Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 22.08.2013, 16:41 Uhr

Megaschlechte und falsche Beratung durch das JA...

Er kann von Dir verlangen, daß Du Dich an den nun entstehenden Umgangskosten beteiligst.

Unverantwortlich gegenüber dem Kind, dessen Recht auf Umgang ad absurdum geführt wurde. Schlimm, daß sogar ein JA das als rechtlich einwandfrei einstuft.

Ich als Vater würde Dir juristisch die Hölle heiß machen, das kannst Du mir glauben!

Ralph

 
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