nicht zusammen: arbeitende mutter und krankes kind. ich habe schon viele schlimme reaktionen von chefs gesehen, damals hatte ich selber noch keine kinder, fand es immer ganz furchtbar, wie sich die chefs gegenüber den müttern verhielten. ich hatte mal eine kollegin, die war wirklich nie krank, ihr kleiner sohn auch nicht, bis es ihn eines tages ganz schlimm erwischte. sie musste EINEN tag zu hause bleiben. selbstverständlich übernahm ich ihre arbeit an jenem tag, wir hatten alles organisiert. unser damaliger chef zog ihr den einen tag vom lohn ab, obwohl das arbeitsrechtlich gar nicht drin lag.

ich finde es prima, wenn hier gesagt wird, dass lehrer nicht jammern sollen, denn das heisst für mich, dass die gleichen menschen auch nicht jammern werden, sollte der unterricht ausfallen für ihr kind, weil die lehrerin bei ihrem kranken kind zu hause sitzt. das ist wenigstens mal ein familienfreundlicher gedanke, den ihr eurem kind vermitteln könnt, wenn die lehrerin ausfällt.

schöne ostern!

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Re: schlimm

Antwort von Tinai am 11.04.2009, 11:37 Uhr

Hallo Chatilia,

Kinderkranktage muss der AG keine Lohnfortzahlung leisten, es sei denn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag sagen etwas anderes!

Ganz ehrlich: Warum sollte der AG das tun? Es ist nicht seine gesellschaftliche Pflicht für Kinder der Mitarbeiter zu sorgen, das ist Pflicht der Allgemeinheit, wenn Kinder erwünscht sind, findest Du nicht? Er zahlt ja die Kranktage der Mitarbeiter.

Und nicht umsonst muss die GKV für den Lohnausfall einspringen, zwar mit einem verminderten Betrag, aber wegen dieser Einbuße hat noch keiner ergänzend HartzIV gebraucht.

Die Leute, die am lautesten bei Kürzungen schreien, sind meist die, die sich darüber aufregen, dass sie Klavierstunden ihrer Kinder oder die Putzfrau auch bei Krankheit und Ferien weiter bezahlen müssen - das ist jedenfalls meien Erfahrung.

Grüße Tina

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sehr schlimm

Antwort von Chatilia am 11.04.2009, 11:46 Uhr

meine kollegin hat selbstverständlich ihren unbezahlten tag wieder zurückgekriegt. ich bin mit ihr vors arbeitsgericht.

ich finde es traurig, wenn dein kommentar deinen erfahrungen entspricht. meine erfahrungen sind ganz anders. ich kenne nämlich mehr leute OHNE kinder, die ihren ag ausnützen.

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Re: schlimm

Antwort von celmin am 11.04.2009, 12:11 Uhr

Da hast Du mich falsch verstanden. Ich habe nicht gesagt, dass ich es gut finde, wenn die Lehrer ausfallen. Ich kann nur immer dieses Gejammere nicht ertragen, dass die Lehrer nur die 4 Tage Kind krank haben. Jeder muss schauen, dass er es irgendwie organisiert, wenn das Kind krank ist. Nicht nur die armen Lehrer, die sowieso 14 Wochen "frei" haben.

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Re: Kündigung wg. Kind krank

Antwort von shinead am 11.04.2009, 23:37 Uhr

Anwalt nehmen!
Ganz wichtig!

Zusätzlich würde ich raten, jeden Tag ganz normal zur Arbeit zu gehen und die Arbeitskraft anzubieten. Wenn der Chef das nicht will, entsprechend quittieren lassen.
So kannst du vorm Arbeitsgericht nachweisen, dass Du wolltest, man Dich aber nicht gelassen halt.
Letzteres war der Rat vom Anwalt meines Bruder, der mit ähnlichen Konditionen seine Kündigung erhiehlt. Er arbeitet heute noch dort.

Drück Dir die Daumen!
Gruß
Corinna

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Ich würde mit euren Ratschlägen ganz vorsichtig sein...

