Baby und Job

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Geschrieben von tapeten am 23.12.2010, 14:39 Uhr

Also hier ist es wirklich folgendermaßen...

Das was Du anbringst, ist richtig. Wenn jemand einen Bescheid über Leistungen nach dem SGB II (umgangssprachlich Hartz IV) hat, dann wurden diese Sachen ja bereits alle vorgelegt und durch das JobCenter wurde der Bescheid ausgefertigt. D.h. der Leistungsempfänger muss nicht mehr bei jeder anderen Sozialleistung nochmal alle Unterlagen vorlegen.
Da ist er natürlich im Vorteil, wenn man das so sehen will. ABER sei beruhigt, sollte er ein Auto über 27.000 Euro fahren wie Du, dann würde das als einsetzbares Vermögen gelten und er würde überhaupt kein Hartz IV bekommen...

 
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