Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Jojo0104 am 11.01.2012, 22:40 Uhr

Alleiniges Sorgerecht ?

Habe den Beitrag auch schon im Hauptforum geschrieben aber da ich denk ich kann mich hier vielleicht besser mit Leuten unterhalten die auch verständnis zeigen und mich nicht gleich als "schlechten Menschen" abstapeln Poste ichs dann mal hier...

Meine Situation:
Ich bin 18, seit 2 Jahren mit dem KV zusammen und ende Februar kommt unser kleiner zur Welt. Da wir beide weder zusammen wohnen noch verheiratet sind wär es mir lieber das alleinige Sorgerecht zu haben da wir auch in den 2 jahren öfters getrennt waren und es eben keine Garantie gibt das wir zusammen bleiben. Natürlich möchte ich ihm das Kind keineswegs vorenthalten oder ihm verbieten mit zu Erziehen etc! Mir geht es einfach auch nur darum das ich die Entscheidungsfreiheiten habe die ich dann nicht hätte, da ich meine Ausbildung irgendwann abschließen werde und nicht immer bei Mama & Papa wohnen möchte will ich natürlich auch irgendwann Umziehen, und der kleine muss auch irgendwann in den KiGa... das sind alles solche Dinge wofür ich seine Unterschrift brüchte, und da ich ihn sehr gut kenne weiß ich das im falle einer Trennung der Beziehungsstreit über das Kind ausgetragen werden würde und das möchte ich auf jeden Fall vermeiden, immerhin kann das Kind für nichts was ! Andererseits verstehe ich ihn das er das gemeinsame Sorgerecht will, aber da er auch erst 19 ist keine abgeschlossene Ausbildung hat und sich sehr von seinen Eltern beeinflussen lässt was siene Entscheidungen angeht.. ist das auch keine tolle Sache. Er hatte die möglichkeit zusammen mit mir in eine Wohnung zu ziehen hat diese jedoch nicht wahrgenommen. u.a. haben seine Eltern auch am anfang der SSW mir vorgeworfen das Kind sei nicht von ihm und haben uns total gegeneinander aufgehetzt. Das Grundlegende Problem ist jedoch das er mir im Fall das er das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommt damit gedroht hat sich möglicherweise von mir zu Trennen oder die Vaterschaft nicht anzuerkennen (das 2tere ist kein Problem da ich 100% weiß das er der Vater ist würde das eben per Vaterschaftstest geklärt werden..) Ich liebe ihn aber ich möchte einfach solange wir nicht zusammenwohnen und nichtverheiratet sind das alleinige Sorgerecht, das ist alles so kompliziert..

lg Jana (34 SSW)

 
30 Antworten:

Re: Alleiniges Sorgerecht ?

Antwort von Conny2012 am 11.01.2012, 22:56 Uhr

Hast ne PN

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Re: Alleiniges Sorgerecht ?

Antwort von Savanna2 am 11.01.2012, 22:57 Uhr

Hallo

warum will er nicht zu dir ziehen?

Ich kann dich verstehen aber viel ändern wird sich durch das ASR nichtausser dass du eben bei Kontoeröffnung zB keine Unterschrift brauchst (bei Kita haben sie nicht nachgefragt)

Er wird alle anderen Rechte haben wie mit GSR was das UGR betrifft.

Würde er es denn einklagen?

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Re: Alleiniges Sorgerecht ?

Antwort von Thelmalouise am 11.01.2012, 23:30 Uhr

Genau für so Väter wurde das Gesetz geändert und das ist auch gut so.
Egal ob ihr ein Paar bleibt oder nicht, Eltern werdet ihr immer zusammen bleiben !

Ihe seid noch zusammen, Du bekommst mit ihm ein Baby und traust ihm nicht zu verantwortungsbewusst damit umzugehen.

Ne, ich als Mann würde mich trennen und eventuell auch auf einen Test bestehen.

Zahlen soll er aber, oder ?

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Re: Alleiniges Sorgerecht ?

Antwort von arzule am 11.01.2012, 23:49 Uhr

Wenn du dir nicht sicher bist, dann bestehe auf das alleinige Sorgerecht.

