Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von nane973 am 11.01.2012, 17:11 Uhr

Weiterhin Unterhaltsanspruch von Seiten des Kindes

Hallo.

Dein Kind hat weiterhin Unterhaltsanspruch gegenüber seinem leiblichen Vater.

Ausnahme: Dein neuer Ehemann adoptiert das Kind. Dann entfallen die Unterhaltsansprüche gegenüber dem leiblichen Vater.

Durch Heirat erlischt nur der Unterhaltsanspruch den die Mutter für sich selber hat.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.