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Geschrieben von Aleksa30 am 07.05.2003, 13:33 Uhr

Vaterschaftsfeststellung + Anwalt ?

Hallo !

Folgender Sachverhalt:

Nach 2 One-Night-Stands innerhalb von 14 Tagen kommen nun 2 Kindsväter in Frage. Wobei die Ultraschall-Messungen ergeben, dass der "2." in Frage kommt. Die Ärzte sind sich relativ sicher, würden es aber nicht 100%-ig festlegen wollen.

Wie soll ich nun vorgehen ?

1. Vorerst nur den "2."benachrichtigen?

2. Beiden bescheid geben?

Wer müsste für den Vaterschaftstest bezahlen?

Ab wann sollte ich zum Anwalt - vor dem Vaterschaftstest oder danach?

Ich wäre dankbar für einige gute Tips.

Vielen Dank!!

 
10 Antworten:

Re: Vaterschaftsfeststellung + Anwalt ?

Antwort von Rob am 07.05.2003, 16:36 Uhr

Hallo Aleksa!
Zwei Onenightstands innerhalb 14 Tage. Erzähle jetzt bitte nicht das deine Pille versagt hätte. Du bist 30 Jahre alt und wünscht dir jetzt eine Kind, stimmts?
So was nennt man in der Bild Samenklauerin. Ich hoffe du hast dir BB oder Stich ausgesucht, oder die Schumacherbrüder. Da rentiert es sich wenigstens auch finanziell.
Benachrichtige erst mal den Wahrscheinlichsten, dann hat der Andere wenigstens noch 'ne Weile seine Ruhe.
Den Vaterschaftstest solltest eigentlich du bezahlen, mit dein Verhalten hast du ihn ja geradezu herausgefordert. Ansonsten den tatsächlichen Vater.
Wieso willst du zum Anwalt?
Gruß, Rob *jetzteinestrickleiteranderpalmebefestigt*

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Achso...

Antwort von fusel am 07.05.2003, 22:18 Uhr

Hi,

@Rob: jetzt verstehe ich. Den Beitrag hatte ich aber noch garnicht gelesen. Also mein "Samenklau" ist jetzt eindeutig auf den anderen Thread bezogen.
Hast du schon eine Hütte auf der Palme? hehe...

@Aleksa: Ganz ehrlich - in jungen Jahren habe ich es ja auch mal krachen lassen... Okay, auch als ich älter war, aber sowas nenn ich mal eine selten-dämliche-Lage. Mein persönliches Vorgehen - Abwarten, bis das Kind da ist. US-Messungen sind nun wirklich sehr vage.
Der KV, wer auch immer der Glückliche sein sollte, ist dir zwar zur Zahlung von Babyausstattung und Klinikaufenthalt verpflichtet. Dafür hast du aber meines Wissens ein Jahr nach der Entbindung noch Zeit...oder war es ein halbes? Egal.
In bestimmten Fällen auch 6(?) Wochen vor der Entbindung Unterhalt für dich. Aber bekommst du kein Mutterschaftsgeld? Arbeitest du jetzt oder bist arbeitslos? Von deinem jetzigen Verdienst bzw. Arbeitlosengeld ist nämlich auch dein Unterhalt abhängig. Wenn du 500,- Piepen Alhi bekommst, werden da nicht 5000,- Euro Unterhalt draus. Mein 'Unterhalt' war z.B. durch das Mutterschaftsgeld gedeckt, das hätte ich dem KV nicht ans Bein heften können.
Wie dem auch sei, ich würde abwarten bis das Kind da ist. Wenn es da ist, kannst du erstmal Unterhaltsvorschuß beantragen. Gleiches gilt für deinen Unterhalt: Sozialhilfe. Bitter, bitter ich weiß, man glaubt es kaum, die wenigsten Frauen verbessern sich indem sie ein uneheliches Kind austragen. Weil erst wenn das Kind da ist, ist logischerweise ein Vaterschaftstest möglich. Hier würde ich doch ein bißchen Milde walten lassen, besser einen kurzen Schock und gleich ein Ergebnis, als das die "arme Sau", muß ich schon so sagen monatelang mit Herzklopfen rumläuft.
Es reicht ja wenn erstmal der 2. antritt und wenn er es nicht ist nunja... Sohi und JA werden sich dann das Geld dort abholen wo es auch weggenommen werden muß. Vorher mit einem WischiWaschi "Tja, ich weiß nicht so recht wer der Vater ist..." kannst du sowieso nichts erreichen außer die benannten Vorschüsse von JA und Sohi.
Also, was ich einfach sagen will mit meinen Gelaber, du kannst benachrichtigen wenn du willst, ohne eine Vaterschaftsanerkennung bzw. Vaterschaftsfeststellung hast du keine rechtliche Handhabe von irgendjemanden irgendetwas zu bekommen. Und das ist auch gut so.

Wieso glaubst du, du hättest einen Anwalt nötig? Die Behörden machen das schon recht gut.

grüße

fusel

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kann zwar keine tips zur vatersch.anerkennung geben, aber

Antwort von CIaudiaUSA am 08.05.2003, 0:06 Uhr

liebe aleksa, lass dich von niemandem, auch nicht dem affen auf der palme, derart beleidigen.

es gibt halt immer wieder menschen, die gerne mit dem ersten stein werfen und sich einen sport draus machen, anderen noch eins draufzuhauen, wenn es sowieso schon schlecht geht. es ist bestimmt momentan nicht einfach fuer dich, aber wir sind alle keine engel und du machst jetzt das richtige, wenn du nach der geburt rausfindest, wer der biologische vater ist.

wenn maenner zwei one night stands haben, regen sich affen bestimmt nicht so auf.

fehler sind da, um gemacht zu werden, wir lernen alle dadurch.

ich wuensche dir von herzen alles gute, hoffe, dass sich einiges einrenken wird und du nach einer schoenen und schnellen geburt ein suesses paketchen haben wirst, das dich dran erinnert, wie toll das leben ist. ich hoffe fuer den vater, dass er im leben des kindes teilhaben wird, auch, wenn es ein one night stand gewesen ist.

lieben gruss von
claudia

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Beherzige deine Tipps bitte auch selber.

