Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

20:09Uhr, Umgang abgesagt

Thema: 20:09Uhr, Umgang abgesagt

ich fasse es nicht und das, obwohl es gerichtlich festgelegt ist. wieso darf der KV in einer tour die termine absagen?! und das auch ohne begründung. ich muß ein ärztl. attest vorlegen, wenn die kids nicht können (dabei wurde er ja verklagt) begründung heute: "ich muß morgen arbeiten" der herr hat in den letzten 20jahren noch nie am samstag arbeiten müßen!!!! die haben samstag geschlossen man (ich) munkelt: er hat sich mal wieder betrunken und dann fiel ihm kurz vor 20uhr ein, daß er ja morgen unter beobachtung wieder umgang hat, inkl. alkoholtestung

von 32+4 am 16.12.2011, 20:30



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Du dokumentierst das aber nicht nur hier, sondern auch in Deinem Kalender?

Mitglied inaktiv - 16.12.2011, 20:40



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jupp und auch rücksprache gehalten mit dem umgangsbegleiter der das ja immer so locker sieht und meint "na wenn er sagt, daß er arbeiten muß, dann glaube ich ihm das. kenne ja seinen dienstplan nicht" aber ich..sagte ich ihm auch gleich denn es ist doch mehr als komisch, wenn man freitags um 14uhr schluß hat und erst um kurz nach 20uhr weiß, daß man am nächsten tag urplötzlich nach 20 jahren arbeiten muß. *ein schelm und so*

von 32+4 am 16.12.2011, 20:45



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boah, wie ätzend!!!

von dr.snuggles am 16.12.2011, 20:47



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glücklicherweise habe ich mit betreuern noch keine erfahrung machen müssen. aber eure geschichte klingt sooo abstrus! wohnst du etwa in MANNHEIM? (vorsicht, gag!)

von shortie am 16.12.2011, 21:38



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gleiches für beide.

von Patti1977 am 17.12.2011, 10:54



Antwort auf Beitrag von Patti1977

aber was solls...sollte das gespräch wie beim letzten mal anfangen mit "naja..da hat der papa vorm umgang getrunken..aber er ist ja dann doch da und so schlimm sei das alles nicht..usw..." dann habe ich ja wieder die gelegenheit da mal ernster am tisch zu reden und vielleicht werde ich beim nächsten mal dann einfach nach einer kurzen ansprache den raum verlassen..meine anwältin kann dann den rest machen. ich meine, nach dem, was der richter sagte und im schreiben vom gericht steht, ist das dann in der gesprächsrunde beim JA kaum noch an lächerlichkeit zu überbieten. normal ist das nämlich nicht hjfdshfeiofrf und so

von 32+4 am 17.12.2011, 11:25



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fragst du das eigentlich immer nur uns oder auch das Jugendamt? Ich würde die immer wieder damit konfrontieren warum er das darf und du nicht...

von susafi am 16.12.2011, 21:06



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ist denn das für ein "Umgangsberater"? Andenkopfklatsch. Auweia

von FrauKrause am 16.12.2011, 21:35



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Haltet euch bereit, ich hätte dann morgen irgendwann zwischen früher und später Zeit. Mist aber auch, aber eigentlich passt es uns nicht. Mal sehen, was wir möglich machen können. Kann sein, kann auch nicht sein.

von shortie am 16.12.2011, 21:36



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UmgangsbeGLEITER. So, ich hol jetzt noch nen Weinchen... LG fk

von FrauKrause am 16.12.2011, 21:39



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über diesen typen

von 32+4 am 16.12.2011, 21:43



Antwort auf Beitrag von 32+4

es geht ja nicht um den Typen, sondern um dieses unfaire Jugendamt... aber wenn du nichts sagst wundert mich das... die hätten schon einige Spitzen von mir zu hören bekommen...

von susafi am 16.12.2011, 21:48



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da mir aber immer ein satz getreu dem motto "lieber so einen vater als gar keinen" zurückfliegt, muß ich ja irgendwo hin mit meinem ärger! wäre ja schlimm, wenn man das nun auch nicht mehr im forum machen darf ps: meine anwältin hört das gleiche

von 32+4 am 16.12.2011, 21:56



Antwort auf Beitrag von 32+4

da hätte ich denen als Vater für ihre Kinder überlassen... mal sehen ob sie das dann auch noch so sehen... nee lieber keinen Vater als so einen... du darfst das doch hier sagen... wollte nur wissen ob du dem Jugendamt auch mal klare Ansagen machst... verstehe nicht wie die so offensichtlich ungerecht sein können?

