Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 01.02.2006, 10:45 Uhr

vaterschaftstest, vaterschaftsanerkennung

Eine Internetseite habe ich jetzt nicht parat, aber Du kannst ihn einfach als Vater angeben. Er bekommt dann Post und wird dann aufgefordert werden, die Vaterschaft anzuerkennen. Wenn er sie bestreitet, veranlasst das Jugendamt einen Vaterschaftstest. Fällt dieser positiv aus, darf er die Kosten dafür tragen.
Am besten beantragst Du eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt.
Das gemeinsame Sorgerecht brauchst Du ihm nicht einzuräumen, auch wenn er etwas anderes behauptet. Er wir jedoch ein Umgangsrecht haben - sowie die Pflicht, dem Kind (und ggfls. auch Dir 3 Jahre lang) Unterhalt zu zahlen.

 
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