Antwort von RainerM am 08.05.2003, 8:02 Uhr

Hi ClaudiaUSA,
da man dich ja gelegentlich hier trifft und ich schon früher diverse auffällige Postings von dir gelesen hatte, mpöchte ich dich bitten, genau das, was du heir schreibst, bitte selber zu beherzigen.
Vielen Dank!

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Re: Alle

Antwort von Aleksa30 am 08.05.2003, 9:21 Uhr

Guten Morgen!

Erstmal danke für die Antworten.

Natürlich war das keine Heldentat von mir diese Risiken einzugehen. Im Unterbewusstsein habe ich mir tatsächlich ein Kind gewünscht, nur halt nicht so. Aber ich freue mich trotz aller Schwierigkeiten auf mein Baby und so werde ich die Herausforderungen annehmen.

Vielen Dank für Eure Kritik und netten Worte !

Alles Gute,

Aleksa

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Keine Ahnung, worauf Du Dich beziehst, Rainer

Antwort von CIaudiaUSA am 08.05.2003, 16:21 Uhr

hallo!

mir ist auffaellig, egal, wann und wie ich poste, dass du mich anpupst. naja, wirst deinen grund haben.

gruss
claudia

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Hier geht es nicht um Mann oder Frau sondern...

Antwort von desireekk am 08.05.2003, 23:31 Uhr

... darum, daß jemand der erwachsen und alt genug ist, innerhalb von 14 Tagen ZWEI MAL es geschafft hat, ungeschützten Geschlechtverkehr mit wechselnden Partnern zu haben!

DA liegt das Problem, nicht ob das bei Männern anders bewertet würde.

Eine solche Verantwortungslosigkeit, sich selbst und auch den jeweiligen Partner gegenüber geht einfach über mein verständnis. Und dazu kann Aleksa30 jetzt nur hoffen, daß das Kind nicht eine evtl. Geschlechtskrankheit mitbekommt!

Problem jetzt erkannt?

Viele Grüße

Désirée

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Re:

Antwort von RainerM am 09.05.2003, 12:00 Uhr

Hi ClaudiaUSA,
jepp, stimmt wahrscheinlich sogar.

Aber dass du dich nicht erinnerst, wundert mich.... vielleicht erinnerst du dich daran zurück, muss ein oder zwei Jährchen her sein, da war hier ein Herr Fabian und tobte herum, dann vor ca. eineinhalb Jahren war hier ein Herr Hoffmann.... die Auftritte sind mir noch sehr gut in erinnerung und auch, dass du dabei eine Rolle hattest.

Du siehst, ich bin nachtragend.
cu

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Re: Vaterschaftsfeststellung + Anwalt ?

Antwort von Slykatze am 11.05.2003, 23:07 Uhr

Also ich hatte zwar auch zwei Väter zur Auswahl, wußte aber, das der eine ( mein Ehemann) es 100-prozentig nicht sein kann.Ich habe mein Kind also geboren und danach die Nicht-Vaterschaft per Gericht mit Unterstützung des Jugendamtes feststellen lassen. Jetzt habe ich wiederum mit Hilfe des JA den richtigen Vater zum Vaterschaftstest aufgefordert. Seit der Geburt beziehe ich Unterhaltsvorschuß. Mit Hilfe der Sozi kann ich mein Kind so gut ernähren, bis der richtige Vater als Vater festgestellt ist und die Nachzahlung kommt. Wende dich also an das Jugendamt, um Hilfe zu bekommen. Ich bin damit sehr gut klargekommen. Und zum Vaterschaftstest per Ultraschall: Dieser wird bei einer Gerichtsverhandlung, falls es dazu kommen sollte, nicht anerkannt!

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Re: Vaterschaftsfeststellung + Anwalt ?

Antwort von Madesta am 12.05.2003, 15:12 Uhr

Grundsätzlich sollten beide Männer darüber unterrichtet werden, dass sie möglicherweise Vater werden, da beide innerhalb der sog. gesetzlichen Empfängniszeit mit der Mutter des Kindes geschlechtlich verkehrt haben und daher als Erzeuger in Frage kommen.

Die Feststellung der tatsächlichen Vaterschaft kann erst nach Geburt des Kindes durch ein Blutgruppengutachten erfolgen.
Dieses kann man bei einem unabhängigen Sachverständigen privat erstellen lassen. Die Kosten trägt derjenige, der das Gutachten in Auftrage gibt.

Da keiner der beiden Männer absolut sicher sein kann, dass er der Erzeuger ist, sollte eine freiwillige Anerkennung ihrerseits nicht erfolgen.
Vielmehr sollte nach Geburt des Kindes eine Beistandschaft beim Jugendamt zum Zwecke der Feststellung der Vaterschaft und auch Durchsetzung der Unterhaltsansprüche eingerichtet werden.
Bei Einrichtung der Beistandschaft sollten beide Männer als mögliche Erzeuger benannt werden. Das Jugendamt entscheidet dann, falls es zu einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft kommen muss, wen es als Beklagten benennt. Die Kosten des Gerichtsverfahrens trägt der Beklagte, wenn er als Vater festgestellt wird oder das Kinde bzw. bei Prozesskostenhilfebewilligung der Staat, wenn der Beklagte nicht der Erzeuger ist.

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