Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Amula am 05.12.2012, 18:39 Uhr

würde ich nicht machen....

...zumindest nicht im gleichen Brief ansprechen....

wenn er bisher keinen Unterhalt bezahlt hat, wirst du höchst wahrscheinlich eh um Anwalt/Jugendamt nicht drumrum kommen... Und nicht DU bist angewiesen auf den Unterhalt, sondern deine Tochter hat ein Anrecht darauf.

Wenn da irgendsowas steht wie "falls du keinen Unterhalt bezahlen kannst, wäre mein Freund bereit, die Kleine zu adoptieren" (klar....so würdest du es nicht schreiben...logo), kann es der KV nachher so hindrehen, als hättest du dein Kind quasi "verkauft"...

 
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