Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von taschentuch am 01.02.2006, 10:33 Uhr

vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

hallo,
kennt ihr eine internetseite, auf der ich mich darüber informieren kann, was jetzt auf mich zukommt? der vater meines kindes will nicht angegeben werden und einen vaterschaftstest. wenn der test positiv ausfällt, will er die hälfte vom sorgerecht (was er aber nicht bekommt). mich würde jetzt interessieren, wie das alles abläuft und was er alles machen kann, was er für rechte und pflichten hat...
wir waren nicht zusammen und nicht verheiratet.

 
29 Antworten:

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von Murmeline am 01.02.2006, 10:45 Uhr

Eine Internetseite habe ich jetzt nicht parat, aber Du kannst ihn einfach als Vater angeben. Er bekommt dann Post und wird dann aufgefordert werden, die Vaterschaft anzuerkennen. Wenn er sie bestreitet, veranlasst das Jugendamt einen Vaterschaftstest. Fällt dieser positiv aus, darf er die Kosten dafür tragen.
Am besten beantragst Du eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt.
Das gemeinsame Sorgerecht brauchst Du ihm nicht einzuräumen, auch wenn er etwas anderes behauptet. Er wir jedoch ein Umgangsrecht haben - sowie die Pflicht, dem Kind (und ggfls. auch Dir 3 Jahre lang) Unterhalt zu zahlen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von Suka73 am 01.02.2006, 10:47 Uhr

Aaalso was das Sorgerecht angeht kann ich Dich schon mal beruhigen. Ihr wart oder seit nicht verheiratet, sprich Du hast das alleinige Sorgerecht und da kann er auch nicht viel machen. Du kannst höchstens von Dir aus, wenn Du das möchtest, ihm Teile aus dem gemeinsamen Sorgerecht einräumen (z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht) wenn Dir danach ist. Hatten damals auch überlegt aber das dann verworfen. Mein Ex war da eh nicht dran interessiert.

Pflichten: Er muss Unterhalt zahlen.
Rechte: liegen fast in Deinem Ermessen :o)

LG Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von taschentuch am 01.02.2006, 11:04 Uhr

danke für die schnellen antworten!
das ich das sorgerecht haben werde usw ist schon klar, mein problem ist, das er mich momentan extrem stresst, mir jedes wort im mund umdreht und sich selbst in die opferrolle presst. ich versuche ihm seit monaten zu erklären, das sein kind ein recht auf ihn hat und das er auch pflichten hat. von seiner seite kam nie was und er versuchte bis jetzt mich dazu zu bewegen, ihn als vater nicht anzugeben. jetzt wo er merkt, das er wirklich nicht drum rum kommt, will er plötzlich sorgeberechtigt sein und erählt MIR was vom recht des kindes auf seinen vater etc. im klartext bin ich jetzt also die böse, die ihm sein kind verwehrt *sooo ein schwachsinn*
was darf er sich erlauben? wie weit darf er mich nach der geburt (steht jetzt bald an) stressen und wie kann ich das möglichst stressfrei verhindern? habt ihr eine idee? das alles nur noch übers amt läuft, wollte ich eigentlich vermeiden und nur als allerletzte lösung in betracht ziehen. gibts nicht mal irgendwo hirn für ihn zu kaufen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

noch mehr fragen

Antwort von taschentuch am 01.02.2006, 11:14 Uhr

habt ihr eine ahnung, wie lange sich vaterschaftstest, unterhaltsfragen etc hinziehen?
wann wird so ein vaterschaftstest gemacht, gleich am anfang oder doch erst nach 6 monaten (hatte ich mal irgendwo gelesen).
was ist mit meiner tochter und mir während der zeit?
geht während der wartezeit meiner tochter ihr unterhalt flöten oder wird das nachgezahlt oder vorgeschossen oder so?

fragen über fragen... schön wärs, wenn mal etwas einfach wäre :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von Suka73 am 01.02.2006, 11:15 Uhr

hm was will er denn, etwa noch bei der Geburt dabei sein?!

