Alleinerziehend, na und?

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füße hochlegen und vom staat leben, ist ertragreicher

Thema: füße hochlegen und vom staat leben, ist ertragreicher

oder anders gesagt: ich bräuchte mal dringend infos, ob die aussagen vom arbeitsamt und jugendamt bei mir wirklich korrekt waren. das leidige thema arbeit und kinderbetreuung vor allem bei AEs sie zu finden ist mit vitamin-b nicht so schwer (auch ohne familie vor ort), das problem ist aber das bezahlen. algII, ein paar sozialversicherungspflichtige jobs in aussicht, aber keine ahnung, wie ich die betreuung finanzieren soll. jobs liegen in der gleitzone, was das absetzen der kosten kaum möglich macht. mit job komme ich dennoch nicht aus dem algII raus. weihnachtsferien stehen an. schule und kiga sind zu. ausweichkiga nicht vorhanden. schulkind könnte evtl. (8jahre) alleine zu hause warten aussage vom arbeitsamt: betreuungskosten muß ich selber tragen. aussage jugendamt: zuschuß für geringverdiener gibt es nur, wenn ich hilfe zur erziehung beantrage. ob die hilfe nötig ist, muß dann erst im team besprochen werden. sozialberatung sagte das gleiche stimmt das? kann man wirklich keinen zuschuß bekommen, wenn man algII erhält? das hieße ja, daß ich nachher mit arbeit weniger habe, trotz algII, als ohne arbeit mit algII. also wäre füße hochlegen sinniger. mein verdienst würde komplett für die betreuung draufgehen :-( einzig positive bei der arbeitsvermittlung: neue SB, die meine situation nun kennt und die mir den druck wegnahm. denn sie kennt die offenen stellenangebote und weiß, daß ich da keine 6 bewerbungen nachweisen kann.

von 32+4 am 25.11.2011, 09:51



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In welchem Bundesland lebst du noch mal? Ich fürchte, das ist überall verschieden. Hier in HH werden die Betreuungskosten von Anfang an nach dem Einkommen berechnet, da müsstest du wahrscheinlich kaum etwas bezahlen bei einem so schlecht bezahlten Job. Dass man bei euch gleichzeitig Hilfe zur Erziehung beantragen muss, fände ich frech, als wenn man sein Kind nicht erziehen kann, nur weil man Geringverdiener ist.

von berita am 25.11.2011, 10:12



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niedersachsen mal gucken, ob das wirklich so stimmt, was sie erzählt haben zuschuß vom JA bekäme ich nur, wenn ich hilfe zur erziehung beantrage, was gleichzeitig eine familienhilfe bedeutet (???): seltsam, hatte das anders in erinnerung

von 32+4 am 25.11.2011, 10:16



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ganz komische Aussagen die du da bekommen hast... meine Sachbearbeiterin war da ganz anders... erstmal möchte sie das ich nur einen Halbtagsjob annehme... dann fragte ich ebenso was ich mit den Kindern in den Ferien machen soll... sie nannte mir einige Anlaufstellen, wo Kinder betreut werden... außerdem meinte sie das bis 2013 die Betreuungssituation grundsätzlich geändert wird, da die großen Kinder irgendwie vergessen wurden... (das Thema kam hier schon mal auf) jedenfalls meinte sie, solange ich irgendwie ALG 2 bekommen, bekomme ich einen Betreuungszuschuss bis zu 130 (?) €... ich könnte sogar ein Familienmitglied damit beauftragen ich fand meine Sachbearbeiterin super freundlich und verständnisvoll... sie fing von selber an mir das alles so einzuräumen... bin ich sehr froh drum...

von susafi am 25.11.2011, 10:23



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angeblich sei das alles mit dem algII abgedeckt gut...ich verstehe, daß man die betreuung auch ohne algII irgendwie finanzieren muß. mir fehlt aber jede logik diesbezüglich, weil ich ja dennoch algII ergänzend erhalten würde. abzüglich der betreuungskosten hätte ich dann MIT algII weniger als jemand mit algII aber ohne job. die sache mit dem freibetrag verstehe ich aus meinem bescheid auch nicht so ganz. habe ja überhang wegen dem UHV, aber das wird mir komplett angerechnet. nix da mit "extra wie bei einem minijob".

von 32+4 am 25.11.2011, 10:27



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mini ist ja vorschulkind, bezahle nur essen, zahlentanzen und ausflüge hier ging es jetzt um die zusätzlichen kosten in den ferien und co die ja nun aktuell weihnachten anfallen würden. das hätte ich selber zu finanzieren (würde ich den kiga zahlen müßen, wäre die aussage vom JA aber gleich)

von 32+4 am 25.11.2011, 10:30



Antwort auf Beitrag von 32+4

"mir fehlt aber jede logik diesbezüglich, weil ich ja dennoch algII ergänzend erhalten würde. abzüglich der betreuungskosten hätte ich dann MIT algII weniger als jemand mit algII aber ohne job." eben... so ging es mir damals... habe dann aufgehört, weil ich es mir nicht leisten konnte arbeiten zu gehen... hatte genauso viel wie ALG2 aber mehr Abgaben (deutllich mehr, durch die Kitabetreuung)... somit kam ich gar nicht klar... nee UHV hat nichts mit Minijob zu tun... dafür bekommt man kein Freibetrag Zum Betreuungzuschuss kann ich noch nichts näheres sagen... wurde mir halt von der Sachbearbeiterin nur so mitgeteilt... wie das genau läuft, muss ich mich erkundigen wenn es mich direkt betrifft...