Wenn du merkst, dass er sich dann ganz toll um sein Kind kümmert, dann kannste das ja immer noch ändern, so dass ihr geteiltes Sorgerecht habt.

Aber anders rum ist es sehr sehr schwierig erneut das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

Und jaaa, natürlich muss er Unterhalt zahlen, ist ja schließlich sein Kind.

Was hat das mit dem Sorgerecht zu tun?

Sie will ihm das Kind ja nicht wegnehmen.

Das ist ein Unterschied.

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Re: Alleiniges Sorgerecht ?

Antwort von berita am 12.01.2012, 0:43 Uhr

Unter diesen Umständen finde ich deine Entscheidung vernünftig. Sollte dein Freund sich später als verantwortungsvoller Vater erweisen und die Erziehung des Kindes vernünftig mit dir zusammen übernehmen, kann er immer noch das SR bekommen. Aber umgekehrt ist es eben kaum möglich, wieder das ASR zu erreichen und bei seinem derzeitigen, eher unreifen Verhalten bist du aus meiner Sicht gut beraten, erst mal vorsichtig zu sein.

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@ arzule

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 7:03 Uhr

Rechtlich hat es nichts damit zu tun.

Sie sind allerdings zusammen, in einer Beziehung.

Ich frage mich wie sich eine Frau fühlen würde, wenn sie sich erstmal beweisen müsste um das Sorgerecht für ihr Kind bekommen zu dürfen, weil der Vater dann so gnädig ist.

Heißt "austragen dürfen" automatisch der bessere Elternteil zu sein ?

Zum Glück haben die Gerichte das erkannt und wenn er darauf klagen würde, dann hatte er noch nie bessere Chancen als jetzt in Deutschland.

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Re: Alleiniges Sorgerecht ?

Antwort von spiky73 am 12.01.2012, 7:22 Uhr

wieso bekommt frau mit so einem mann ein kind? wieso - um gottes willen - ist frau mit so einer flitzpiepe überhaupt zusammen???

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@ Thelmalouise

Antwort von shinead am 12.01.2012, 7:37 Uhr

Nicht nur austragen dürfen hat damit was zu tun.
Zum Glück haben die Gerichte das erkannt und wenn er darauf klagen würde, dann hatte er noch nie bessere Chancen als jetzt in Deutschland.

Der KV muss trotzdem vor Gericht erst mal nachweisen, dass er ein "kümmernder" Vater ist. Dann steht ihm das geteilte Sorgerecht zu.

Kümmert er sich nicht, kriegt er es auch in Deutschland nicht.

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Re: @ Thelmalouise

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 7:43 Uhr

Ein Arbeitskollege hat es gerade erfolgreich hinter sich.
Bei Antragsstellung war das Kind 3 Monate alt.

Weiß nicht, sind die Eltern eh getrennt, er benimmt sich wie sonstwas, kann ich dann schon verstehen wenn sie zögert.
Aber sie ist mit ihm zusammen !!!

Diese Entscheidung ist der Genikbruch für die Beziehung und im Endeffekt wird er es "vermutlich" eh bekommen.

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Re: @ Thelmalouise

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.01.2012, 7:53 Uhr

Das Kind ist ja noch nichtmal da!
Plus: Die KM ist mit ihm zusammen.

Ja, ich denke, er hätte gute Chancen.

Ich finde es auch schräg: Das GSR, das man vielleicht 5 mal braucht in 18 Jahren Sorgerecht "über" das Kind, DAS will man dem Kerl nicht geben. Aber zusammenziehen - wo er viel mehr "Verfügungsgewalt" über das Kind hat und viel mehr Einfluß auf das Leben des Kindes nehmen kann - das wäre dann schon genehm. Das ist doch abstrus....
Wenn er so ein Depp wäre, dann würde ich ihn doch in erster Linie aus dem Alltag des Kindes raushalten wollen - das GSR ist doch nur ein Nebengeräusch.

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Re: @ Thelmalouise

Antwort von shinead am 12.01.2012, 9:00 Uhr

Klar ist es widersinnig erst auf das ASR zu bestehen, dann aber zusammen ziehen zu wollen. Aber darum geht es nicht.

