Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 13.01.2012, 12:02 Uhr

@engelchen0108

...ich hatte es im Ausgangspost eher so verstanden, dass die Mutter von der einen Verkäuferin gerade bedient wurde, und die andere Verkäuferin derweil das schreiende Kind gefragt hat. Von daher wäre das mit "in Anwesenheit der Mutter lediglich eine Frage gestellt" schon so eine Sache - ich glaube, wenn ich das nicht rechtzeitig mitbekommen hätte und dann plötzlich Teilchen und blödes Spielzeug bezahlen sollte, wäre ich auch unterbegeistert. (Wobei mich grundsätzlich das Teilchen weniger stören würde als das blöde Spielzeug. *grummel*)

Den Teil mit "Laden zusammenbrüllen" sehe ich allerdings genauso wie Du, Cat. Wäre halt schon eine klasse Sache - wenn das Kind seinen Willen nicht bekommt, darf es NICHT schreien, und wenn Mama ihren Willen nicht bekommt, dann ist es okay, wenn sie den Laden zusammen brüllt und die Verkäuferin zur Schnecke macht. Aber wenn das Kind Mama zur Schnecke machen will... dann darf es das auch wieder nicht. :-(

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.