Geschrieben von Sternenschnuppe am 05.12.2012, 20:45 Uhr |
Wieso willst du eigentlich fordern ?
Hallo
Habe Deine Antworten nun quergelesen und mag mal meine Gedanken dazu sagen.
Zum einen würde ich um gar keine Stellungnahme bitten, sondern den Unterhalt laut Tabelle fordern. Meint er dann er kann es nicht, so ist es an ihm Stellung zu beziehen und ggf. an Dir weitere Schritte zu gehen.
Anererseits kannst Du auch unabhängig vom Vorschuss die Beistandschaft beim Jugendamt haben, und die kümmern sich um alle Finanzen dann.
Bekommst eben nur keinen Vorschuss mehr.
Zur Adoption : Die Überlegung wenn Geld keine Adoption, wenn kein Geld Adoption finde ich, sorry, etwas befremdlich.
Entweder will er rechtlicher Vater sein oder nicht, und dieses Kind begleiten und als seines annehmen oder nicht.
Das am Geld fest zu machen klingt nicht als sei es eine Entscheidung des Herzens hinter der er auch dauerhaft stehen würde.
Zum anderen schreibst Du Freund und nicht Mann, ein Jahr Ehe ist Vorraussetzung zur Adoption, mindestens 3-4 Jahre in einem Haushalt zu wohnen und eine gefestigte Vater-Kind Beziehung.
Von daher : Lass die Beistandschaft das kostenfrei klären, oder fordere den
Unterhalt ohne große Nebengeschichten.
Es ist das Recht des Kindes !
- kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - engelchen_lpz 05.12.12, 18:28
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - Anjaunddavid 05.12.12, 18:35
- nachtrag - engelchen_lpz 05.12.12, 18:37
- würde ich nicht machen.... - Amula 05.12.12, 18:39
- Re: würde ich nicht machen.... - engelchen_lpz 05.12.12, 18:45
- würde ich nicht machen.... - Amula 05.12.12, 18:39
- nachtrag - engelchen_lpz 05.12.12, 18:37
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - Amula 05.12.12, 18:36
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - spiky73 05.12.12, 18:51
- ich find das mit der Telefonnummer witzig - engelchen_lpz 05.12.12, 19:09
- Oder so.... - Amula 05.12.12, 20:00
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - Pamo 05.12.12, 20:01
- ich find das mit der Telefonnummer witzig - engelchen_lpz 05.12.12, 19:09
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - susafi 05.12.12, 20:02
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - Pamo 05.12.12, 20:07
- Wieso willst du eigentlich fordern ? - Sternenschnuppe 05.12.12, 20:45
- Re: Wieso willst du eigentlich fordern ? - engelchen_lpz 05.12.12, 21:13
- Re: Wieso willst du eigentlich fordern ? - Sternenschnuppe 05.12.12, 21:27
- Re: Wieso willst du eigentlich fordern ? - engelchen_lpz 05.12.12, 21:13
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - shinead 05.12.12, 22:06
- Vorsicht! - shortie 05.12.12, 22:31
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - ungewohnt 06.12.12, 21:14
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - angry.me 08.12.12, 20:32
- Re: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG - Anjaunddavid 05.12.12, 18:35
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