Persönlich finde ich das GSR auch vollkommen überschätzt, bin aber froh, dank eines absolut nicht in Erscheinung tretenden KVs das ASR relativ sicher in der Tasche zu haben.
Der kriegt es nämlich so schnell nicht. Wer sich nicht kümmert, hat zum Glück keine Chance. Das zeichnet sich auch bei einer so frühen Antragstellung schon ab.

Das ASR mit einem gemeinsamen Kind muss kein Genickbruch für die Beziehung sein. Meine Freundin hält das nun schon über 3 so und erst im Mai, mit ihrer Hochzeit wird sie das ASR automatisch verlieren. Man kann auch praktisch GSR leben, obwohl das ASR besteht.

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Re: Alleiniges Sorgerecht ?

Antwort von yola am 12.01.2012, 9:04 Uhr

Hallo,

also wenn ich den Beitrag so lese, dann ist da doch sehr viel Reflektion dabei.

Denn eines stimmt - das GSR ist - neben den guten Aspekten - AUCH ein Mittel um Beziehungsstreit über das Kind über Jahre hinweg aufrecht zu erhalten. Das wurde sogar kürzlich in einer Konferenz über psychologische Gewalt gegen Frauen gemeinsam von einer Vertreterin für Frauenrechte und einem Vertreter für Männerrechte eingeräumt - ist als nicht (nur) auf meinem eigenen Mist gewachsen.

Eine Bekannte hat es in unserem Fall mal sehr gut auf den Punkt gebracht, als ich mitten in den Gerichtsstreitigkeiten war mit Mini-Zwillingen um die sich der Herr Papa null komma null kümmerte, aber mich gleichzeitig durch sämtliche Instanzen schleifte weil es eben diese Möglichkeit gab bei GSR und durch das Völkerrecht: "Wärst Du doch nur in dem Moment als Du die Erklärung über das GSR unterschreiben wolltest hingefallen und hättest Dir den Arm gebrochen. Das hätte Dir so viel erspart."

Mein Ex hat ja auch irgendwann in einem schwachen Moment in der Mediation offen zugegeben, dass er die gesamten Gerichtsstreitigkeiten nur "aus Vergeltung" angezettelt hat. Da waren dann selbst die beiden Mediatorinnen erstmal sprachlos - das Ganze wurde dann auch von ihm ergebnislos abgebrochen.

Also meine Erfahrung sagt eindeutig: GSR sollte sehr, sehr, sehr, sehr sorgfältig vorher abgewogen werden.

Ich weiss auch nicht, inwiefern es jetzt das GSR oder das Umgangsrecht ist, das ausschlaggebend ist, wenn man umziehen will.

Der Arbeitsmarkt ist, wie er ist und verlangt enorme Flexibilität. Da prallen zwei sehr widersprüchliche Ansprüche aufeinander: einerseits soll Frau für Ihr eigenes Auskommen (und auch das der Kinder, denn der Unterhalt deckt ja nicht die realen Kosten ab) sorgen - dafür müsste sie dem Arbeitsmarkt flexibel zur Verfügung stehen und u.U. auch Umzüge in Kauf nehmen - andererseits soll dem Vater nicht durch grössere Entfernung der Umgang erschwert werden. (Ich habe das jetzt mal generell so geschrieben - NATÜRLICH könnte die Geschlechterrollenverteilung auch umgekehrt sein).

Da beisst sich die Katze oft in den Schwanz.

Klar, wenn Ihr jetzt in einer Beziehung seid und Du ihm das GSR verweigerst, dann gehe ich auch davon aus, dass es das endgültige Ende der Beziehung bedeutet. Weil es natürlich eine riesengrosse Kränkung für den Vater ist. Fragt sich nur, wie stabil oder tragfähig die Beziehung jetzt überhaupt noch ist.

Eine schwierige Entscheidung.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung eigentlich nur raten, nicht heiliger als der Papst zu sein.

Ich war immer sehr bemüht, alles richtig und gerecht zu machen und hatte sehr hehre Vorstellungen von gemeinsamer Elternschaft auch nach einer Trennung usw. Ich sehe das Ganze jetzt pragmatischer. Manche Dinge sind halt in der Theorie sehr schöne und hehre Ziele die ich auch durchaus unterstütze, aber da müssen beide an einem Strang ziehen um so etwas wie "gemeinsam Eltern sein nach der Trennung" durchzuziehen. Und das geht halt nicht immer.

