Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von aprilscherz2000 am 07.05.2003, 8:37 Uhr

Und nochmal Sozi?!

Wenn man von den Nachbarn angeschissen wird das der Partner ständig da ist, muß das Sozialamt nicht kontrolliern kommen??

Und wenn dann nix zu finden ist (wie 2.Zahnbürste, schuhe ...) können sie nix machen?

LG Chrissie

 
3 Antworten:

Re: Und nochmal Sozi?!

Antwort von 3M´s+E am 07.05.2003, 10:09 Uhr

Hallo Chrissie,

eine zweite Zahnbürste, da ist nix einzuwenden; es geht denen ja bloss darum das der freund net bei dir wohnt oder sich ständig bei dir aufhält. besuchen ist schon drin.

wegen dem Geld, frag doch mal nach. der 28. und 30. waren ja mo und mi, also ganz normale buchungstage.

sollten sie die zahlung von heut auf morgen ohne jeglichen grund einstellen, müssten sie dich schon informieren oder der sache auf den grund gehen (kontrolle)

drück dir die daumen,

lg
elvira

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Re: Und nochmal Sozi?!

Antwort von GoLLoM am 07.05.2003, 10:12 Uhr

hab dir weiter unten noch was geschrieben...

aber ohne vorwarnung einstellen dürfen se nicht!!

ruf doch mal dort an.

viel glück!

GoLLoM

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Doch, dürfen sie!! :-)

Antwort von Ralph am 07.05.2003, 22:35 Uhr

Um es einmal ganz klar zu sagen:

Sozialhilfe ist eine Leistung, die dem Grunde nach monatlich neu zu beantragen ist. Laufende Sozialhilfe wird immer für einen ganz bestimmten Zeitraum gewährt.

Nun hat sich die Sozialhilfe in ihrem praktischen Wesen in den letzten Jahrzehnten geändert. Was einmal für eine Übergangszeit von wenigen Wochen, vielleicht Monate gedacht war, ist heute immer öfter eine Angelegenheit, die möglicherweise Jahre andauert. Auch die Zahl der Betroffenen ist gestiegen. Folge: Es werden längere Zeiträume bewilligt (3 Monate, 4 Monate, 6 Monate..., selten länger). Menschlich gesehen wäre es schon verständlich, daß man informiert werden möchte, wenn das Sozialamt einstellt, rechtlich ist alles in Ordnung, wenn nach dem Bewilligungszeitraum ohne Kommentar nicht weiterbewilligt wird.

Nun hat man normalerweise ja wohl hin und wieder Kontakt zu seinem Amt, und in den allermeisten Fällen weiß man auf beiden Seiten des Schreibtisches, wie es in der nahen Zukunft weitergeht. Soll heißen: Wenn nichts neues vorliegt und der grobe Rahmen bekannt ist, wird weiter bewilligt (Beispielsweise wenn der Erziehungsurlaub bekanntermaßen erst in 4 Monaten endet...).

Aber es gilt im Prinzip immer noch und auf für laufende Sozialhilfe:
Ohne Antrag keine Leistung!! :-)

Das nur nochmal zum Verständnis!

Ralph/Snoopy

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