Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Suka73 am 01.02.2006, 10:47 Uhr

vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Aaalso was das Sorgerecht angeht kann ich Dich schon mal beruhigen. Ihr wart oder seit nicht verheiratet, sprich Du hast das alleinige Sorgerecht und da kann er auch nicht viel machen. Du kannst höchstens von Dir aus, wenn Du das möchtest, ihm Teile aus dem gemeinsamen Sorgerecht einräumen (z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht) wenn Dir danach ist. Hatten damals auch überlegt aber das dann verworfen. Mein Ex war da eh nicht dran interessiert.

Pflichten: Er muss Unterhalt zahlen.
Rechte: liegen fast in Deinem Ermessen :o)

LG Sue

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.