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Geschrieben von Aleksa30 am 05.05.2003, 16:35 Uhr

Unterhalt für die Mutter

Hallo alle Leidensgefährten!

Im September habe ich meinen Geburtstermin. Den Kindesunterhalt kann ich über das Jugendamt/Beistandschaft "einklagen". Wie sieht es aus mit dem Betreuungsunterhalt für mich ? Ist das Jugendamt ebenfalls dafür zuständig ?
Oder sollte ich den Unterhalt doch lieber professionell durch einen Anwalt/Anwältin einklagen lassen?

Bis jetzt habe ich dem KV noch gar nichts von seinem "Glück" erzählt - es war eine Affaire - er ist verh.

Was ratet Ihr mir ??

Schönen Gruss,

Aleksa

 
16 Antworten:

Re: Unterhalt für die Mutter

Antwort von Sabri am 05.05.2003, 16:45 Uhr

Hi Aleksa!
Wenn du Betreuungsunterhalt haben willst, musst du das über einen Anwalt machen. Die Jugendämter machen da soviel ich weiß nichts.
Ich würde aber erst mal mit dem Kindesvater sprechen, vielleicht zahlt er ja freiwillig (gibt es solche Männer???). Außerdem sollte er schon wissen, dass er im September Vater wird.
Alles Gute für die weitere Schwangerschaft!
Gruß, Sabri

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Re: Unterhalt für die Mutter

Antwort von bikermouse66 am 05.05.2003, 16:52 Uhr

Den Unterhalt für Dich muß eine Anwalt einfordern und evtl. sogar einklagen. Das JA macht da gar nichts, denn die sind nur für die Ansprüche des Kindes zuständig. Für Deine Ansprüche muß sein Einkommen aufgedeckt werden und auch seine sonstigen Verpflichtungen werden überprüft. Du solltest ihn schnellstens über die Schwangerschaft informieren, denn sonst könnte er sich noch in Schulden stürzen, die Unterhaltszahlungen vermindern. Das zählt nämlich erst dann icht mehr, wenn er von der SS in kenntniss gesetzt wurde.

LG
Anke

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Wie wäre es...

Antwort von Rob am 05.05.2003, 17:03 Uhr

Hallo,
wie wäre es, zuerst den ersten Schritt zu tun: schreibe ihn ein Brief. Erzähle ihn, das du schwanger bist und wann die voraussichtliche Niederkunft ist.
Dann schreibts du ihn auch, das du ab diesen Termin Unterhalt fürs Kind und auch dür dich brauchst.
Und wie du dir den Umgang vorstellst.
Bitte ihn um eine Antwort binnen 4 Wochen.
Und dann wartest du erst mal ab wie er antwortet.
Gruß, Rob
@Biker: nicht immer gleich die Keule!

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Re: Unterhalt für die Mutter

Antwort von RainerM am 05.05.2003, 17:11 Uhr

Wie die anderen schon sagten, ist das Jugendamt nicht zuständig.

Wenn du Sozialhilfe beantragst, geht der Unterhalt an das Soozialamt über und die kümmern sich darum, ob sie es vom Vater einklagen.
Ich glaube nicht, dass du um das Sozialamt herum kommst und von daher kannst du es so laufen lassen.

Für deinen betreuungsunterhalt gilt folgendes:

-Der Vater hat einen (angemessenen) Selbstbehalt von 1000 Euro, die unangetastet bleiben.

-Er kann i.d.R. 5% vom Netto als berufsbedingte Kosten abziehen

-ALLE anderen Unterhaltsverpflichtungen gehen deinem Unterhaltsanspruch VOR und das bedeutet:

*Alle Kindesunterhalte (auch der ehelichen Kinder) gehen zuvor vom Einkommen ab

*Ein evtl. Unterhaltsbedarf der Ehefrau (wenn sie nicht oder zuwenig selber verdient) geht auch zuvor vom Einkommen ab

-Evtl. Kredite können unter Umständen angerechnet werden

Was dann übrig bleibt dient zur Unterhaltsermittlung, wobei davon diese 1000 Euro "angemessener Selbstbehalt" für ihn bleiben.

