Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Thelmalouise am 12.01.2012, 7:09 Uhr

Ein Kind ist nicht vererbbar !

Du hast zum Glück überlebt , dies ist nicht gleichzusetzen mit dem Tod.
Das Sorgerecht kann nur vom Gericht übertragen werden, ein Notar kann Deine Wünsche festhalten, nicht mehr.

In gravierenden Fällen kommt das dann auch sicherlich zum Tragen.
Wenn nie Kontakt zum Vater bestand.
Wenn das Kindeswohl bei ihm gefährdet ist.
Wenn er gar nicht will.

Wenn es nachweislich ! dem Kondeswohl schadet.

Und das entscheidet dann ein Richter ob dem so ist.

 
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