Also ich gehe mal davon aus, dass Du wirklich Deine RUHE haben möchtest. Insofern... Vaterschaftstest machen die eh erst wenn das Kind auf der Welt ist und wenn es ein bestimmtes Alter (keine Ahnung wieviel Monate) erreicht hat. Bis dahin hast Du also Schonfrist *g*

Auf jeden Fall würde ich ihm nicht sagen wo Du entbindest, wenn Du einem lustigen Zusammentreffen auf der Mutterstation aus dem Wege gehen möchtest. Für die erste Zeit Eltern oder eine Freundin organisieren, die Dir den Rücken freihält, vielleicht sogar bei Dir wohnt.

Hirn gibts nächste Woche im ALDI :o)

LG Sue

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von taschentuch am 01.02.2006, 11:20 Uhr

na dann ab zu aldi *lach*

er hat wirklich "angeboten" mich zur geburt zu begleiten... ein ziemlich heuchlerisches angebot, denn er kennt mich und wußte vorher das ich das ablehne. so nah stehen wir uns wirklich nicht. aber dafür ist er jetzt der treusorgende vater, der so gern bei der geburt dabei wäre....
ich hoffe aldi hat auch großpackungen :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von Ursel66 am 01.02.2006, 12:20 Uhr

Hallo,
wenn du den Ort für "Hirn" gefunden hast, solltest du das Kaufhaus veröffentlichen!!!! Gibt noch mehr Anwärter..
Bei mir wollte der KV auch plötzlich einen Test. (vielleicht hat er heimlich einen machen lassen, aber ich weiß nichts davon!)
Ich hatte mich damals erkundigt und es gibt wohl bereits einen Test für die Geburt (sprich sofort und vor allem ohne Blutabnahme beim Säugling). Weiß aber nicht wo und wie teuer. Kam glaube ich in irgendeiner Talkshow ...?!
Wenn er der Erzeuger ist, muss er auf jeden Fall von Geburt an Unterhalt zahlen. Rückwirkend natürlich auch.
Vermutlich wird aber in der Zeit Unterhaltsvorschuss gezahlt, so dass du zumindest die 111 € ? im Monat bekommst.......
Wenn er genug verdient, würdest du die Differenz zu dem normalen Kindes unterhalt von ihm bekommen und der Rest geht zum Staat für den Unterhaltsvorschuss.....
Alles Gute für euch.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von taschentuch am 01.02.2006, 12:28 Uhr

man könnte ja mal "hirn" googlen, vielleicht kommt dabei was raus :-)

ich schätze ich muß das alles auf mich zukommen lassen, irgendwie wird das schon... gegen den test an sich habe ich ja nichts, es ist sein geld was er dafür verschwendet, mich regt halt nur dieser machtkampf-ego-mist mit dem sorgerechtswunsch von ihm auf, eine frau zu schwängern macht schließlich noch keinen vater...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von horrend am 01.02.2006, 12:33 Uhr

Also meine Meinung zu dem Herrn: Er WILL Dich extra unter Stress setzen, damit Du richtig Angst bekommst vor ihm und den Folgen, wenn Du ihn angibst (von wegen Interesse am Kind, Sorgerecht, Geburt, in meinen Augen nur Heuchelei, blabla). Er will nur erreichen, dass Du ihn vor lauter Generve nicht angibst, damit er von allem "freigesprochen" ist. Wette ich mit Dir.... Deshalb: Wär ich Du, würde ich mich nicht einschüchtern oder stressen lassen. Dir kann rein gar nichts passieren. Auch nicht finanziell. Das Jugendamt wird alles für Dich regeln, Du wirst fast gar nicht mit irgendwelchen Problemen konfrontiert. Spreche aus Erfahrung.

