Geschrieben von Strudelteigteilchen am 08.04.2012, 14:09 Uhr |
Sorry falsch ausgedrückt... beglaubigte Abschrift der ersten vollstreckbaren
Das heißt, er hat freiwillig einen vollstreckbaren Titel unterschrieben, aber der Titel ist für weniger als Dir zusteht?
Weiß gar nicht, ob das so geht.
Sprich mit Deinem Anwalt. Der sollte wissen, was Du tun kannst. Laß Dir Deine rechtlichen Möglichkeiten darstellen - und dann entscheidest Du, welche Sachen Du durchziehst bzw. an welchen Stellen Du bereit bist, ihm unter welchen Bedingungen entgegen zu kommen. Um Kompromisse zu machen, muß man ja erstmal wissen, wo genau man steht.
- WICHTIG !!! Unterhalt anfechten/neu berechnen obwohl man sich einig war ??? - moonlightsd610 07.04.12, 22:41
- Re: WICHTIG !!! Unterhalt anfechten/neu berechnen obwohl man sich einig war ??? - Strudelteigteilchen 08.04.12, 0:31
- Re: WICHTIG !!! Unterhalt anfechten/neu berechnen obwohl man sich einig war ??? - berita 08.04.12, 12:03
- Sorry falsch ausgedrückt... beglaubigte Abschrift der ersten vollstreckbaren - moonlightsd610 08.04.12, 13:22
- Re: Sorry falsch ausgedrückt... beglaubigte Abschrift der ersten vollstreckbaren - Strudelteigteilchen 08.04.12, 14:09
- @an alle - moonlightsd610 08.04.12, 16:26
- Re: Sorry falsch ausgedrückt... beglaubigte Abschrift der ersten vollstreckbaren - Strudelteigteilchen 08.04.12, 14:09