Geschrieben von Jessi86 am 27.12.2011, 17:19 Uhr |
ALG I nach Bezug von Elterngeld
Hallo zusammen,
ich muss vielleicht etwas weiter ausholen. 3 1/2 Monate bevor der Mutterschutz für unsere zweite Tochter begonnen hat, ist mein Vertrag ausgelaufen (zum 31.12.2009). Also habe ich bis zum MuSchu-Beginn ALG I erhalten (bis 15.03.2010). EG habe ich mir auf zwei Jahre splitten lassen und läuft somit zum 20.04.2012 aus. Wenn ich danach dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, kann ich doch rein theoretisch die noch restliche offene Zeit vom ALG I beantragen, bis ich eine neue Anstellung gefunden habe oder!?
Wenn ich dem Arbeitsmarkt aber nur teilzeit zur Verfügung stehe, dann wird der Anspruch auch runtergerechnet oder!? Wenn ich nebenbei eine Anstellung auf 400€-Basis habe wird diese dann auch auf's ALG I angrechnet?
Kennt sich Jemand damit aus oder war sogar vielleicht selbst in gleicher Situation? Hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe!?
LG
Jessi
- ALG I nach Bezug von Elterngeld - Jessi86 27.12.11, 17:19
- Re: ALG I nach Bezug von Elterngeld - MaSchie26 27.12.11, 17:42
- Re: ALG I nach Bezug von Elterngeld - Birgit73 28.12.11, 21:55
- Re: ALG I nach Bezug von Elterngeld - sibs1 29.12.11, 3:45
- Re: ALG I nach Bezug von Elterngeld - kirshinka 01.01.12, 17:52
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