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Geschrieben von GoLLoM am 21.08.2003, 13:54 Uhr

Arbeitslos und Minijob?

Ich bin derzeit ja arbeitslos und auf Umschulungsplatzsuche :o(

Möchte aber nicht länger untätig rumsitzen, sondern neues Lernen und Kenntnisse vertiefen.

Suche deshalb einen Minijob/Aushilfsjob.

Ich hoffe halt durch nen Aushilfsjob in einem neuen Bereich Fuß fassen zu können. Klar, ich würd lieber "richtig" arbeiten, aber da ich nich mehr in meinen Beruf zurückkann/darf werd ich wohl keinen Job finden, wo ich als ungelernte Kraft genug verdien :o(. Ausserdem bin ich krankheitsbedingt nun fast 1Jahr zuhause gewesen und kann es im Mom nicht abschätzen, wie sehr ich eingeschränkt bin im Berufsalltag. Daher will ich es langsam angehen lassen.

Dass der Verdienst auf mein Arbeitslosengeld angerechnet wird, ist mir klar.. Aber brauch ich dafür ne zweite Lohnsteuerkarte? Oder wie läuft das?

Danke schonmal für Eure Hilfe :o)

GoLLoM

 
8 Antworten:

Für einen Minijob bis 400 Euro brauchst Du keine Lohnsteuerkarte!

Antwort von tinai am 21.08.2003, 15:35 Uhr

das wars schon. Du wirst keine Abzüge haben, aber Dein AG bezahlt 25% an die Bundesknappschaft.

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Re: Für einen Minijob bis 400 Euro brauchst Du keine Lohnsteuerkarte!

Antwort von GoLLoM am 21.08.2003, 16:07 Uhr

Thx!

Wusste nich, ob das auch gilt, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe..

Jetzt bin ich um einiges schlauer und kann erstmal diesen Weg einschlagen..

Bis ich was besseres hab bzw sich das dann mal eingespielt hat :o)

Für mich heisst das dann ja nur, dass ich dem Arbeitsamt die Mitteilung machen muss und den Vertrag bzw das Gehalt angeben muss oder ?

GoLLoM

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Re: Für einen Minijob bis 400 Euro brauchst Du keine Lohnsteuerkarte!

Antwort von Christa-Markus am 22.08.2003, 6:58 Uhr

Also, Du musst den Minijob beim Arbeitsamt melden und Dain Arbeitgeber muss eigentlich monatlich ein Blatt über die Einkünfte fürs Arbeitsamt ausfüllen. 160€ darfst du so zum Arbeitslosengeld hinzuverdienen, der Rest wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Worauf Du auf jeden Fall achten musst, ist, nicht mehr als 14,99 Stunden pro Woche zu arbeiten, da Du ansonsten nicht mehr als arbeitslos angesehen wirst und daher das Arbeitsamt beispielsweise keine Krankenversicherung für Dich zahlt. Aus den Abgaben des Arbeitgebers für den Minijob entstehen nämlich zwar Rentenversicherungsansprüche, aber keine Krankenversicherungsansprüche, obwohl Beiträge gezahlt werden (irgendwie unsinnig, aber es ist so).

Ich hoffe, ich konnte Dir noch etwas weiterhelfen. Wenn Du noch weitere Fragen hast, mail mich an; kenne mich etwas aus, da wir eine Arbeitslose als Kinderbetreuerin hatten, bevor sie eine neue Stelle fand.

Viele Grüße

Christa

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Danke m.t.

Antwort von GoLLoM am 22.08.2003, 13:20 Uhr

Also das beantwortet bisher meine dringensten Fragen.. Wollt hat nur wissen, ob es ohne oder mit zweiter Lohnsteuerkarte läuft..

Bin jetzt fleissig am bewerben..

Hab zwar ein paar Angebote bekommen, aber schwarz werd ich nich arbeiten..!
Ich will das schon offiziell, auch wenn ich dann länger suchen muss..

Danke schön :o)

GoLLoM

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Re: Danke m.t.

Antwort von wiwo am 23.08.2003, 2:14 Uhr

hi,
möchte dir eine Chance anbieten:
bin selbstständig und arbeite im zweitgrößten Markt der Welt, dem Verbrauchermarkt. Meine Aufgaben liegen im kaufmännischen und organisatorischen Bereich. Die wöchentliche Arbeitszeit ist unterschiedlich; sie hängt von meinem 3 Kindern ab, die mich noch brauchen. Zwei sind in der Schule und das Nesthäkchen noch im KiGa.
Mein Angebot an Dich:
selbstständige Tätigkeit bei absolut freier Zeiteinteilung und mit 3-monatiger Probezeit.
Na, wie wär es?
liebe Grüße
wiwo

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@wiwo

Antwort von GoLLoM am 23.08.2003, 12:10 Uhr

ich bräucht da dann mal ein paar Infos mehr :o)

Interessant klingt es.. auf jeden Fall!

kannst mich ja gern mal anmailen, um mir mehr Infos zukommen zu lassen.. Dann kann ich dir auch sagen, ob es was für mich ist :o)

GoLLoM

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Re: @wiwo

Antwort von wiwo am 24.08.2003, 1:51 Uhr

dann gib mir mal deine emailadresse.
danke
wiwo

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Re: @wiwo

Antwort von GoLLoM am 24.08.2003, 17:04 Uhr

klick einfach hier im Beitrag oben auf meinen Namen.. Addy ist hinterlegt :o)

GoLLOM

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