von susafi am 25.11.2011, 11:00



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habe hier irgendwo gelesen, daß mir der überhang angerechnet wird und wenn ich dann noch einen minijob habe, hätte ich keinen freibetrag mehr, weil ja der überhang schon da ist.

von 32+4 am 25.11.2011, 11:02



Antwort auf Beitrag von 32+4

verstehe ich jetzt nicht wie du das meinst? Bist du arbeiten in den Ferien? http://www.arbeitsagentur.de/nn_18824/Dienststellen/RD-SAT/Erfurt/AA/Buergerinnen-und-Buerger/Buergerinnen-und-Buerger/Chancengleichheit/Kinderbetreuung.html Hier das meinte ich...

von susafi am 25.11.2011, 11:04



Antwort auf Beitrag von 32+4

nee das ist Quatsch... ist bei mir auch nicht... der UHV wird der Kleinen als volles Einkommen angerechnet...

von susafi am 25.11.2011, 11:06



Antwort auf Beitrag von susafi

aber mit UHV &KG haben die kids doch "zuviel" auf meinem bescheid wird mir das dann angerechnet und würde ich jetzt arbeiten gehen, habe ich keinen freibetrag mehr., der überhand ist aber auch nicht anteilig als freibetrag drin. wobei das aktuelle problem ja die betreuung ist *verflucht*

von 32+4 am 25.11.2011, 11:08



Antwort auf Beitrag von 32+4

Ja sie haben zuviel und das was sie zuviel haben wird von meiner Miete abgezogen... müssen sie sozusagen davon bezahlen *g* hast oben noch den Link gesehen?

von susafi am 25.11.2011, 11:09



Antwort auf Beitrag von susafi

wie eine ganz normale arbeit^^ nur eben alle schlecht bezahlt -> komme nicht ganz weg vom algII in den ferien habe ich aber keine betreuung für die kids..die muß ich extra besorgen und teuer bezahlen. momentan sollen alle jobs vormittags sein, da sind die kids betreut. aber nicht in den ferien (waldorf schließt häufiger). ausweichplätze für schulkinder gibt es 20 da habe ich keine chance mehr, ausgebucht bis XYZ kiga geht nix, nur tagesmutter zusätzlich in den ferien

von 32+4 am 25.11.2011, 11:15



Antwort auf Beitrag von 32+4

Ja dann müsste das vom Link her ja passen... versuche es doch mal zu beantragen...

von susafi am 25.11.2011, 11:17



Antwort auf Beitrag von susafi

das mit den 130€ ist jetzt aber nur füreine maßnahme vom amt, oder? weiter unten steht noch was von 200, aber nur bis 6 monate finde aber noch nix speziell mit dem wort FERIEN. sie hat ja gesagt, außerhalb der ferienzeiten ja, aber in den ferienzeiten/schließungszeiten gibt es keinen zuschuß.weil die kids ja theoretisch betreut sein könnten. theoretisch: maxi könnte ja unter den 20 kids sein (ich will gar nicht sagen, wieviele kids alleine an unserer Grundschule sind^^) theoretisch: mini könnte ja auch in einem anderen kindergarten angemeldet sein, mit etwas besseren zeiten. (nicht möglich, weil zu weit weg, paßt nicht ohne auto)

von 32+4 am 25.11.2011, 11:21



Antwort auf Beitrag von 32+4

da steht z.B. eine Maßnahme... meine Sachbearbeiterin meinte das trifft auch dann zu wenn ich arbeite und es betrifft halt die Ferien... das war ja meine Frage an sie "was ich eben in den Ferien mit den Großen machen soll"... solange ich eben ALG 2 bekomme

