Geschrieben von Catriona am 09.09.2006, 19:07 Uhr |
... Prinzip falsch! Achtung lang!
Hallo,
aaalso... Lohnsteuer ist immer eine Jahressteuer; daher zahlt Ihr in Summe auf das Jahr (also laufende monatliche Lohnsteuerzahlungen plus Lohnsteuerjahreserklärung)einen fixen Betrag - egal ob Ihr 4/4 oder 3/5 als Kombi habt.
Die Kombi 3/5 eignet sich dann, wenn die Einkommensunterschiede zwischen den Ehegatten recht groß sind. Der Besserverdienende erhält die 3 - und somit im Vergleich zur 1 (der "normalsten" Steuerklasse)- geringere Abzüge. Der Andere die 5 - und höhere Abzüge (wieder im Vergleich zur 1).
Im Normalfall passt das mit den entsprechenden Werbungskosten mindestens auf 0.
Ist das Einkommen nun wirkich extremst unterschiedlich (der 3-er: 100.000 €, der 5-er: 11.000 €) könnte es natürlich sein, dass man unterjährig zu wenig Steuern gezahlt hat, die dann in der Lohnsteuererklärung zuschlagen.
Mein Tipp daher: Bei Nettolohn.de kann man das Ganze (allerdings ohne Werbungskosten und pipapo) mal grob berechnen.
Allerdings selbst wenn es zu einer Nachzahlung kommen sollte, hattet Ihr ja den Zinsvorteil, da Ihr das Geld schon vorher zur Verfügung hattet.
Also ruhig die 3/5 wählen, wenn es in die Konstellation passt (man könnte ja die spätere Lohnsteuernachzahlung auch auf einem Zinskonto deponieren, das bringt dann noch ein paar Euros!).
Alles Gute,
cat
- Arbeiten Steuerkl.5 ???? - tabeamutti 09.09.06, 13:44
- Re: Arbeiten Steuerkl.5 ???? - rubi 09.09.06, 13:50
- Re: Arbeiten Steuerkl.5 ???? - Dunja J. 09.09.06, 14:03
- Re: Arbeiten Steuerkl.5 ???? - Ulli 09.09.06, 14:43
- Re: Arbeiten Steuerkl.5 ???? - nicol 09.09.06, 16:01
- Das stimmt nicht - tinai 09.09.06, 18:02
- ... Prinzip falsch! Achtung lang! - Catriona 09.09.06, 19:07
- Re: Arbeiten Steuerkl.5 ???? - Simi63 11.09.06, 16:09
- Re: Arbeiten Steuerkl.5 ???? - eumeline 14.09.06, 17:48