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Geschrieben von 23bianca am 10.04.2008, 13:10 Uhr

Alleinerziehend und berufstätig

Hallo,

nein, ich bin zum Glück nicht alleinerziehend (geworden), aber ich frage für eine Freundin, die es bald sein wird.

Sie hat 2 Kids mit 1 Jahr und muß aus finanziellen Gründen (Schulden) wieder arbeiten gehen. Der Partner zahlt hoffentlich Unterhalt, ist aber nicht greifbar, wenn nicht (US-Soldat).

Wie ist das mit dem Jugendamt bzw. Zuschuss für Betreuung - gibt es da eine Pauschalregelung, ab wann und wieviel die ca. übernehmen? Und wird das gegengerechnet mit z. B. Wohngeld?
Krippenplatz momentan aussichtlos. Auch nur mit Glück dann ab nächstem Kiga-Jahr. Sind ja immerhin 2 Plätze, die sie braucht.

Die, die die Fragen professionell beantworten können sind erst ab morgen wieder erreichbar. Meine Freundin flippt fast aus vor Sorge, hat mich jetzt schon zum 10. Mal oder so angerufen.

Danke fur Tipps / Erfahrungen.

Bianca

 
9 Antworten:

Re: Alleinerziehend und berufstätig

Antwort von Linda761 am 10.04.2008, 13:55 Uhr

Für die Kostenübernahme: Am besten zum Jugendamt gehen und Antrag stellen. Das ist in jeder Stadt anders. Der, den ich mal in den Fingern hatte, war so kompliziert, dass man da auf den ersten Blick nichts draus erkennen konnte. Die Förderbarkeit berechnete sich aus Parametern wie Nettoeinkommen, Freibeträge für alle Haushaltsmitglieder, Miethöhe, ggf. Versicherungen.

Mit dem Platz: Krippenplätze sind meist rar, aber Tagesmütter lassen sich finden. Mit Glück eine, die beide Kinder nimmt. Am besten auch beim Jugendamt nach Adressen fragen.

LG
Linda
(mit 2 Kindern bei der Tagesmutter und momentan auf der Suche nach einem KiGa-Platz für 2009)

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PS

Antwort von Linda761 am 10.04.2008, 14:06 Uhr

Bei Bewerbungen für Krippenplätze soll sie auf jeden Fall darauf hinweisen, dass sie AE ist - das bringt Vorteile.

Und sie sollte regelmäßig auf der Matte stehen bzw. anrufen. Die "Warteliste" ist in vielen Einrichtungen nämlich nur ein grober Anhaltspunkt und man kann durchaus nach vorne rücken.

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Re: PS

Antwort von 23bianca am 10.04.2008, 15:04 Uhr

Danke für deine Tipps. Werde es ihr so weitergeben. Ja, klar, sie ist jetzt erstmal down, wenn sie überall nur "Warteliste" hört. Aber ich kenne auch Fälle, wo AE dann einen Platz bekommen haben noch bevor sie eine Arbeit hatten ;-)

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Re: Alleinerziehend und berufstätig

Antwort von berita am 10.04.2008, 15:15 Uhr

In welchem Bundesland wohnt ihr? Die Frage der Betreuungskosten ist überall anders geregelt.

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Bayern

Antwort von 23bianca am 10.04.2008, 15:34 Uhr

-

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Re: Bayern

Antwort von dieElle am 10.04.2008, 18:31 Uhr

Noch ein Tip:
Falls der Kindsvater nicht zahlen sollte, besteht die Möglichkeit Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt zu beantragen. Ist zwar nicht viel, aber immerhin besser als nichts! Der Unterhaltsvorschuß wird für die Dauer von max. 72 Monaten für Kinder bis max. 12 Jahre gezahlt.

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Re: Bayern

Antwort von Suka73 am 11.04.2008, 12:28 Uhr

ich bin ja alleinerziehend. und arbeite volltags, seit mein sohn ein jahr alt ist. er war damals die zeit über bei einer tagesmutter, die auch beim jugendamt gemeldet war/ist (wichtig!!!) kam 500 euro. das jugendamt hat über die hälfte davon übernommen, was einkommensabhängig ist! ich verdiene zwar nicht schlecht aber wie gesagt, es hat mich selbst gewundert, dass so viel übernommen wurde. dazu muss man aber auch sagen, ich mußte damals beim antrag wirklich alle meine einahmen und ausgaben auflisten und schätze, es hing auch damit zusammen, dass ich eine sehr teure wohnung habe + schulden, die ich monatlich in hohen raten begleiche, weiß ich jetzt aber natürlich NICHT.

übrigens gibts auch arbeitgeber, die betreuungskosten übernehmen, da soll deine freundin einfach mal nachfragen. voraussetzung ist lediglich, dass ein betreuungsvertrag vorliegt. mein sohn ist jetzt seit 06 im kindergarten und hier zahlt meine firma auf mein gehalt den kindergartenplatz. vorschießen muss ich ihn allerdings aber wie gesagt, er taucht dann später auf meiner gehaltsabrechnung auf.

was den unterhalt angeht, der vorschluss liegt glaube ich bei 172 euro?? aber das wäre wenigstens was.

ansprechpartner wäre hier die unterhaltsstelle beim jugendamt. was die betreuungskosten der tagesmutter angeht, einfach durchfragen.

lg sue

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Unterhaltsvorschuss

Antwort von dieElle am 11.04.2008, 14:24 Uhr

Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder unter 6 125 Euro und für Kinder über 6 bis 12 Jahre 168 (in den alten Bundesländern, bei den neuen müsste ich selbst googeln)

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Re: Alleinerziehend und berufstätig

Antwort von silke68 am 12.04.2008, 7:32 Uhr

hallo bianca,
als ich alleinerziehend war mir meiner großen (damals war sie 3 jahre ) hat das jugendamt die tagesmutter teilweise bezahlt.ich mußte verdienstnachweise bringen und weil ich zu viel verdient hab mußte ich einen teil selbst zahlen.wohngeld wollte ich auch beantragen,als ich meinen verdienst sagte,wurde ich ausgelacht.unterhalt-man kann unterhaltsvorschuß beim jugendamt beantragen,aber
-gibts nur 72 monate
-gibts nur bis zum 12.lebensjahr
-ist nicht so viel,wie es wahrscheinlich so vom vater geben würde.ich weiß aber nicht wie es ist,wenn der vater us-soldat ist.weil sich das jugendamt das geld ja vom vater wiederholt.aber wenn er zwar soldat ist,aber hier in deutschland müßte es doch gehen.am besten jugendamt fragen,die wohngeldstelle fragen und ich würde auch bei der krankenkasse wegen befreiungen fragen.wegen kiga-plätzen müßte es geschwisterrabatt geben,wenn dann beide in den kiga gehen.abe auch da sollte sie sich bei der stadt informieren,obs zuschüsse gibt.

alles gute für deine freundin,silke

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