Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 22.08.2013, 17:37 Uhr

Ich habe Fälle erlebt, wo genau das nicht möglich war...

... und zwar durch unten genanntes Szenario... einstweilige Anordnung des Gerichtes, und vorbei war es mit dem Umzug von Mutter und Kind. Sollte meiner Erinnerung nach allerdings zwar ins fernere europäische Ausland gehen (ist schon eine Weile her), aber das, denke ich, spielt keine Rolle, ob 700km in Deutschland oder 2000km nach Südeuropa. Der/die Klagende hatte übrigens weder SR noch ABR.

Ralph

 
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