Bei einem normalverdienenden Ehemann dürfte wahrscheinlich kein oder kaum Unterhalt für dich heraus kommen.

Übrigens zucke ich immer bei solchen Geschichten zusammen, da ich einen Fall kenne, da hat sich auf diese Weise eine frau einen Kinderwunsch erfüllt, hat sich vorsätzlich - was sie zugegeben hat - schwängern lassen, dem Vater dann eine SMS zugemailt, dass "es geklappt hat", was er natürlich zuerst nicht begriffen hatte..... als Mann bekomme ich natürlich eine Gänsehaut bei sowas, wobei solchen Ehe-Männern vielleicht solche Geliebte verdient haben.

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Re: Unterhalt für die Mutter/@Rainer

Antwort von tati2003 am 05.05.2003, 17:44 Uhr

Hey!
ich denke es gibt keinen Grund als Mann da Gänsehaut zu bekommen.Nicht jede Frau die was mit einem Ehemann anfängt weiß das er ein Ehemann ist.Und ich denke mal die Frauen die um jeden Preis ein Kind wollen um es dann alleine groß zu ziehen und jeden Cent dreimal umzudrehen sind in der Minderheit.Heb Dir Deine Gänsehaut lieber für was schöneres auf:-) Nichts für Ungut
tati

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Glaubst du nur am Guten im Menschen?

Antwort von Rob am 05.05.2003, 18:05 Uhr

Hallo Tati,
ich kenne eine Dame, die es genau so gemacht hat. Sie hat es wirklich gut geplant und sich als einen sehr gut verdienenden Piloten ausgesucht!
Gruß, Rob

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Re: Wie wäre es...

Antwort von bikermouse66 am 05.05.2003, 18:06 Uhr

Hallo Rob,

leider hab ich in der Vergangenheit ziemlich oft zu spüren gekriegt, daß Freundlichkeit zwar ganz schön ist, aber dem Herrn KV das ca. 10 m wo vorbeigeht. Spätestens, wenn der Herr sich finanziell einschränken soll, ist nämlich schluß damit, daß es doch auch der KM und dem Kind genauso gut gehen soll wie dem KV. Da hilft leider nur noch die Keule, zumindest ist es bei Lukas Erzeuger so. Sobald da etwas freundlichkeit von meiner Seite kommt, wird ein strick draus gedreht und geschossen. Traurig, aber wahr :-(

LG
Anke

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@Biker

Antwort von Rob am 05.05.2003, 18:12 Uhr

Hi Anke,
ich kenne deine Geschichte ja so ziemlich von Anfang an, aber du musst das Benehmen deines KV doch nicht auf die gesamte männliche Population projektieren!
Gruß, Rob

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Re: @Biker

Antwort von bikermouse66 am 05.05.2003, 18:23 Uhr

Hallo Rob, geb mir auch große Mühe das nicht zu tun. Hab ja auch zum Glück ein Exemplar gefunden, was da ganz anders denkt :-) Allerdings sehe ich zur Zeit auch in meinem Bekanntenkreis, daß sich die meisten herren vom freundlichen menschen in den größten Kotzbrocken verwandeln, sobald es an die Unterhaltszahlunegn geht. Besonders ekelig find ich dann immer diese Sprüche, die vorher kommen, Euch soll es doch gut gehen blabla, aber selber wollen sie sich nicht einschränken. Übrigens finde ich das auch fies, wenn eine KM den Unterhalt für ihre Kinder nicht zahlt. Mal so am Rande vermerkt, ein Ereignis des letzten Besuches: Der KV sitzt hier, präsentiert neben einem neuen Handy mit MNS-Funktion auch seine neue Digitalkamera und jammert mir gleichzeitig vor, wie hoch er doch verschuldet ist und sozialschwach er doch ist. Das würde ich ja endlich am 28. Mai beim Gerichtstermin kapieren müssen. Tja, er konnte mir nur ein lächeln entlocken, denn in dem Moment kam Lukas und nahm mich in den Arm, ganz stolz verkündend: Meine Mama. Ich finde, das ist meeeeeeeeeehr als ein neues Handy oder sonstwas :-)

LG
Anke

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Re: Glaubst du nur am Guten im Menschen?

