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Geschrieben von Mandana am 08.09.2006, 23:28 Uhr

Frage zum Thema Arbeitslosigkeit oder Zu-Hause-Bl

eiben"... sollte da noch im Betreff stehen.

Hallo,

mein Elternurlaub endet am 10. Oktober und danach stellt sich mir die Frage, ob ich weiterarbeite oder nicht. Ich müsste dann 800 km von hier fort (mein Mann wohnt und arbeitet aber "hier"), meine Arbeitsstelle ist im Ausland.

Daher werde ich vermutlich nicht wieder zurückgehen, um die Familie nicht zu trennen und noch ein bißchen bei meinem Kleinen bleiben zu können (er ist dann 9 Monate alt). Werde mir dann nächstes Jahr hier was suchen...

Meine Frage lautet nun, ob ich mich arbeitslos melden muss, oder ob ich auch "Mutter" sein kann. Kann man das dann irgendwo eintragen lassen? Oder muss ich mich arbeitslos melden und theoretisch sofort für Gespräche/Jobs zur Verfügung stehen?

Danke,

Mandana

 
6 Antworten:

Re: Frage zum Thema Arbeitslosigkeit oder

Antwort von julchen78 am 09.09.2006, 9:33 Uhr

Hallo,
also du "mußt" dich keineswegs arbeitslos melden,du kannst daheim bleiben solange du möchtest,der vorteil bei der meldung beim a-amt,du bekommst arbeitslosengeld,stehst dann allerdings dem Markt zur Verfügung,wobei das A-Amt sich ja nicht gerade mühe gibt bei der Suche.
Wenn du das Geld nicht brauchst dann brauchst du dich auch nicht melden,hast du nicht die möglichkeit mit deiner Familie ins Ausland zu gehen?
LG DAni

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Re: Frage zum Thema Arbeitslosigkeit oder

Antwort von Mandana am 09.09.2006, 14:44 Uhr

Huhu,

danke für die Info. Nein, leider können wir nicht ins Ausland gehen, mein Mann hat ja "hier" seine Arbeit, ist Teamleiter, usw. Ich habe zwar auch keinen schlechten Job, aber er wird es schwieriger haben, da unten was neues zu finden, als ich hier oben :(

Schnüff, fühlt sich nicht gut an, so ganz ohne Job...

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Re: Frage zum Thema Arbeitslosigkeit oder

Antwort von julchen78 am 09.09.2006, 14:57 Uhr

Hallo,
wo lebt ihr denn jetzt und wo müßtest du hin,wenn ich mal fragen darf
LG DAni

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Re: Frage zum Thema Arbeitslosigkeit oder

Antwort von Mandana am 09.09.2006, 20:28 Uhr

Jetzt MeckPomm, vorher Luxemburg :)

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Re: Ergänzung zu julchens Posting

Antwort von barnie am 10.09.2006, 12:11 Uhr

Hallo,

wollte noch hinzufügen, daß man nur Arbeitslosengeld bekommt, wenn man 1 Jahr zuvor noch gearbeitet hat! Wenn Elternzeit dazwischen kommt, zählt das auch und man bekommt, wenn man sich im Anschluß an die Elternzeit arbeitslos meldet, Arbeitslosengeld!
Nach 1 Jahr ist das Arbeitslosengeld vorbei und man wird Harzt Ix engestuft! Dann geht es nach dem Gehalt des Mannes! Verdient dieser zu viel, kann es am Ende sein, daß man selbst kaum bis gar nichts mehr an Geld bekommt!
Daher sollte man innerhalb diesen einen Jahres schauen, daß man einen Job bekommt!

barnie

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Re: Frage zum Thema Arbeitslosigkeit oder

Antwort von sun1024 am 11.09.2006, 23:05 Uhr

Also ich kenne es so, dass man die ersten drei Jahre auch Arbeitslosengeld bekommt, obwohl man erziehend zu Hause ist. Aber vielleicht ist das bei uns nur so, weil wir eine HartzIV-Bedarfsgemeinschaft sind / waren...

LG sun

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