Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 22.08.2013, 15:03 Uhr

äääh

die KM hat ALLEINIGES SORGERECHT... sie muss rein theoretisch erstmal GAR NICHTS!!!!! bis irgendwer anfängt zum Anwalt zu gehen. Und selbst hier ist es nicht so, wie fast reißerisch von zwei Mitgliedern hier gepostet wurde, dass er soooofort das hälftige Sorgerecht bekommt - denn dem kannst Du immer noch widersprechen. Und ich denke schon, dass die aufgezählten Gründe ausreichen dürften. Davon abgesehen war der Umzug lange genug angekündigt...

Sie ist auch nicht verpflichtet dem KV die neue Adresse zu geben. Ebenso ist es bei uns gelagert nur andersrum: Ich darf, laut Jugendamt, nicht mal die aktuelle Adresse des KV erfahren, was zur Folge hat, dass sämtliche Schreiben an ihn, die ich in Kopie bekomme, in der Anschrift geschwärzt sind.

 
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