Geschrieben von moonlightsd610 am 08.04.2012, 16:26 Uhr |
@an alle
Laut Düsseldorfer Tabelle sind es 272,- Unterhalt bei soundso Netto, er hat aber viel weniger Netto und da ihm ein Selbstbehalt bleibt kann er nicht soviel zahlen. Wenn ich es richtig verstanden habe, hätte das Amt den Rest übernohmen und ihm quasi als Schulden irgendwann abzahlen lassen, wenn er mal kann... wie auch immer. Da wir uns zu der damaligen Zeit einig waren und er mir irgendwie leid tat und er gesagt hat er möchte sich trotz allem um bestimmte Kosten wie jetzt aktuell Einschulung oder mal Klassenfahrten etc. sich beteiligen und jeder arbeitet und nichts von irgendein Amt bekommt... kann man sich einig werden. Das heißt wir haben beim Jugendamt gesagt das ich einverstanden bin mit einer zahhlung von 200,- und dann haben wir beide das Formular beim Jugenamt unterschrieben.
Da wußte ich einfach nicht das er im Nachhinein so ein stress macht und sich um nichts kümmert... und soweit ich weiß läuft die nächste Berechnung erst in 2 Jahren. Na ich muß mal meine Anwältin fragen ob man das so einfach anfechten kann obwohl man ja damit einverstanden war.
Gruß Steffi
- WICHTIG !!! Unterhalt anfechten/neu berechnen obwohl man sich einig war ??? - moonlightsd610 07.04.12, 22:41
- Re: WICHTIG !!! Unterhalt anfechten/neu berechnen obwohl man sich einig war ??? - Strudelteigteilchen 08.04.12, 0:31
- Re: WICHTIG !!! Unterhalt anfechten/neu berechnen obwohl man sich einig war ??? - berita 08.04.12, 12:03
- Sorry falsch ausgedrückt... beglaubigte Abschrift der ersten vollstreckbaren - moonlightsd610 08.04.12, 13:22
- Re: Sorry falsch ausgedrückt... beglaubigte Abschrift der ersten vollstreckbaren - Strudelteigteilchen 08.04.12, 14:09
- @an alle - moonlightsd610 08.04.12, 16:26
- Re: Sorry falsch ausgedrückt... beglaubigte Abschrift der ersten vollstreckbaren - Strudelteigteilchen 08.04.12, 14:09