Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 04.08.2010, 11:14 Uhr

@vallie

als der richterin damals verfahrensfehler nachgewiesen wurden und er daraufhin seinen antrag auf umgang ( den er auf karierten din a 5 blättern handschriftlich ans gericht gestellt hatte ) zurückzog, schrieb er erbenfalls mit der hand auf den rückzugsantrag, daß er sich an anne will wenden würde und seinen fall öffentlich machen würde, weil das böse gesetz gegen väter ist.
ich traue ihm durchaus zu, daß er das wiederholt, weil er jetzt morgenluft wittert.

 
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