LG Ilona

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ horrend

Antwort von taschentuch am 01.02.2006, 12:43 Uhr

einschüchtern kann er mich nicht, unter stress setzen und auf die palme bringen leider schon :-/
finde es schade, das es dann jetzt wirklich so endet, aber wenn du sagst, das ich dann mit fast keinen problemen belastet werde, wird es wohl so laufen. bin zwar der meinung, das ein kind auch seinen vater verdient und hätte gerne alles freundschaftlich und vorallem persönlich geregelt, aber nicht um jeden preis...

ich gebe ihn also nach der geburt an und den rest macht das JA? eigentlich auch ganz gut, dann hab ich den stress nicht...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ horrend

Antwort von horrend am 01.02.2006, 13:03 Uhr

Mach das so, wie Du geschrieben hast, wirst sehen, es ist der richtige Weg. Du enthältst ihm ja nicht sein Kind vor. Er wird sich irgendwann beruhigen, und dann wirst Du merken und er wird wissen, was er wirklich will, dann kann man ja sehen, ob er in Ruhe reden und Kontakt zu seinem Kind haben will oder nicht. Aber derzeit würde ich einfach versuchen, alles was stresst abzublocken, Dir und Deinem Kind zu Liebe. Alles andere wird sich finden. Bloss nicht stressen lassen, es kann ja nix passieren. Er weiss wahrscheinlich momentan auch nicht, wie er sich verhalten, was er denken soll, am liebsten würde er wahrscheinlich "das Problem" irgendwie loswerden, und sei es dadurch, dass Du ihn nicht angibst. Aber darauf würde ich mich nicht einlassen... Du gibst ihn einfach im Krankenhaus schon als Vater an, die kommen da so vorbei und wollen das für die Geburtsurkunde wissen (jedenfalls wars bei mir so), wenn das Kind da ist, meldet sich wahrscheinlich sowieso das Jugendamt bei Dir und erkundigt sich und gratuliert undso, dann kannst Du gleich einen Termin machen und eine Beistandschaft beim Jugendamt. Das wars dann für Dich, die melden sich dann, wenn was ist, wozu sie dich brauchen. Aber es ist easy, wars bei mir auch. Mittlerweile haben der KV und ich sogar ein recht angenehmes Verhältnis, obwohl der auch ziemlich ähnlich reagiert hat damals, das wird schon alles...

LG Ilona

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

danke o.t.

Antwort von taschentuch am 01.02.2006, 13:06 Uhr

danke!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von nightingale am 01.02.2006, 13:10 Uhr

hi,

>eine frau zu schwängern macht schließlich noch keinen vater...

kind gebären dann wohl auch noch lang keine mutter;-)

aber warum versuchst du nicht einfach diesen

>machtkampf-ego-mist mit dem sorgerechtswunsch

aus dem weg zu räumen, indem du ihn am sorgerecht beteiligst.

wenn er, wie beschrieben, eh ein unhygienischer drogensüchtiger alkoholiker ist wird er damit kaum etwas anfagen können und das thema ist vom tisch.

wenn er sich ändert, umso besser.

greetz,
nachtigall

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kleiner Nachtrag zum Schreibstil

Antwort von horrend am 01.02.2006, 13:13 Uhr

... übrigens: nicht wundern, wenn ich manchmal ohne Punkt und Komma schreibe und das so herunterrassele, was mir in den Kopf kommt. Mein Kleiner lässt mich eben manchmal nicht so, wie ich gerne möchte.... Ich hoffe, es war halbwegs verständlich..

LG Ilona

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von horrend am 01.02.2006, 13:15 Uhr

gerade, weil er eben so ist, wie er ist, würde ich es NIEMALS tun.... Ich würde eher froh sein, dass ich SOLCH einen Menschen als Partner los bin. Ehrlich. Es hat sehr viele Vorteile, wenn man das alleinige Sorgerecht hat. Was bin ich heute froh, dass ich es damals nicht gemacht habe, dieser "Wunsch" wurde nämlich an mich auch "herangetragen"...

