Geschrieben von olgusha16 am 12.01.2012, 14:16 Uhr |
Elterngeld bei Alleinerziehern
Hallo. Ich bin neurdings auch alleinerziehend und bekomme noch Eltergeld. Stimmt das (hat mir eine Bekannte erzählt), dass wenn man alleinerziehend ist und das alleinige Sorgerecht hat einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld hat? Wenn ja, wie soll ich vorfahren? Muss ich dann einen neuen Antrag bei der Elterngeldkasse stellen?
Hat jemand Erfahrungen damit?
Gruß olgusha
Re: Elterngeld bei Alleinerziehern
Antwort von shinead am 12.01.2012, 14:19 Uhr
Ich gehe mal davon aus, dass die Elterngeldstelle einen neuen Bescheid braucht. Du musst auch die Negativbescheinigung (Bestätigung über das ASR) mit einreichen.
Die 14 Monate stimmen.
was hat das ASR mit Elterngeld zu tun?
Antwort von Savanna2 am 12.01.2012, 14:21 Uhr
Ae ist man doch trotzdem und hat eine andere Meldeadresse
Re: was hat das ASR mit Elterngeld zu tun?
Antwort von shinead am 12.01.2012, 14:23 Uhr
Also bei mir wollten sie die Negativbescheinigung haben. Zwingend.
Re: was hat das ASR mit Elterngeld zu tun?
Antwort von Savanna2 am 12.01.2012, 14:27 Uhr
verstehe ich jetzt nicht heißt das umgekehrt wenn man gsr hat ist man ja quasi nicht ae und ohne bescheinigung gehen 2 monate flöten?
ich würde mal zu stelle anrufen
Re: was hat das ASR mit Elterngeld zu tun?
Antwort von olgusha16 am 12.01.2012, 14:32 Uhr
ich glaube, ich kann mich dran erinnern, dass ich bei der Antragstellung so eine Spalte Alleinererziend gesahnhabe wo in klammern stand, dass man eine Bescheinigung über das Vorliegen des ASG beifügen sollte....ich kann mich aber irren.
@olgusha
Antwort von shinead am 12.01.2012, 14:47 Uhr
Stimmt, das steht da.
Denn mit GSR stehen dem KV auch zwei Monate Elternzeit zu.
Re: Elterngeld bei Alleinerziehern
Antwort von arzule am 12.01.2012, 14:48 Uhr
Du kannst 14 Monate nur in Anspruch nehmen, wenn du das alleinige Sorgerecht hast. Doof, ist aber so.
ABR reicht .
Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 15:01 Uhr
Zumindest nach dem was hier steht.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm
STOP---- richtige Antwort ;-)
Antwort von engelchen_lpz am 12.01.2012, 17:02 Uhr
nachdem dies ja mein Arbeitsgebiet ist... hier die vollständige korrekte Antwort (soheutemalbesserwisserisch ;-))
Anspruch auf 14 LM Elterngeld hast du wenn
- du mit dem Vater nicht in einem Haushalt lebst
- vor Geburt des Kindes mind. 2 Monate gearbeitet hast oder eine andersweitige Einkommensminderung nachweisen kannst
- du das alleinige Sorgerecht (Nachweisbar über die Negativbescheinigung vom Jugendamt) oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast (hier muss der Nachweis auch vom JA oder sogar wenn möglich vom Gericht kommen)
Dann je nach Bundesland bei der Elterngeldstelle anrufen oder gleich einen neuen Antrag ausfüllen
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