Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 25.11.2011, 11:08 Uhr

weißt du mehr über den betreuungszuschuß?

aber mit UHV &KG haben die kids doch "zuviel"
auf meinem bescheid wird mir das dann angerechnet
und würde ich jetzt arbeiten gehen, habe ich keinen freibetrag mehr., der überhand ist aber auch nicht anteilig als freibetrag drin.

wobei das aktuelle problem ja die betreuung ist *verflucht*

 
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