Ich beneide Dich nicht um diese Entscheidung und wünsche Dir dass du die Entscheidung triffst, von der Du auch in 10 oder 20 Jahren noch sagen kannst, sie war die richtige für Dich und Euer Kind.

LG

Yola

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Re: @ Thelmalouise

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 9:16 Uhr

Klar, wenn der Partner damit zufrieden ist, was es ja durchaus gibt, dann ist es vollkommen ok.

Der Partner hier ist das ja aber offensichtlich nicht.

Und bei sich gar nicht kümmernden Vätern sehe ich das auch so, da ist ASR sicherlich besser.
Aber das weiss ja hier noch gar keiner.

Was mich wieder zu der Frage führt :

Wieso wird bei der Mutter automatisch davon ausgegangen dass sie sich fürsorglich und verantwortungsbewusst kümmern kann, der Vater soll sich aber bitte erst beweisen und dann schaut man mal, ob man ihm gleiche Rechte gibt ?

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Nachtag :

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 9:19 Uhr

Ich persönlich bin eher dafür, dass er das zeitgleich mit der Anerkennung der Vaterschaft erhalten sollte.
Die Frau kann ja dann Einspruch erheben, welcher dann geprüft wird und ggf. auch dann stattgegeben wird.

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Re: @ Thelmalouise

Antwort von shinead am 12.01.2012, 9:25 Uhr

Tja, es gibt so viele "warums".

Warum gibt es so viele Väter, die sich nicht um ihre Kinder kümmern? Also gar nicht. Männer können die Frauen in der Schwangerschaft schon verlassen. Man kann dann diese Männer auch nicht zwingen den Kontakt mit dem Kind aufrecht zu erhalten. Die Erklärungen auf entsprechende Fragen ("warum hat mich mein Papa nicht lieb", "warum habe ich keinen Papa") muss die Frau geben.

Frauen dürfen (zum Glück) selbst entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austragen möchten oder nicht. Der Mann hat hier kein Mitspracherecht. Gerade in der ersten Zeit gilt eben, dass das Kind abhängig von der Mutter ist. Klar gibt es heutzutage Fläschchen und konsorten. Die Evolution geht aber andere Wege und an die hat sich der Gesetzgeber angelehnt.

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Re: Nachtag :

Antwort von shinead am 12.01.2012, 9:28 Uhr

Stell Dir mal vor, was das für die Mutter eines nicht-kümmernden KVs bedeutet.

Ich musste meinen Ex unter Androhung einer Klage nach einem von ihm privat finanzierten Vaterschaftstest zur Anerkennung zwingen. Ich hätte dann zusätzlich zu einem Neugeborenen auch noch die Rennerei gehabt ihn wieder als Erziehungsberechtigten streichen zu lassen, weil er mir selbst die Unterschrift fürs Sparbuch verweigert hat.

Ne... ich seh' das anders.

Die Eltern sollten sich da einig sein. Fertig. Eine Zwangsteilung? Nö!

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Aber diese Väter sind nicht die Mehrheit.

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 9:34 Uhr

Ja, die Mehrheit scheinen sie zu sein, weil sowas im Internet und in Foren vermehrt auftritt, als die Paare wo alles glatt läuft.

Natürlich muss da nachgerüstet werden und wenn sich rausstellt, dass das GSR als Kriegsgrundlage dient auch wieder aberkannt werden, sehe ich auch so.

Aber pauschal davon ausgehen ? Ne, ist mir zu einfach.

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Achso :

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 9:41 Uhr

In Fällen wo die Anerkennung eingeklagt werden muss, das Paar eh schon getrennt ist, und bis zur Anerkennung ( dauert ja meist ein Jahr etwa, so wwar es bei uns ) keine Bindung zum Kind besteht oder Interesse.

Klar, SO ein Vater braucht dann "vorerst" auch kein Sorgerecht.

Aber, um auf das Posting zu kommen, diese Frau ist mit dem Vater zusammen, sie will mit ihm zusammenziehen und gemeinsam leben.
(die Gründe warum er das noch nicht will weiß hier doch keiner ).