Antwort von arlett1978 am 12.04.2009, 9:24 Uhr

Wenn ihr keine rechtliche Ahnung habt und ihr jetzt sagt, sie soll zum Anwalt, das kostet richtig Geld, auch einfach deshalb, weil es keine Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn es keinen KüSchutz gibt (und der besteht nur bei mehr als 10 VOLLZEIT-Arbeitnehmern, Teilzeit-Arbeitnehmer = 0,5 Kraft), dann ist das Ding durch. Da kann sie klagen bis sie schwarz ist, das kriegt sie nicht durch. Es gibt dann auch keine Abfindung, weil eben kein KüSchutz besteht. Die Klage würde das Gericht sofort abweisen. Aufhebungsvertrag ist übrigens ganz schlecht und schon ganz mit Abfindung, dann gibts nämlich ne Sperre beim Amt.

Sie kann gerne zum Anwalt gehen, kostet aber richtig Geld und wenn ihr Mann noch gut verdient, wird sie auch keinen Beratungshilfeschein bekommen.

Also haltet euch lieber mit solchen Ratschlägen zurück.

Achso ich habe bald auch 2 Kinder und bin mir um die Krankentage bewusst. Ich habe dieses Jahr bereits 4 Tage Urlaub genommen (statt mich krankschreiben zu lassen), weil mein Mann und mein Sohn krank waren und somit mein Mann meinen Sohn nicht mehr betreuen konnte. Ich bin auf meinen Job angewiesen und da muss man auch mal einstecken können.

LG Arlett

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Ratschläge

Antwort von Tinai am 14.04.2009, 11:28 Uhr

Hallo,

zum einen hat sie gefragt und ist sicherlich intelligent genug, Ratschläge zu bewerten. Zum anderen hatte ich eingangs genau diese Einschränkung KüSchG bei 10 Beschäftigten gemacht.

Eine Erstauskunft beim Anwalt kostet noch nicht viel - lediglich, wenn man Akten da lässt zur Prüfung. Aber der würde einen falsch beraten, wenn er bei weniger als 10 Beschäftigten zur Klage rät.

Die Arge prüft ebenfalls ob eine Kündigung berechtigt oder unberechtigt war und ein Antragssteller muss unter Umständen nachweisen können, dass er gegen die unrechtmäßige Kündigung vorgegangen ist. Und ein Aufhebungsvertrag ist immer shcädlich!

Es ist sehr löblich, dass Du für Krankheit Deiner Familie Urlaub nimmst. Ich habe das auch immer gemacht auch als ich noch nihct in leitender Tätigkeit war (da ist man eh aus allen Arbeitnehmerprivilegien raus, aber das ist auch gut so).

Gruß Tina

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Du willst aber auch gerne was reininterpretieren, was ich nicht schreiben

Antwort von Tinai am 14.04.2009, 11:31 Uhr

Wo habe ich denn geschrieben, dass Leute mit Kindern ihren AG ausnützen?

Wir haben hier alle - mit Kindern ohne Kinder, mit Enkeln, behindert oder auch nicht und an keinem der o.g. Merkmale könnte ich nun eine pauschale Aussage treffen, dass eine bestimmte Gruppe den AG mehr oder weniger ausnützt.

Zum Glück habe ich bisher kaum Erfahrungen damit gemacht, dass AN ihren AG ausnutzen.

Wo liest Du denn so einen Blödfug.

Und wenn Du Anwältin bist (das impliziert die eingangs geschriebene Behauptung), dann kannst Du ja wirklich sachkundig Rat geben und dann tu es doch auch.

Einfach mal richtig lesen, das hilft am allermeisten.

Gruß Tina

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Kündigung wg. Kind krank

Antwort von le1973 am 14.04.2009, 11:43 Uhr

Ich selbst kann Dir keine Tipps oder Hinweise geben, aber ich würde das Thema nochmals im Forum von Frau Bader ansprechen. Sie ist doch hier die Rechtsexpertin. Vielleicht kann sie Dir Ratschläge geben, mit denen Dir erstmal geholfen ist.

Viel Glück.

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Re: Ratschläge

Antwort von arlett1978 am 14.04.2009, 17:00 Uhr

Schon wieder falsch. Eine Auskunft beim Anwalt wird schon sehr teuer (ich muss es wissen, ich arbeite beim Anwalt). Arbeitsrecht ist sehr lukrativ für Anwälte. Und das mit den 10 Beschäftigten stimmt nicht wirklich. Wenn der Arbeitgeber 10 Teilzeitbeschäftigte hat, sind es nur 5 Kräfte (TZ-Kräfte zählen als 0,5-Kraft). Also vorsichtig mit solchen Aussagen.

