Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ursel66 am 17.12.2011, 18:57 Uhr

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keine Ahnung, ob dies die Polizei durchführen würde? Wenn ein Urteil vorliegt (KV muss nüchtern sein, sonst....) wären die für mich die 1. Ansprechpartner.

Oder der Anwalt müsste hier tätig werden. Keine Ahnung, aber mich würde diese Ohnmachtsposition auf "Krawall bürsten".
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Verhalten "Zum Kindeswohl" sein kann.

 
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