LG Ilona

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von horrend am 01.02.2006, 13:21 Uhr

Übrigens, bei mir wars so, dass wir - wie ich meinte - noch in einer guten Partnerschaft lebten und ich ihn sehr liebte, als ich schwanger war. Es war auch von beiden ein Wunschkind. Er wollte während der Schwangerschaft schon das hälftige Sorgerecht. Ich habe gesagt, nein, lieber würde ich heiraten, dann hast Du es sowieso. So, er hat uns dann beide zwei Wochen nach der Geburt des Jungen verlassen. Welch Glück, dass ich nicht zugestimmt hatte, das Sorgerecht zu teilen. So, ein Quatsch, gemeinsames Sorgerecht, wenn die Eltern nicht mehr zusammenleben, das bringt bloss Schwierigkeiten...

LG Ilona

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 01.02.2006, 13:36 Uhr

Nee, wenn er damit nichts anfängt, ist das Thema nämlich trotzdem nicht vom Tisch.

Wir haben das gemeinsame SR, weil wir verheiratet waren. Mein Ex verschwindet immer mal wieder so mirnichtsdirnichts für mehrere Monate am Stück. Was mich das an Nerven und Rennerei kostet, das geht auf keine Kuhhaut. Für Fumi steht der Übertritt an, ich brauche seine Unterschrift, es ist im egal (hat er mir am Telefon gesagt), aber seine Unterschrift ist nicht zu bekommen. Temi muß operiert werden, ist ihm auch egal, ich brauche seine Unterschrift, Rest siehe oben.

Ich bin immer eine große Verfechterin des gemeinsamen Sorgerechts gewesen und habe mich deswegen auch hier schon mit einigen angelegt. Inzwischen denke ich, daß das gemeinsame SR "um jeden Preis" auch nicht das Wahre sein kann. Wenn nämlich eine Kommunikation um den kleinsten Pipifax nicht mehr stattfinden kann, dann klappt es einfach nicht. Die Theorie ist ja wunderbar, aber die Praxis ist - leider - sehr oft anders.

Ich beneide inzwischen Mütter, die einfach nur eine Diagnose vom Arzt brauchen, um eine (notwendige!!!!) OP durchführen lassen zu können. So eine OP ist ja auch so schon belastend genug. Außerdem muß ich eine Betreuung für das andere Kind organisieren, ein gutes Krankenhaus suchen, einen guten Arzt finden, Entscheidungen treffen wie "ambulant oder stationär" und "konventionell oder Schlüsselloch-Chirurgie" - und neben dem ganzen Scheiß muß ich jetzt möglicherweise auch noch den Ex zur Zustimmung verklagen oder die Zustimmung vom Jugendamt ersetzen lassen. Genau das, was ich jetzt brauche, danke!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von taschentuch am 01.02.2006, 13:37 Uhr

die tatsache, das er mich seit monaten dazu bringen will, ihn nicht anzugeben und das er sagt, er kümmert sich nur, wenn er die hälfte vom sorgerecht bekommt, lässt für mich nichtmal ansatzweise erkennen, das er wirklich ein interesse am kind hat. wäre ein interesse vorhanden, wäre er gesprächsbereit und auch bereit lösungen zu finden, anstatt mir die worte im mund zu verdrehen und mich zu beschimpfen.

"Die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. "

da er im moment alles mögliche tut um mich unter druck zu setzen, sehe ich da keinerlei einvernehmen und auch nicht die möglichkeit dazu.
sollte ich ihm die hälfte des sorgerechts zusprechen, müßte ich mich in allen möglichen dingen mit ihm einigen, das fängt schon bei der wahl des kindergartens an. mir ist die gefahr einfach zu groß, das er sich bei sowas querstellt, nur um wieder seinen willen durch zu setzen.