Wieso eigentlich die ARGE? Wenn sie gekündigt wird, hat man Anspruch auf Alg I und da ist zum Glück immer noch das Arbeitsamt (großer Unterschied) zuständig.

Ein Aufhebungsvertrag ist auch nicht immer schädlich. Leute, die davon keine Ahnung haben, sollten lieber schweigen.

Du hast ja gleich gesagt, geh zum Anwalt, verklag deinen Arbeitgeber.

Ehrlich? Wenn ich Chef wäre, würde ich auch nur noch Frauen mit erwachsenen Kindern einstellen, wenn ich das hier so lese.

LG Arlett

P.S. Bin auch in leitender Stellung tätig. Beim Anwalt geht das auch.

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Warum so aggressiv?

Antwort von Tinai am 14.04.2009, 17:40 Uhr

Hallo,

vielleicht sollten wir definieren, was "teuer" ist? Ich habe schon manchen Arbeitsprozess führen müssen und fand es nicht teuer. Teuer kann es werden, wenn man gewisse Dinge versäumt und die Kosten sind immer damit in Relation zu setzen. Letzlich berechnen sie sich ja auch nach dem Streitwert (vermutlich wirst Du mir jetzt erklären, dass das auch wieder falsch ist - das ist ja nur meine bescheidene Erfahrung).

O.k. für ALGI ist das Arbeitsamt zuständig (wenn es nicht inzwischen schon wieder anders heißt).

Ich bin in AG-Position und auch mein Mann und wir haben sogar gekündigten schon zum Arbeitsgerichtsprozess geraten, weil die Vereinbarung einer Abfindung schädlich ist für ALG1 wenn sie nicht vor Gericht "erstritten" ist. In der Regel gibts ja im Gütetermin eine Einigung, geht ruckzuck wenn sich die Parteien einig sind.

Nein, und wir haben fast ausschließlich Frauen mit Kindern oder im gebärfähigen Alter (und die gebären sogar). Und niemals nicht würde ich unterschreiben, was Du schreibst, nämlich nur noch Frauen mit erwachsenen Kindern einzustellen. Dann dürften wir auch keine Behinderten einstellen wegen der Sonderprivilegien. Solch ein Rat ist asozial.

Ich kann doch auch als AG mal an den AN denken oder nicht? Und hier in diesem Fall wegen eines zweiten Kinderkranktages zu kündigen hat doch sicherlich nocht nichts mit "ausnützen" zu tun. Wenn hier im Forum geraten wird "lass Dich selbst krankschreiben", dann gehe ich auch die Wände hoch oder der Rat gegeben wird, lass Dir die Kinderkranktrage des Manns übertragen, auch das regt mich auf. Aber es gibt fiese AG wie es fiese ANs gibt. Das ist doch einfach so.

Und zu den 10 Arbeitnehmern: Das weiß ich doch auch - übrigens Frau-Ganz-Genau zählen nicht alle TZ-Kräfte 0,5, sondern nur die, die maximal 20 Stunden arbeiten, die die mehr als 20 und bis zu 30 Stunden arbeiten zählen 0,75 und alle, die mehr als 30 Stunden arbeiten als 1,0 Vollzeitarbeitskraft, auch wenn sie nur 31 Stunden arbeiten. Deswegen überlegt man sich als kleinerer AG ja auch sehr genau, ob man die Putzstelle als Minijob ausschreibt oder doch lieber ein Reinigungsunternehmen nimmt, gelle.

Und wenn sie in leitender Stellung ist, gilt der KSCHG unter Umständen gar nicht und schon gar nicht die Kinderkranktage, aber das wissen wir alles nicht.

Kommen wir zum Schluss - das ganze ist so "tricky" und es gibt so viele Ausnahmen, dass die Auskunft eines Fachanwalts sicherlich besser ist als alle guten Ratschläge, die wir hier erteilen können - natürlich nur WENN es mehr als unter Kündigungsschutzrechtlichen Gesichtspunkten rein rechnerisch mehr als 10,0 Arbeitskräfte sind und VORHER nach dem Honorar fragen - wird jeder seriöse Anwalt sagen.

