Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 22.08.2013, 16:02 Uhr

äääh

Du kannst gerichtlich dazu verdonnert werden, die Kosten des Umgangs zu tragen wenn du den Umgang durch deinen Umzug erschwert hast.

Die Betonung liegt auf *kann* und wo kein Kläger, dort kein Richter und dementsprechend auch kein entsprechendes Gerichtsurteil. Das Jugendamt selber fällt keine Gerichtsurteile.

Und dein Jugendamt hat den Mund ziemlich voll genommen

 
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