Antwort von tati2003 am 05.05.2003, 18:41 Uhr

Klar gibt es diese Frauen, aber es gibt genauso mänliche Schweine die nicht besser in Ihrem Handeln sind. Nur kann man dafür nicht alle über einen Kamm scheren. Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt?Tati

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Schon klar...,

Antwort von Richie am 05.05.2003, 22:30 Uhr

Hallo tati2003,

......nur daß die Damen Schweine viel mehr
Macht (und Unterstützung) in Kinderfragen
als die Herren Schweine haben, ganz zu
schweigen von den Schweinereiopfern.
:-):-):-):-) Hihi, MfG Richie

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Tati2003

Antwort von RainerM am 06.05.2003, 8:47 Uhr

Hi,
die Gänsehaut bekomme ich ja nur, weil diese Geschichte wieder ins Bewusstsein gekommen ist, aber das soll nicht auf dich bezogen sein, ich weiss ja auch, dass es das männliche Gegenstück dazu gibt, also Typen, die fremdgehen und Kinder produzieren und dann von nichts mehr wissen wollen...

cu

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Re: Tati2003 / Rainer ...alle

Antwort von Aleksa30 am 06.05.2003, 10:42 Uhr

Hallo !

Vielen Dank für die Antworten.

Dem KV habe ich noch nichts gesagt, weil es uns beiden "nur um Sex" ging. Wir haben nicht verhütet, weil ich laut Berechnung nicht in der fruchtbaren Phase war. Jetzt weiss ich auch, dass sich der Eispruch willkürlich verschieben kann...

Ich will jetzt dem KV nicht die ganze "Schuld" in die Schuhe schieben. Jedoch ist er ein Ehemann, der gerne fremd geht und mich auch als "Geliebte" für länger gerne gehabt hätte. Ich bin halt noch einmal schwach geworden und nun ist es passiert. Und geplant habe ich das bestimmt nicht.

Ab wann kann ich denn zum Anwalt? Nach der Geburt - nach dem Vaterschaftstest ?

Wann soll ich es dem KV sagen ?

Grüsse, Aleksa

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Re:

Antwort von RainerM am 06.05.2003, 11:36 Uhr

Hi,
ich hoffe, dass du garnicht zum Anwalt gehen musst.

Wenn du aber jetzt schon handeln willst (was ja nie zufrüh sein kann), dann geh zum Jugendamt und lass dich beraten UND beauftrage diese mit der Beistandschaft zur Feststellung der Vaterscahft UND des Unterhaltes für das Kind.

Die Beistandschaft kann schon VOR der Geburt veranlasst werden.

cu

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Son Quatsch!

Antwort von marit am 06.05.2003, 15:47 Uhr

Also Ritschie, diese Ansicht finde ich schon reichlich merkwürdig. Zwar isses richtig, daß die Frauen letzten Endes entscheiden können, ob sie abtreiben oder nicht (das meinst du vermutlich mit "mehr Macht". Dafür haben sie aber in der Regel nicht die Möglichkeit, sich danach einfach zu verdrücken, alle 2 Wochen mal einen Nachmittag wiederzukommen und trotzdem der Held für das Kind zu sein...(jedenfalls werden alle Frauen die ich kenne, die aus der Beziehung ausbrechen und das Kind beim Vater lassen um einiges mehr diffamiert und schlechtgeredet als im umgekehrten Fall!!!)
ich denke, da gleicht sich die "Machtfrage" schon aus, oder?

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Re:Rainer

Antwort von Aleksa30 am 06.05.2003, 17:01 Uhr

Hallo...

ja, handeln will und muss ich auch.

Nur bin ich mir immer noch nicht ganz sicher, wann ich es dem KV sagen soll. Begeistert wird er so oder so nicht sein. Und viel Unterhalt wird für mich auch nicht herauskommmen, weil er ja Frau + Kind hat.

Trotzdem werde ich auf seine finanz. Hilfe angewiesen sein.

Allerdings werde ich in Zukunft auch wieder arbeiten.

Nun, es kommt noch einiges auf mich zu...

Schönen Dank,

A.

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