Viel Spaß bei der Arbeit
Gruß Tina

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PS Bundesagentur für Arbeit

Antwort von Tinai am 14.04.2009, 17:45 Uhr

die sind zuständig für ALG 1 und ALG 2 und das Arbeitsamt gibts schon lange nicht mehr.

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@ arlett1978 @Tinai

Antwort von anna_c am 14.04.2009, 18:27 Uhr

jetzt noch von der dritten Leitenden :

Ihr habt beide recht, wir wissen zu wenig drüber ! Wie gross ist die Firma ?Gibt es einen Betriebsrat ? Ist sie vielleicht gar in einer Gewerkschaft ? Gab es eine Vorgeschichte die nicht erwähnt wurde ?
Deshalb ist alles ein Mutmassen.

Grundsätzlich steh ich zur meinen Position Anwalt einschalten (oder Anwalt über Betriebsrat einschalten, wenn es den dort gibt) zumindestens zur Beratung.
Meine Erfahrung zeigt mir, dass man im Falle einer bereits ausgesprochenen Kündigung schnell handeln muss.

Ich finde es schon beeindruckend, wieviel know-how hier im Forum vorhanden ist. Ist doch toll.

Respekt!

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Re: Ich würde mit euren Ratschlägen ganz vorsichtig sein...

Antwort von syko am 15.04.2009, 8:01 Uhr

Na, Dein Ratschlag ist ja wohl auch eher mit Vorsicht zu genießen. Worauf fußt denn bitte Deine Einschätzung, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat? Weißt Du, wie viele Leute dort beschäftigt sind? Weißt Du, ob es einen Betriebsrat gibt? Kennst Du die Vorgeschichte? Oder weißt Du gar, welcher Kündigungsgrund in dem Kündigungsschreiben angegeben worden ist?
Ein Job in einer Kanzlei und ein Briefbeschwerer, der wie eine Kristallkugel aussieht, reichen vielleicht doch nicht aus, um ohne Kenntnis der Sachlage einen Prozess zu entscheiden, denke ich...

Gruß
Susanne

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Re: Ich würde mit euren Ratschlägen ganz vorsichtig sein...

Antwort von arlett1978 am 15.04.2009, 13:55 Uhr

Ich wäre mal mit deiner Wortwahl ganz vorsichtig. Ich habe oben ausdrücklich geschrieben, wenn keine 10 Vollzeitangestellte vorhanden sind, hat die Klage keine Aussicht auf Erfolg. Nicht, dass es grundsätzlich keine Aussicht hat. Aber es hörte sich auch nicht so an, als wenn das ein größeres Büro wäre mit Betriebsrat und KüSchutz.

Achso zu deiner Info, in einer Kündigung muss kein Kündigungsgrund angegeben werden. Es reicht, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Trotzdem hat die Klage bei fehlendem KüSchutz keine Aussicht auf Erfolg.

Du solltest schon meine Stellung in der Kanzlei kennen, bevor du mir Unwissenheit unterstellst. Ich habe nicht einfach einen Job in einer Kanzlei und bin auch nicht einfach nur ne ReFa. Also mal ganz ganz ruhig.

Gruß
Arlett

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Re: Warum so aggressiv?

Antwort von arlett1978 am 15.04.2009, 13:59 Uhr

Das ist Ansichtssache. 190,00 eur + MwSt. für eine Erstberatung sind für die einen viel Geld, für die anderen nicht. Denn nein, eine Erstberatung berechnet sich nicht nach dem Gegenstandswert.

Also wenn du deinen Angestellten zur Klage rätst würde ich sagen, klar Beruf verfehlt. Ich kenne keinen Arbeitgeber, der das tun würde.

Und mich als assozial (noch nichtmal Rechtschreibung kannst du) zu bezeichnen. Also das ist ja wohl das Letzte. Ich habe nicht gesagt, dass ich das rate, sondern dass ich die Arbeitgeber verstehen kann. Übrigens, ich bin selber schwerbehindert und habe dadurch genügend Probleme einen Job zu finden, weil eben die Anwälte lieber auf junge, gesunde, knackige Mädchen zurückgreifen.

Für Menschen in leitender Position gibt es keinen Sonder KSchutz. Es sei denn, man ist im Personalrat, wovon man bei kleinen Betrieben ja weniger ausgeht.