von susafi am 16.12.2011, 22:12



Antwort auf Beitrag von 32+4

was mich an dieser ganzen Thematik immer am meisten ärgert, ist die angebliche Gleichstellung (gleiche Rechte, gleiche Pflichten) vom erziehenden Elternteil (in dem Fall Du, meistens - zumindest hier im Forum - die Mutter) und vom anderen Elternteil. Seit einiger Zeit wird immer für die gleichen Rechte für die Väter plädiert. Diese sind heute auch leichter umsetzbar als noch vor ein paar Jahren. Wenn es aber darum geht, die Rechte der erziehenden Mütter durchzusetzen, sieht man einfach alt aus. Ein Umgangswochenende aus Sicht einer AE-Mutter: - mein Kind ist gesund, es ist Umgangswochenende von Fr - So - ich habe mir was vorgenommen (ausgehen, gar nichts machen, arbeiten, Urlaub und sonstiges) - der KV kommt nicht, er muss das nicht mal begründen - ich hab einfach die Arschkarte Ein Umgangswochenende aus Sicht eines Vaters: - mein Kind ist gesund, es ist Umgangswochenende von Fr - So - ich hab einfach mal keinen Bock/bin betrunken/hab ne Freundin/hab kein Geld - ich gehe einfach nicht hin, ich muss das nicht mal begründen - ich hab keine Arschkarte Ein umgedrehtes Umgangswochenende aus Sicht der Mutter - mein Kind ist gesund, es ist Umgangswochenende von Fr - So - mein Kind hat keine Lust/ist krank/will Papa nicht sehen/hat besseres vor - ich gebe mein Kind einfach mal nicht raus - der KV kann die Polizei holen und das Kind auf Herausgabe plädierend mitnehmen. WO bitte ist das gleichgestellt? Ich habs mehrfach bei einer guten Freundin von mir erlebt. Sie hatte sich wirklich was vorgenommen, der KV kam einfach nicht. Wenn die Kids WIRKLICH mal nicht konnten, hat er mit Polizei gedroht. Und ich habe es bei einer gemeinsamen Freundin von uns auch schon erlebt, dass diese dann eben vor der Türe stand (ich berichtete darüber schon einmal) Zahlt ein KV (oder eine KM, ich will nicht über einen Kamm scheren, bevor die sonst in der Versenkung verschwundenen Papas hier wieder aufschreien) nicht, hat er erstmal über MONATE keine Probleme. Er kann im schlimmsten Fall noch Ratenzahlung vereinbaren (siehe mein Fall, seit drei Monaten kommt kein Unterhalt mehr, es sind über 800 Euro inzwischen, das JA zieht gerade intern um - wir können nix machen - schön) Die KM dagegen nagt im schlimmsten Fall am Fensterkitt und weiß nicht, was sie machen soll. Wenn also Väter/Mütter das Recht haben, ihr Kind notfalls durch Polizeigewalt am WE aus der Bude des anderen Elternteils zu holen, warum haben wir als KM/oder die hier vertretenen alleinerziehenden KV, nicht das Recht, den anderen Elternteil ebenfalls dazu zu VERDONNERN, an seinem/ihrem Kindswochenende gefälligst Zeit zu haben????? Was nun besser ist - ein Elternteil, der sich unregelmäßig kümmert oder einer, der sich gar nicht kümmert, mag ich jetzt nicht beurteilen. Kann aber, trotz dem Wunsch, der KV von meinem Kind würde sich hier einfach mal melden, und sei es nur ne Karte zu Weihnachten, spontan nur zu beantworten, dass es mir fast lieber ist, der andere Elternteil meldet sich GAR NICHT als das Kind ständig auf die lange Bank zu schieben, zu vertrösten, Hoffnungen zu wecken und diese nicht zu erfüllen. Und wer bekommt es ab? Doch sicherlich nicht der/die - sondern WIR daheim.