Das ist doch eine ganz andere Grundlage.

Ich kenne Paare die zusammenwohnen, der Freund das Geld nach Hause bringt, sich toll um alles kümmert und die Frau Angst hat, dass er bemerkt, dass er nur die Vaterschaft anerkannt hat, aber kein Sorgerecht hat.
Das ist nicht fair !

Und das sollte erleichtert werden.

Die Frau kann ja Veto einlegen, welches dann auch ausreichend geprüft werden sollte.
Und da wird ein Vater, der in der 11. SSW abhaute, sich nie meldete und die Vaterschaft nicht anerkennen will, einen privaten Test verweigert etc. sicherlich weniger Chancen haben, als ein Mann der mit der Frau zusammenwohnt, bei der Geburt dabei war und seit 5 Jahren mit der Frau zusammen ist.

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Bedenke bitte

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.01.2012, 10:06 Uhr

Diese Rennerei haben verheiratete Eltern so oder so, weil da das GSR Standard ist - und überleben es auch. Warum gehen nicht-verheiratet-gewesene Eltern immer davon aus, daß vom GSR die Welt untergeht?

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Re:

Antwort von Dreierbande am 12.01.2012, 10:33 Uhr

Ehrlich gesagt bin ich froh, daß ich zumindest für die Kids aus erster Ehe das alleinige Sorgerecht habe, denn ich hätte erheblich mehr Unterschriften als nur für ein Bank-Konto vom Ex benötigt, zur Anfangszeit hatten wir noch das gemeinsame Sorgerecht und er verweigerte jede Unterschrift - und das war nicht nur eine und es waren wichtige darunter, wo jedesmal Jugendamt und Gericht bemüht werden mußte, dann verschwand er ja für mehrere Jahre ganz, so daß unsicher war, ob er überhaupt noch lebt.

Für Kind 3 hätte ich gerne das alleinige Sorgerecht, denn der Vater verweigert notwendige Unterschriften zur Förderung des Kindes, so daß einige schon gerichtlich ersetzt werden mußten (OP, Förderschulanmeldung, Therapien), er verweigert dem Kind notwendige Medikamente und wollte mir verbieten, ohne seine Zustimmung mit dem Kind zu einem Schulmediziner zu gehn, ich sollte zu seinem, von ihm ausgesuchten, Naturheiler gehn, der Kind mit Heilsteinen und der Wegnahme eines Fluchs von allem heilen würde, was das Kind hat und der kaputte Teil der Lunge würde sich von selbst regenerieren. Zudem würde ich gerne endlich in meine Heimatsatdt ziehen (eine Stunde entfernt), um endlich ein soziales Netz aufbauen zu können, was ich dringend benötige aufgrund unserer privaten Situation und auch, um irgendwnan mal wieder hartz4-frei zu werden und einen Job suchen zu können (ich bekomme hier keine ausreichende Kinderbetreuung) - aber nein, Vater hat sich quer gestellt, ein Umzug mit Kind 3 ist nicht drin ( dafür daß er Kind3 2x im Monat für 24 Stunden da hat und nicht mehr will und ich Kind zu ihm bringen und abholen würde, finde ich sein Verhalten total daneben). Dieser Vater war nicht immer so, erst zum Schluß der Ehe zeigte sich ein solches Verhalten, was durch eine psychische Krankheit ausgelöst wird - die er aber seit jahren verweigert, behandeln zu lassen, und es wird immer schlimmer, eines Tages wird er wohl zwangstherapiert werden müssen, wenn nichts mehr geht.

Es gehört ein bißchen mehr dazu, als ein kind zu zeugen und mit der Mutter evtl. noch liiert zu sein. Die meisten Väter mögen gute Absichten haben beim gemeinsamen Sorgerecht, es gibt aber auch regelrechte Knalltüten mit egoistischen Gründen bei denen es besser ist, kein Sorgerecht zu haben, da es ansonsten gegen das Kindeswohl wäre.

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Re:

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 10:37 Uhr

.. und denen gehört nach der 2. ersetzten Unterschrift vor Gericht auch die Sorge entzogen.
Da sieht man doch, dass es nichts bringt ausser Kosten und Ärger.