Ich finde den Fall mehr als aussichtslos und würde niemandem in der Situation raten, zum Anwalt zu gehen. Kostet nur Geld.

Gruß Arlett

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Au backe

Antwort von carla72 am 15.04.2009, 14:23 Uhr

Ich hoffe, Deine Rechtsauskünfte sind etwas fundierter als Deine Rechtschreibtipps.

Es müssen übrigens nicht immer die äußeren Umstände sein, die es erschweren, einen Job zu bekommen. Viele Arbeitgeber legen auch Wert auf Umgangsformen und ein verbindliches, freundliches Auftreten.

LG, carla72

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"noch nicht mal Rechtschreibung kannst Du" - offensichtlich doch, peinlich peinlich

Antwort von Tinai am 15.04.2009, 14:57 Uhr

Ich sage doch nicht, dass Du asozial (mit einem "s" - seit wann denn mit zwei, vielleicht am Stammtisch, wenn von den "Assis" (eigentlich Kürzel für Assistenten an der Uni) die Rede ist oder was?) bist, sondern dass es asozial ist, von vorneherein junge Mütter nicht einzustellen. Heilix Blechle.

Ich habe auch nicht behauptet, dass es für leitende Angestellte ein Sonderkündigungsschutz besteht - das Gegenteil ist der Fall! Unter Umständen haben sie gar keinen (ich zum Beispiel falle vollkommen raus -Hurrah)

Es geht jetzt ja auch schon gar nicht mehr um die Sache. Aus irgendeinem Grund kommst Du extrem angriffslustig rüber - leider auch sehr beleidigend. Gerade merke ich, dass ich Dir in einem anderen Forum geantwortet habe, da gings um die U10, wo Deine Tonart auch extrem aggressiv ist.

So hat es wohl keinen Sinn, mit Dir sachlich zu diskutieren. Ich behaupte doch gar nicht, dass ich die Weißheit mit Löffeln gefressen habe und alles richtig sage, sondern lediglich meine Auffassung.

Deine Aussagen sind so schwarz/weiß und absolut. Es gibt doch auch grau!

Ob ich meinen Beruf verfehlt habe oder nicht, beurteilen zum Glück andere und die könnten mich jederzeit feuern.

Bist Du so unglücklich in Deinem Beruf, dass Dir ein jeder Feind ist?

So nun darfst Du Interpunktion und Orthografie beklagen, ich habe leider nur drei Sylvester an der Akamie studiert (Achtung, das war ein Witz).

Grüße Tina

PS: Und ich empfehle einen Duden, aber womöglich kann man nach neuer Rechtschreibung asozial wirklich mit zwei "s" schreiben - oh cronoi oh tropoi.

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Re: "noch nicht mal Rechtschreibung kannst Du" - offensichtlich doch, peinlich peinlich

Antwort von arlett1978 am 15.04.2009, 18:50 Uhr

Liebe Tina,

ich bin nicht aggressiv. Nur ich kanns langsam nicht mehr lesen/hören. Weißt du wieviel Mandanten bei uns am Tag reinschneien, die sagen, ja aber im Internet steht das und das. Und das ist nunmal falsch.

Das mit der U10 ging nicht gegen die Person (habe den Namen vergessen) sondern höchstens gegen die KK, weil ich das gar nicht glauben kann, wenn ich ehrlich bin.

Festzuhalten bleibt, ich bin nicht aggressiv und schon gar nicht unglücklich in meinem Beruf (sonst hätte ich mir längst einen anderen gesucht). Ich mag es nur nicht, wenn man immer den Leuten falsche Ratschläge gibt.

LG Arlett

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Und wer beurteilt falsch und richtig?

Antwort von Tinai am 16.04.2009, 9:58 Uhr

Hallo,

Du beanspruchst also für Dich urteilen zu können, was falsch und richtig ist?

Ich konnte in dieser konkreten Sache außer einer pauschalen Warnung "Achtung mit den Ratschlägen" und Mutmaßungen nichts wirklich brauchbares von Dir lesen.

OhNo hat viele Ratschläge/Meinungen bekommen und sie wird alt genug sein, das richtige für sich zu tun. Was richtig oder falsch für sie ist, können wir nämlich gar nicht beurteilen.

Gruß Tina

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Re: Ich würde mit euren Ratschlägen ganz vorsichtig sein...

