Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe 2 dringende Fragen: Was unternimmt das Sozialamt, wenn herauskommt, dass jemand in einer Gemeinschaft zusammenlebt, aber angegeben hat, alleinstehend zu sein? Dürfen Mitarbeiter vom Sozialamt auch in der Nachbarschaft nachfragen, ob jemand allein lebt oder nicht? Vielen Dank für die Antworten Dana
HAllo Dana! Also wennsie rausbekommen, dass jemand in ner nicht angegebenen Partnerschaft lebt, dann untersuchen sie wie viel der Partner verdient. Wenn er zu viel verdient, muss er für den PArtner der HLU bezieht aufkommen. Also wird rückgerechnet, wie lange das Paar schon zusammen sind und dann wird das abgezogen. Wenn er soviel vedient, dass er den Partner ganz versorgen kann, wird der HLU eingestellt und es wird eine Rückzahlung verlangt. Ob sie sich bei den Nachbarn erkundigen dürfen, weiß ich nicht. SIe machen es zumindest, vorallem auch mal gern beim Vermieter. Und mancher Nachbar ist da sehr auskunftsbereit. Ach ja und selbst, wenn er nicht soviel verdient, aber sie scih eine Wohnung teilen muss er die Hälfte der Miete tragen. Und die zu viel bezogene Miete wird zurückgefordert. Liebe GRüße AStrid!!
Gilt das dann auch als Lebensgemeinschaft wenn er ständig da ist und sich um die Kinder kümmert? LG Chrissie
weiss mal nach, dass dein partner, der ne eigene wohnung hat und dort gemeldet ist, nicht ständig bei dir ist :o( sobald er sich bei dir aufhält, sachen bei dir hat und sich um die kids kümmert wirds schwer :o( ner freundin von mir wurden die gelder KOMPLETT gestrichen! ihr freund lebt bei seinen eltern, schläft am we bei ihr und hat demnach auch ein paar kleidungsstücke unn ne zahnbürste bei ihr deponiert... sozi war da.. geld futsch.. bin mal gespannt wie das weitergeht, die streiten nu seit 3monaten... :o( GoLLoM
Hallo Dana, nichts für Ungut, aber wenn ihr zusammen lebt und zusammen wirtschaftet, seid ihr eine Lebensgemeinschaft. Und da kommen Partner für einander auf. Nicht der Staat. Gruß, Rob
Hallo, wenn das Amt, wie auch immer, über solche Dinge Kenntnis erlangt, gibt es diverse Möglichkeiten: unangemeldete Hausbesuche (logisch, angemeldet würd's nix bringen!), natürlich auch Befragungen der Nachbarn, Strafanzeige wegen Sozialhilfebterug und Rückforderung der zuviel gezahlten Sozialhilfe (ziemlich sicher)... je nach Dauer können das durchaus ganz schnell fünfstellige €-Beträge sein (s.unten), das kommt auf den Einzelfall an. Und ich kann Dir sagen, daß die Leute in den Sozialämtern sehr allergisch auf solche Vorgänge reagieren. :-( Und noch eins ist klar: Ist der Geist erst aus der Flasche, dann prüft das Amt künftig sehr pingelig und genau jeden Antrag (Bewilligung nach Vorschrift = das Ermessen wird eng ausgeübt). Bei uns gab es solch einen Fall, da stellte sich heraus, daß die Mutter bereits über 3 Jahre lang mit dem Kindesvater zusammenlebte. Er war kurz nach Geburt eingezogen und die Mutter hatte dies nicht mitgeteilt. Der Mann verdiente so viel, daß die gesamte Sozialhilfe zu Unrecht gezahlt worden war. Der Fall war klar: 41 Monate x 1300,- DM = 53.300,- DM Rückforderung! Herzlichen Glückwunsch! Den Rückforderungsbescheid focht die Familie zwar an, aber den Prozeß vor dem Verwaltungsgericht hat das Amt klar gewonnen... Was aus der Strafanzeige wurde, weiß ich nicht, das wird auch dem Amt nicht mitgeteilt. Ich will keine Panik machen, sondern nur vor Augen führen, daß diese Form des "Schummelns" (gelinde ausgedrückt) sehr schnell ind Fiasko führen kann, wenn die Sache aufgedeckt wird, sowohl finanziell als auch strafrechtlich. Inwiefern man dieses Risiko eingehen will, muß jeder selbst entscheiden... nur Verständnis sollte man nicht erwarten, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. So, nun könnt ihr mich steinigen! :-) Liebe Grüße Ralph/Snoopy
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