Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von schneckchen19 am 04.06.2004, 20:17 Uhr

Vater unbekannt....

Hallo,

ich schreibe ja nur ganz selten hier, aber es wird einige geben die mich vielleicht noch kennen...

Bin ja selber alleinerziehend, muss jetzt aber mal was für eine Bekannte fragen.
Wenn der Vater eines Kindes unbekannt ist, zahlt das Jugendamt dann trotzdem Unterhalt? Erst ist ihr Exmann dafür aufgekommen und jetzt ist aber raus das es nicht sicher ist das es sein Kind ist. Das Jugendamt hat ihr den kompletten Unterhalt gestrichenu nd will erst wieder zahlen wenn sie wissen wer der Vater ist, das kann meine Bekannte aber beim besten Willen nicht sagen.
Wäre über einen Rat dankbar.

LG
Sylvia

 
2 Antworten:

Hey, Sylvia, lange nicht gelesen!!! :o)))

Antwort von Ralph am 04.06.2004, 21:33 Uhr

Hi Sylvia,

klar kenne ich Dich noch, Hanschis Geburtstag 2001... war 'ne heiße Grillparty...! :-))

Zu Deiner Frage... ich denke, sie kommt um einen Vaterschaftstest nicht herum... wenn der Test dann ergibt, daß der Ex nicht der Vater ist, muß sie dem Jugendamt sicherlich schon erklären, weshalb sie den Vater nicht kennt.
Ist die Antwort plausibel (Seitensprung im Urlaub etc.), muß das JA zahlen. Die Fragen des JA sind aber m.E. auch berechtigt, da Väter ja schließlich nicht auf Kosten der Allgemeinheit vorm UH geschützt werden sollen. Sie sollte daher nicht beginnen, evtl. um den heißen Brei herumzureden, das macht sie nur unglaubwürdig. Es hilft nichts, da muß sie sich erklären.

Liebe Grüße in den Pott
Ralph/Snoopy

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Re: Hey, Sylvia, lange nicht gelesen!!! :o)))

Antwort von schneckchen19 am 04.06.2004, 22:48 Uhr

Huhu,

wie geht es dir?

Also, das Problem ist, sie hat sich dem Jugendamt schon erklärt. Sie war mal auf ner Party und da hat ihr ein Typ was ins Glas getan. Sie kann sich an fast nichts mehr erinnern. Da muss es wohl passiert sein und sie kann doch schlecht knapp 40 Leute angeben von denen sie wahrscheinlich nicht mal alle Namen kennt oder?
Sie hatte eine Freundin die mit dabei war und sie war nicht die einzige die was ins Glas bekam. Die Freundin ist aber leider nicht mehr auffindbar und das gaze ist ja schon 4 Jahre her.
Das Jugendamt glaubt ihr die Geschichte aber nicht.
Jetzt kann sie ja schlecht mit einer anderen Geschicht ankommen...

Und nun??

Etwas wirr geschrieben:-)

Liebe Grüße
Sylvia

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