Aber pauschal davon auszugehen , das ist das, was ich nicht verstehe.

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Re: Bedenke bitte

Antwort von shinead am 12.01.2012, 10:40 Uhr

Ich glaube, dass es schon etwas anderes ist in der Schwangerschaft verlassen zu werden, mit einem Baby dazustehen ohne dass Dir jemand beisteht und Sorgen und Freude teilt.
Ich zumindest war für meinen Teil schon ein paar Monate "verstrahlt".

Vom GSR geht die Welt nicht unter. Aber in meinem Fall bin ich froh, dass mir dieses gerenne (neben dem gerenne zum Anwalt und Jugendamt) erspart geblieben ist.
Verheiratete Eltern trennen sich in den seltensten Fällen während der Schwangerschaft. Meist sind die Kinder schon ein paar Jahre alt und man hat sich in seine Rolle gefunden. Das hat man kurz nach der Geburt noch nicht.

Wenn ein Vater sich kümmert ist es m.E. vollkommen ok und vielleicht sogar notwendig, dass er das GSR erhält.

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Re: Achso :

Antwort von shinead am 12.01.2012, 10:44 Uhr

Ich bleibe bei meiner Meinung (auch wenn ich Dir beim Rest zustimme). Ich bin gegen das GSR "von Anfang an".

Ich musste mich durch die Maschinerie (Anerkennung, UVG/per Anwalt Unterhalt, Trennung während der Schwangerschaft, blöde Sprüche danach, Kontaktabbruch) direkt nach der Geburt quälen. All diese kleinen persönlichen Katastrophen haben mir wirklich zu schaffen gemacht. Eine zusätzliche andere Baustelle hätte ich nicht gebraucht.

Ich könnte mich auf ein automatisches GSR bei gemeinsamer Meldeadresse oder so einigen. Aber nicht, wenn die Eltern nicht zusammen wohnen und offensichtlich keine Partnerschaft (mehr) besteht.

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Re: Bedenke bitte

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.01.2012, 10:45 Uhr

Aber die AP ist mit dem KV in einer Beziehung. Da braucht man IMHO über Kümmern oder Nicht-Kümmern gar nicht zu diskutieren.

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Re: Achso :

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 10:50 Uhr

Gemeinsame Meldeadresse , das finde ich mal total gut !
Würde schon sehr sehr vielen Vätern helfen.

Viele wissen das eben auch gar nicht, dass Anerkennung nicht bedeutet auch Sorgerecht zu haben.

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Re: @ arzule

Antwort von arzule am 12.01.2012, 12:37 Uhr

Nein, man ist nicht der besser Elternteil, nur weil man der Austragende Part war.

Aber wenn es jetzt schon ene On/Off Beziehung ist und man eine gewissen Tendenz sieht, dann würde ich lieber darauf verzichten gemeinsames Sorgerecht anzustreben.

Denn im Nachhinein wirds sau schwer wieder das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

Ich weiß nicht, ob er gute Chancen vor Gericht hätte.

Aber wenn er so weit gehen würde, dann finde ich hat er das gemeinsame Sorgerecht auch verdient.

Das zeigt Engagement.

Ich grüße dich ganz lieb.

Arzu

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Re:

Antwort von Dreierbande am 12.01.2012, 13:07 Uhr

Sieht der Richter leider zum jetzigen zeitpunkt noch anders, da wird das Vaterrecht gegenüber dem Kindesrecht vorgezogen, so gehts leider auch.
Wie sagte er so schön, der Trend geht zum gemeinsamen Sorgerecht, da möchte er nicht rückständig sein.

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Sorry, da haben sich Flüchtigkeitsfehler eingeschlichen

Antwort von arzule am 12.01.2012, 13:56 Uhr

...

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Oh, jetzt hast Du deine Story aber ausgeschmückt. Gefielen Dir die alten Antworten nicht

Antwort von 32+4 am 12.01.2012, 19:03 Uhr

?

http://www.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/Gemeinsames-Sorgerecht_697452.htm

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Re: @Jojo0104

Antwort von montpelle am 12.01.2012, 20:32 Uhr

Ein "guter Mensch" ist man mit einer so egoistischen Einstellung jedenfalls nicht.

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