Antwort von syko am 16.04.2009, 10:19 Uhr

Kann mich den Vorrednerinnen nur anschließen: offenbar bist du irgendwie zum Raufen aufgelegt und ich gehe nicht davon aus, dass mit geordneten Schilderungen noch zu rechnen ist.

"Du solltest schon meine Stellung in der Kanzlei kennen, bevor du mir Unwissenheit unterstellst. Ich habe nicht einfach einen Job in einer Kanzlei und bin auch nicht einfach nur ne ReFa. Also mal ganz ganz ruhig."

Na nu sags uns schon. Lass uns teilhaben an deinem Glanze. Kettenhund? Prakti-Schleifer? Oder gar *schluck* Schickse vom Chef?

Neenee, lass mal, ich wills eigentlich nicht wirklich wissen...

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Re: Ich würde mit euren Ratschlägen ganz vorsichtig sein...

Antwort von KatinkaB am 16.04.2009, 22:02 Uhr

hai allerseits, sehr interessant, diesen Disput zwischen scheinbar intelligenten, gebildeten Frauen zu lesen, die in leitender Position tätig sind. es ist doch schade, dass Frauen, die es "geschafft" haben, diese berufliche Leiter in der Männerwelt zu erklimmen, nicht in der Lage sind, sich nach außen souverän zu zeigen, sondern sich gegenseitig zerfleischen. Schade.Niemals würde ein Mann seine Stellung erklären oder rechtfertigen. Zuerst war ich noch beeindruckt und interessiert am Disput über die rechtliche lage der Dinge, doch nach einigen Beiträgen, bekam ich dann Zweifel ob der Kompetenz zumindest der oben genannten Schreiberin. Und zwar nur aufgrund der unsicher wirkenden Art (Verteidigungsposition?). MeinTip an Arlett: Was auch immer du für eine leitende Position hast, denk mal an die, die dir entweder als Kunden oder als Mitarbeiter entgegenkommen, wenn du so wirkst wie hier, nützt dir deine fachliche Kompetenz wenig. Ich bin in rechtlichen Dingen eher wenig bewandert, finde aber Tinai`s Tips (eigentlich immer) gut, weil sie souverän wirkt. Und ich kenne sie nicht mal. Aber jetzt auch mal zur Sache: Ich finde es auch als Laie logisch, sich erstmal rechtlich beraten zu lassen und da gibts doch bestimmt auch kostengünstigere Varianten - von Vitamin B(eziehungen) mal ganz zu schweigen.
Katinka

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Re: Ich würde mit euren Ratschlägen ganz vorsichtig sein...

Antwort von arlett1978 am 16.04.2009, 22:54 Uhr

Also zu deinem Niveau fällt mir nichts mehr ein. Aber ich habe es nicht nötig, mir meinen Job zu erf... Tut mir leid, aber mit so einem Niveau kann ich nicht dienen.

Du kannst froh sein, wenn ich das der Redaktion nicht melde, denn das ist eine Beleidigung höchsten Grades.

Mir kann es übrigens Recht sein, wenn die Leute zu solchen unsinnigen Beratungen zu uns in die Kanzlei kommen und wir ihnen dann von der Klage abraten. Kostet ja nicht unser Geld.

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Re: Ich würde mit euren Ratschlägen ganz vorsichtig sein...

Antwort von syko am 17.04.2009, 8:45 Uhr

ad 1. Das Niveau hast du selbst gewählt. Wer die Kunst des Austeilens ausübt, aber im Einstecken mies ist, sollte wenigstens elegant parieren können.
ad 2. Mach das doch mal - die haben dann auch mal was zu lachen (dieser Rat war übrigens kostenlos).
ad 3. In diesem Falle verstehe ich deine Aufregung über die Empfehlung, rechtlichen Rat einzuholen, noch weniger.

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Botschaft angekommen

Antwort von Tinai am 17.04.2009, 10:25 Uhr

Hallo Katinka,

Botschaft ist angekommen und ich habe sicher nicht zur '"Deeskalation" beigetragen. Also nächstes Mal wieder demütiger. Und was Du über Frauen vs Männer schreibst, stimmt leider nur zu sehr, umso ärgerlicher. Also Danke für den Stups.