eine geburt macht in jedem fall mehr eine mutter aus mir, denn schließlich bin ich die jenige, die seit monaten ein baby im bauch hat, ihr leben für einen menschen umstellt, den ich nichtmal kenne. ich verzichte auf einiges, kann vieles natürlich nicht mehr tun. von anfang an trage ich alle verpflichtungen, sorgen, freuden, kosten, verantwortung usw usf ALLEINE und ich freue mich (trotzdem) auf mein baby und liebe es jetzt schon mehr als mein leben. er hat nichts anderes zu tun, als parties zu feiern und versuche zu starten, aus (wie er sagt) der nummer rausgehalten zu werden. daher ist er (im moment) kein vater für mich!
wäre ein ernsthaftes interesse und auch bemühen seinerseits zu erkennen, wäre es überhaupt kein problem darüber zu reden, da aber nichts davon vorhanden ist, ist diese sorgerechtsfrage für mich eindeutig indiskutabel.
irgendwann ist meine tochter eh alt genug um selber zu entscheiden was sie will, bis dahin hat er zeit, zu beweisen, das er ein vater sein kann...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von taschentuch am 01.02.2006, 13:41 Uhr

gemeinsames Sorgerecht:

Bei der Unterzeichnung müssen sich allerdings beide Elternteile einig sein: «Gegen den Willen der Mutter geht es nicht.»

Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 noch einmal bestätigt: Auch in Zukunft können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht erhalten. Die Verfassungsschützer begründeten ihre Entscheidung damit, «dass eine gegen den Willen eines Elternteils erzwungene gemeinsame Sorge regelmäßig mit mehr Nachteilen als Vorteilen für das Kind verbunden ist.»
Der Gesetzgeber könne davon ausgehen, dass eine Mutter, die eine gemeinsame Sorge ablehnt, dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden.
«Kinder werden ja nicht nur in harmonische Paarbeziehungen geboren. Sie können zum Beispiel auch aus einem One-Night-Stand hervorgehen», erklärt die Fachanwältin für Familienrecht in Speyer. Gerade Frauen, die sich gegen den Willen des Vaters für das Kind entscheiden, stünden oft Geburt, Schwangerschaft und Alltagssorgen alleine durch. «Irgendwann will der Vater plötzlich mitentscheiden. Da sind Konflikte zwischen den Eltern programmiert.»

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Antwort von horrend am 01.02.2006, 14:03 Uhr

Neitinggäil: Es besteht ein GANZ ERHEBLICHER Unterschied....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Naitinggäil

Antwort von horrend am 01.02.2006, 14:05 Uhr

...ob man ein Kind austrägt, gebärt, stillt, versorgt... oder nur seinen Schw... versteckt und zum Orgasmus kommt....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorry an alle,

Antwort von horrend am 01.02.2006, 14:30 Uhr

die eben gelesen, habe was ich an "Naitinggäil" geschrieben habe, es tut mir leid für die Ausdrucksweise, aber wenn ich derartiges lese, kriege ich einen ganz dicken Hals, da kann ich leider nicht mehr anders... Aber ich hoffe, das, was ansonsten von mir so kommt, ist halbwegs sachlich :))

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sorry an alle,

Antwort von taschentuch am 01.02.2006, 14:32 Uhr

zumindest hast du recht :-) *lach*

einen schönen tag noch und bestimmt bis bald...

lg julie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Naitinggäil

Antwort von nightingale am 01.02.2006, 14:49 Uhr

also weisste: weder das zeugen noch das empfangen, noch das austragen, noch das gebären stellen eine aussergewöhnliche leistung dar. sind einfach biologische funktionen die der körper mehr oder minder schadlos übersteht. hat die evolution jahrhunderttausende dran gefeilt. da schenkt sich männ- und weiblein nix.

beim anschliessenden versorgen und sonstigem grossziehen können sich ebenfalls beide geschlechter gleich blöd oder gut (o. k. stillen ausgenommen, aber das schaffen wir auch noch) anstellen. vater-, ebenso wie mutterinstinkt sind zum glück vielen, aber bei weitem nicht allen gegeben. völlig geschlechtsunabhängig.

aber o. k., brechen wir die diskussion ab. die väter eurer kinder sind alle böse verantwortungslose buben. ihr könnt das ja sicher völlig unvoreingenommen beurteilen.

