Baby und Job

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 12.02.2013, 19:37 Uhr

Arbeitsvertrag, ja aber ... . Direkt vor Ort unterschreiben?

Öhm, warum soll man den nicht mitnehmen dürfen? Man bekommt doch so oder so eine Zweitausfertigung.

Mir wurde der AV per Post zugeschickt, in zweifacher Ausfertigung, der AG (bzw. der Personalchef) hatte bereits auf beiden unterschrieben. Ich habe auch beide unterschrieben und dann einen zurückgeschickt - per Hauspost, weil ich dann schon meine Arbeit aufgenommen hatte. Ich hatte den Vertrag am Freitag in der Post und habe am Dienstag meine Arbeit aufgenommen - das war mündlich bereits so vereinbart gewesen, genauso wie Gehalt, Arbeitsstunden, Arbeitsgebiet etc. So hatte ich am WE Zeit, den Vertrag noch mit meinem persönlichen Rechtsberater (meinem Vater *grins*, der ist Arbeitsrechler) durchzugehen - einfach sicherheitshalber.

Ich würde zumindest fragen, ob man das nicht genauso machen kann: Du holst am Freitag den Vertrag, nimmst ihn mit nach Hause und bringst die Ausfertigung für den AG am Montag mit zur Arbeit.

 
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