Schade ist nur, dass OhNo uns gar nicht sagt, wie es jetzt ausgeht oder was sie macht. Mich würde das nämlcih wirklich konkret interessieren.

Grüße Tina

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Stichwort: Kind krank

Kind krank - Muss ich die Zeit nacharbeiten?

Hallo! Mein Arbeitgeber zieht bei einem Kind-krank-Tag (mit Attest) den kompletten Arbeitstag vom Stundensatz ab. Das heisst, die Stunden werden als Minusstunden gezählt und müssen nachgearbeitet werden. Ist das gesetzlich zulässig? Die sogenannten Kind-krank-Tage habe ...

von Mama Jana 08.01.2009

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Stichwort: Kind krank

teilzeitarbeit - hat man da auch 10 bezahlte tage, wenn das kind krank ist ?

soweit ich weiss, darf man ja 10 tage im jahr zuhause bleiebn, um sein krnakes kind zu betreuen. das steht doch auch beiden elternteilen zu, oder ? wie ist das denn, wenn ich nur 2 tage die woche arbeite ? sind das dann auch 10 tage oder weniger fuer die mama ? danke f eure ...

von Liesel 17.10.2008

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Stichwort: Kind krank

Job - Kind krank

Hallo, ich fange im Februar wieder 2 Tage die Woche das Arbeiten an und meine Tochter (1 Jahr) geht in eine Kinder-Krippe. Kann mir jemand sagen, wie das läuft, wenn meine Tochter mal krank ist und ich nicht zur Arbeit kann. 1) Kann ich dann zuhause bleiben und sind die ...

von Katja2 29.01.2008

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Stichwort: Kind krank

Krise - krankes Kind *auskotz angenervt bin*

Boah ey ich dreh bald ab. Mein Sohn ist einfach nicht länger als 2 Wochen am Stück fit. Alle 2 Wochen hat er ne Erkältung und was auch immer sonst. Jetzt stecke ich in einer Maßnahme, die ich wohl demnächst knicken kann, weil ich niemanden habe, der ihn im ...

von Hotsprings 16.03.2009

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Stichwort: Kind krank

wie macht ihr das wenn die kinder krank sind,...

Hallo, meine Töchter sind nun fast 7,4 und 1 1/2 und ich könnte mir gut vorstellen wieder ein paar Nächte oder Frühdienste im Monat zu arbeiten. Nur irgendwie hab ich Angst, dass das mit der Betreuung nicht so gut klappen könnte. Ich habe mit 2 Kindern auch gearbeitet,aber ...

von Nirttac 11.03.2009

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Stichwort: Kind krank

Ich bekomm die Kündigung

Hallo so das wars. Nach 7 Jahren wird mir wegen mangelnder Auftragslage gekündigt. Mein Chef muss doch eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten oder ist das eben weil keine Aufträge mehr da sind nicht mehr so? Ich wollte mich natürlich jetzt schon um was neues ...

von Roxylady 05.03.2009

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Stichwort: Kündigung

Kind krank

Hallo zusammen! Mein Kind ist heute Nacht krank geworden. Mein Mann ist heute noch auf Dienstreise, morgen aber wieder da. Also würde ich heute für das Kind frei nehmen und ab morgen mein Mann. Geht das? Kann man die Krankentage teilen? Wenn ja, was muss ich beachten (bei ...

von karina08 04.03.2009

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Stichwort: Kind krank

kündigung!!- kennt sich einer von euch aus??

bin ja noch in elternzeit (eigentlich bis oktober ) aber ich möchte bei meinem arbeitgeber vorzeitig kündigen. so zu ende märz. jetzt weiss ich gerade gar nicht wie ich das formulieren muss. helft mir mal: sehr geehrte fr......... hiermit möchte ich zum 31. märz mein ...

von nani82 18.02.2009

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Stichwort: Kündigung

*danke für die Tipps * + Dilemma... bzgl Kündigung

Hallo, ich habe weiter unten einen Beitrag geschrieben bzgl. Hortplatz und meiner Arbeitsstelle. Jetzt hab ich mich ja schon woanders beworben und heute hab ich eine Zusage bekommen, auch Vollzeit und nur 10 Minuten zu Fuss von mir weg. Jetzt fahr ich über eine Stunde und ...

von Jakobine77 06.02.2009

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Stichwort: Kündigung

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