Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 04.05.2010, 7:52 Uhr

Womit wir wieder bei meiner Frage wären

Wenn Dein Kind (aus irgendwelchen Gründen) mit 3 Jahren noch nicht in den KiGa kann (z.B. Reifedefizit, Behinderung) dann ist man sozusagen zur Betreuung freigestellt.
Selbstverständlich muss man in dieser Zeit alles tun (Therapien, Gruppenbesuche, langsame KiGa-Einführung) um so schnell wie möglich durch die Kinderbetreuung die Arbeitsfähigkeit zu erreichen.

Sachbearbeiter verweigern das gern... Der Gang zum Sozialgericht hilft da...

Gruß
Corinna

 
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