ich kanns nicht.

greetz,
nachtigall

btw: @elisabeth. ich sehe schon einen grossen unterschied dabei ob sich einer bei vorhandenem sorgerecht verantwortungslos *anstellt*, oder ob ich ihm das von vorneherein *unterstelle*. insofern kann ich deine argumentation durchaus nachvollziehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Naitinggäil

Antwort von horrend am 01.02.2006, 14:55 Uhr

Ich bin gerne bereit, mich vom Gegenteil überzeugen zu lassen. Leider gibt es - besonders bei getrennten Elternteilen - nur so wenige WIRKLICHE VÄTER... Bis jetzt wird täglich meine Meinung diesbezüglich leider nur noch weiter gefestigt...

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Naitinggäil

Antwort von nightingale am 01.02.2006, 15:09 Uhr

hi,

>Leider gibt es nur so wenige WIRKLICHE VÄTER

guckst du, genau da liegt das problem. du maßt dir an zu entscheiden was ein "wirklicher vater" ist. ist ja nicht tragisch, die gedanken sind frei. du darfst es aber in deinem persönlichen fall sogar mit konsequenzen entscheiden. dabei darfst du die dir persönlich genehme messlatte anlegen. wer entscheidet denn ob du eine gute mutter bist? wer darf sich das anmaßen? wer darf seine persönliche messlatte von "gute mutter" sein denn bei dir anlegen?

greetz,
nachtigall

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Naitinggäil

Antwort von horrend am 01.02.2006, 19:09 Uhr

Sorry, ich glaube, Du hast hier komplett was in den falschen Hals bekommen. Ich will hier nicht alle Väter per se als schlecht hinstellen. Es ist mir nur sehr aufgestossen, dass Du in dem hier beschriebenen Fall von irgendwelchen Egotrips gesprochen und geraten hast, ihm das hälftige Sorgerecht zu erteilen. Ich glaube kaum, dass man hier von einem väterlichen Verhalten sprechen kann, oder? Der erpresst doch nur, und wie sichs anhört, ist er nicht wirklich interessiert an dem Kind. Im Prinzip droht er zwischen den Zeilen, ihr - zur Strafe - jetzt das Kind zu entziehen, und das geht einfach nicht. Da ist eine solche Diskussion doch völlig überflüssig und geht am Thema vorbei, meinst Du nicht? Im übrigen halte ich mich selbstverständlich nicht für die perfekte Mutter, ganz bestimmt nicht... Aber, weisst Du was? ICH BIN EINE, weil mein Sohn eben von mir geboren wurde, erzogen und versorgt wird. Und im Gegensatz zu einem "Vater", der sich während der Schwangerschaft oder nach der Geburt verzieht oder sonstige "Sperenzien" macht, ist das doch schon was, oder?

LG Ilona

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Naitinggäil

Antwort von nightingale am 02.02.2006, 12:25 Uhr

hi,

die ursprungsposterin erklärte, der vater führt einen ego-machtkampf-wasweiss-ich mit ihr auf.

so wie ich das lese (mag ebenfalls etwas spekualtion dabei sein, ich kenn sie ja net) sind da zwei zusammengekommen, die kein kind miteinander geplant haben.

einer (die mutter) entscheidet sich nun das kind zu bekommen, wovon der andere (der vater) zunext mal nicht begeistert ist und will auch nix damit zu tun haben.

nun will die mutter ihm seine verpflichtungen (vermutlich die, die sie verständlicherweise von ihrer warte aus definiert) näher bringen.

jetzt gewöhnt sich der vater (zwangsläufig, denn ändern kann ers ja nicht) an den gedanken, vater zu werden und formuliert seine erwartungshaltung.

