Geschrieben von Lena_1977 am 20.08.2006, 16:28 Uhr |
auch Thema Elterngeld
Du bekommst 67 % deines Gehaltes (Durchschnitt der letzten 12 Monate) bzw. mindestens 300 € max. 1800 €.
Lena
... Maßgeblich ist der Durchschnittsbetrag aus dem individuellen Einkommen der Antragstellenden der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist ohne Einmalzahlungen. Mit dieser Lösung ist sicher-gestellt, dass auch befristet Beschäftigte und Selbstständige mit unregelmäßiger Auftragslage angemessen berücksichtigt werden....
Quelle: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76678.html
- auch Thema Elterngeld - nirttac 17.08.06, 21:52
- Link - Linda761 18.08.06, 10:19
- Re: auch Thema Elterngeld - Lena_1977 20.08.06, 16:28