von Holzkohle am 17.12.2011, 16:19



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Danke. Du sprichst mir aus der Seele! Diese Ungerechtigkeit kotzt mich seit Jahren sowas von an, aber da es nicht in meiner Macht steht, daran irgendetwas zu ändern, lebe ich halt damit und versuche, mich nicht über das Unabänderliche zu ärgern. Aber es tut gut, es mal so klar zu lesen. LG Yola

von yola am 17.12.2011, 17:21



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Du hast ja sooo Recht! Ich habe das Thema ja praktisch jedes Wochenende, weil es dem Herrn Papa ständig einfallen könnte, jetzt aber pronto die Kinder zu sehen. (Gut, ich mache es immer seltener mit. Weil es immer mit mehr Ärger verbunden ist, es beiden Parteien spontan zu ermöglichen, als es nicht zu tun.) Und umgekehrt kann ich (als Stellvertreterin der Kinder) nichts, aber auch gar nichts, von ihm verlangen. Zum K* ! Mich stört durchaus, wenn die Männerfront alle Mütter pauschal verurteilt und vereint versucht, möglichst wenig Unterhalt zu löhnen, aber möglichst viele Rechte einzuheimsen. Und sich selbst als Retter der Familienfront darstellt. Die AE-Elternteile leisten doch den übergroßen Teil der Erziehungsarbeit, oder gleich alles, finanzieren doch das allermeiste, wenn nicht gleich alles usw. Ich empfinde es allerdings als gesellschaftliche Entwicklung, nicht als nur Männer-Frauen-Ding. Politisch und soziologisch stets stark beeinflusst. Aber: Einfach doffffffff, jau! Danke für deine klaren Worte! :-)

von shortie am 18.12.2011, 13:02



Antwort auf Beitrag von 32+4

Wenn dies doch alles angeordnet ist, müsste es doch eine Möglichkeit geben, einen Alkoholtest für morgens zu fordern? Ich würde das Jugendamt anzeigen, wegen Kindeswohlgefährdung und den Betreuer auch. Oder einfach mal RTL und Bild einschalten? DIE kriegen vielleicht diesen Alko-Test auch durch???? Als erziehender Elternteil ist man immer in den Po gekniffen.......

von ursel66 am 17.12.2011, 16:46



Antwort auf Beitrag von ursel66

und wo bekommst du von heut (Freitag) auf morgen (Samstag) jemanden her, der einen Alkoholtest macht, der notfalls gerichtlich auch noch angesehen wird? Wenn am Freitagabend um 20 Uhr der KV sagt, er muss morgen arbeiten (und man selbst vermutet Suff dahinter), wer soll sich da bitte finden, einen Alkoholtest zu machen? Und vor allem, WAS, wenn der negativ ausfällt?

von Holzkohle am 17.12.2011, 18:10



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

ein test am umgangswochenende dieser atemtest wird vom sozialarbeiter vorgenommen und dann bei der polizei nochmal,sollte er positiv sein das war aber gar nicht so leicht durchzusetzen. leider testet er auch nur ganz selten. (warum weiß ich nicht) aber wenn er testet, dann fällt der KV regelmäßig durch. und ich frage mich auch, ob der KV solche absagen nicht schriftlich belegen muß. wie dem auch sei...der eigentliche grund und das ziel für den B-Umgang wurde bis heute nicht erreicht. somit macht der auch keinen sinn KV müßte dann auf umgang klagen, was hoffentlich anhand der aktenlage sehr schwer sein wird.

von 32+4 am 17.12.2011, 18:19



Antwort auf Beitrag von 32+4

keine Ahnung, ob dies die Polizei durchführen würde? Wenn ein Urteil vorliegt (KV muss nüchtern sein, sonst....) wären die für mich die 1. Ansprechpartner. Oder der Anwalt müsste hier tätig werden. Keine Ahnung, aber mich würde diese Ohnmachtsposition auf "Krawall bürsten". Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Verhalten "Zum Kindeswohl" sein kann.

von ursel66 am 17.12.2011, 18:57



Antwort auf Beitrag von ursel66

ist es auch nicht, sagte zumindest ein anderer sozialarbeiter zu mir, als er den neuen bericht vom umgangsbegleiter durchlas. "da fragt man sich, ob nicht bald die kinder eine therapie brauchen" waren u.a. seine worte eben, er hat nüchtern zu erscheinen. so stand es drin deshalb schrieb ich ja weiter oben, daß das ganze kaum noch an lächerlichkeit zu überbieten ist. bis februar ist erstmal kein umgang

von 32+4 am 17.12.2011, 19:52