muttern ist aber zwischenzeitlich bereits enttäuscht weil der knecht nicht sofort auf ihre erwartungshaltung aufgesprungen ist, und reagiert nun gleichfalls trotzig. nö, sorgerecht kriegt der schon garnicht, weil er hat sich ja schon so angestellt. und ausserdem wird das emeinsame sr im konfliktfall enorme schwierigkeiten (ich frag mich wirklich welche das, von ner op abgesehen, die im zweifel aber auch schnell geregelt sein wird, das sein sollen) bereiten. der kerl ist eh ein ar... und deshalb kann das nur ein ego-macho-sonstwas-trip sein.

ich bin mir ziemlich sicher, das der vater hier ebenfalls jemand auf einem ego-trip sieht. imho mit gleicher berechtigung.

die fronten verhärten sich.

sorry, warum denn nicht dem vater den wind aus den segeln nehmen und ihn beteiligen?

glaub mir, wenn er wirklich der ar... ist wird er sich im konfliktfall das sr aufs klo hängen können. allerdings nicht mehr als argument gebrauchen können sich um verantwortung zu drücken.

ich würde prinzipiell das angebot zum gemeinsamen sorgerecht als schritt zur deeskalation verwenden. über die ausgestaltung desselben kann man ja (allerdings nur auf gleicher augenhöhe) verhandeln. wie soll denn aus dem mensch ein vater (nach deiner definition) werden, wenn er nicht mal die chance dazu kriegt? chance bedeutet dabei für mich nicht, vorgaben der mutter widerspruchslos akzeptieren zu *müssen*.

greetz,
nachtigall

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Naitinggäil

Antwort von taschentuch am 02.02.2006, 12:50 Uhr

hi,

normalerweise bzw eigentlich stimme ich dir ja zu, aber da er das sr nur haben möchte, damit er nicht "umsonst" bezahlt und mir klipp und klar gesagt hat, das er sich nur kümmert, wenn er am sr beteiligt ist, zeigt mir einfach nicht, das er wirkliches interesse am kind hat. ich renne ihm nun schon so lange hinterher, schicke ihm ultraschall bilder, versuche ihn mit einzubeziehen etc pp. bis jetzt äußerte er sich allerdings nicht dazu und wenn er doch mal etwas zu sagen hatte, waren es drohungen und versuche, das ich ihn als vater nicht angebe, da ihm der selbstbehalt nicht für ein "lebenswertes" leben ausreichen. hätte er einmal ordentlich mit mir geredet, anstatt mich ständig zu beschimpfen und mit mir zu streiten, wenn ich das thema angeschnitten habe, wäre ich sicher bereit gewesen, darüber nach zu denken. da er aber bis jetzt alles dafür getan hat, nicht der vater zu sein und jetzt plötzlich auf das sr besteht, bin ich nicht bereit dem nachzugeben.
er hat genug zeit, zu beweisen, das er ein vater sein kann und vorallem auch sein will. doch würde er es wirklich wollen, würde er sich das was ich ihm sage mal zu herzen nehmen, anstatt es als "laber laber laber" und "kleinen scheiß" abzutun. es ist nicht so, das ich sage "nö der ist doof und deshalb darf er nicht" ich komme ihm seit anfang der schwangerschaft nur entgegen, helfe ihm, erwarte und verlange nichts und dafür werde ich von ihm beschimpft. jetzt ist plötzlich sogar der name für das nicht mal mehr richtig, obwohl er schon lange feststeht. würde er die hälfte vom sr abbekommen, würde mein kind wahrscheinlich entweder ewig ohne namen bleiben, weil er sich jetzt plötzlich quer stellt oder ich müßte nachgeben und meiner tochter irgendeinen namen geben, mit dem ich nicht einverstanden bin...

alles in allem bin ich eigentlich auch für gleichberechtigung etc aber nur solange es auch eine gleiche pflicht (einhaltung) gibt und es dem kind nicht schadet. solange er mir nicht beweist, das es ihm um das kind und nicht (wie immer, kenne ihn nun auch schon etwas länger) um sich selbst geht, wird er sich mit dem umgangsrecht begnügen müssen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.