von susafi am 25.11.2011, 11:28



Antwort auf Beitrag von 32+4

Hey, das ist hier nicht anders. Betreuungszuschüsse bzw. überhaupt Betreuungsplätze, sofern vorhanden (und das sind sie) gibt es hier nur, wenn man nachweisen kann, dass man auch arbeiten geht ODER, wie meine Freundin, sich in einer Jobcenter-Maßnahme befindet. DA wiederum war und ist es dem Jobcenter egal, dass die Maßnahme nur an zwei Tagen in der Woche stattfindet (und seit gestern bis März GAR NICHT MEHR!) - hier hatte das Kind auf einmal einen Anspruch auf einen Hortplatz bis 16 Uhr. Was ich persönlich ehrlich gesagt nicht für gerechtfertigt sehe. Die Mutter ist an drei Tagen komplett daheim, lediglich an zweien nur bis mittags in einer Schulung. Und wie gesagt, jetzt erstmal ein Vierteljahr gar nicht mehr. Nur DANACH kräht dann hier keiner. Hier ist es allerdings so, dass die Betreuung in meinem Fall ab Januar sehr wenig kostet, da man die Gehälter der letzten drei? Jahre heranzieht, und da habe ich schon zwei Jahre ALG I und ALG II bekommen. Davon abgesehen sind hier die Betreuungsplätze eh nicht so teuer wie ich es von München her kenne. Ich komme unter 100 Euro, also weit unter 100 Euro mit Essen. Es ist ein Scheiß-Teufelskreis, wenn ich das mal so sagen darf. Im ersten Schuljahr war es mir hier in Berlin fast gar nicht möglich, zu Bewerbungsgesprächen zu gehen, OHNE Opa ranzuziehen (den ja nun auch nicht jeder um die Ecke hat), da mein Sohn halb 12 von der Schule nach Hause kam.

von Holzkohle am 25.11.2011, 14:16



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Das kenne ich auch hier in Brandenburg ich musste ja zu einer Maßnahme im Feb. weil nicht klar war ob ALG I oder ALG II die ersten 3 Monate . Doch das beste war das die auf den Arbeitsamt sagten ich brauche einen Hortplatz sonst können sie mich nicht vermitteln ( ist ja klar hatte ja einen und nicht vor den zu Kündigen da ich ja schnell wieder arbeiten wollte ) Dann sagten die bei der Maßnahme wenn ich eine Betreuung brauche wird die bezahlt ich prima meine Kinder sind im Hort Geld wird abgebucht wem soll ich die Rechnung geben . Ne, wenn sie schon in Betreuung sind bezahlen sie nichts dann läuft ja alles weiter. Nur wenn ich nicht zur Maßnahme gekonnt hätte wegen mangelnder Betreuung dann hatten sie die bezahlt . Und ja ich hatte 1 Woche 4 Tage von 8-15 Uhr Dann 1 Woche 1 Tag 1 Stunden persönliches Gespräch . Dann 2 Wochen Pause Und so ging es weiter . Doch bezahlt hätten sie die Betreuung die ganze Zeit wenn meine Kinder nicht schon Betreuung gehabt hätten . Und ja mit den Hort-Kosten haben wir echt Glück . Und zum Rest ja zwischen den Feiertagen ist hier auch ohne Notbetreuung zu !!! Dienstag hat mein Freund sich Urlaub genommen Mittwoch ist mein Freier Tag Donnerstag + Freitag Oma in Berlin Samstag ( ich habe Vormittagsdienst ) mein Freund wieder . Ich arbeite nur 25 Stunden bin aber aus allen Förderungen damit raus . Mein ALG II für uns drei liegt 20 € unter meinen ALG I . Bei ALG I würde ich noch Wohngeld dazu bekommen . Doch wenn ich meinen Hort , meine Benzin kosten , GEZ , Schulessen, Geld für Klassenfahrt und Co. rechne was ich ja als ALG II Bezieher alles nicht alleine bezahlen müsste ist mein Job mein Hobby und nicht mehr

von nociolla am 25.11.2011, 15:25



Antwort auf Beitrag von 32+4

Hm verwirrend... Also hier (Bayern) ist es so, dass man als Geringverdiener/AE die Betreuungskosten komplett bezahlt kriegt. Das hat aber nichts mit Familienhilfe o.ä. zu tun. Das sind ja 2 völlig verschiedene Baustellen.

von Joni76 am 25.11.2011, 17:20



Antwort auf Beitrag von Joni76

kann aber so nicht sein, denn die Tagesmutter, die S zu der ZEit hatte, wo ich bereits arbeitslos war, musste ich ebenfalls allein bezahlen und da wurde ich nicht bezuschusst!

von Holzkohle am 25.11.2011, 17:22



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ja weil Du da arbeitslos warst. Dann zahlt das JA nix. Wenn man z.B. sein Kind bei einer TAMU hat und dann nochmal schwanger wird, dann muss man selber zahlen oder das Kind rausnehmen. Auch wenn man kurze Zeit nach der Geburt wieder zu arbeiten anfängt. Kann aber in München auch wieder anders sein

von Joni76 am 25.11.2011, 17:33



Antwort auf Beitrag von Joni76

ja, aber ich glaub darum ging es doch hier, oder? :) also dass kein Zuschuss kommt bei ALG. Ich hoffe, Dein Probearbeiten war erfolgreich.

von Holzkohle am 25.11.2011, 17:39



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ging es darum Ich fand das Posting ziemlich verwirrend. Ich glaub es ging darum, dass man als Geringverdiener noch die Betreuung zahlen muss. Aber hier ist es nicht so. Vielleicht ist das ja in Niedersachsen anders... Probearbeiten war gut. Siehe unten. Aber der Fahrtweg schreckt mich schon ab.

von Joni76 am 25.11.2011, 17:48