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Geschrieben von LittleRoo am 05.03.2013, 13:15 Uhr

Unterhaltsvorschuss

Hallo,

mein Ex-Mann zahlt ja seit Januar keinen Unterhalt mehr (seine Arbeitssituation hat sich geändert), nachdem er vorher auch nur weniger gezahlt hat, als er eigentlich sollte...

Hab daher schon im Januar beim JA Unterhaltsvorschuss beantragt, die wollen sich drum kümmern und sich auch mit meinem Ex in Verbindung setzen (er war wohl zwischenzeitlich schonmal persönlich da), aber irgendwie kommt da nichts zurück... Wie lange dauert denn sowas ? Und bekomme ich die Zahlungen für meinen Sohn dann rückwirkend erstattet ?

LG

 
7 Antworten:

Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von Sternenschnuppe am 05.03.2013, 13:29 Uhr

Bei mir hat das damals, vor über 6 Jahren nun, vielleicht 3 Wochen gedauert.
Die haben gezahlt und dann versucht sich das vom Vater zurück zu holen.
Da musste vo der ersten Auszahlung nix von ihm geprüft werden groß.

Ruf da noch einmal an und frag nach.

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Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von LittleRoo am 05.03.2013, 13:33 Uhr

Hab ich letzte Woche gemacht, die Sachbearbeiterin meinte, sie wäre noch bei der Berechnung, würde noch was dauern, da sie noch andere Akten auf dem Tisch liegen hat. Aber genauere Angaben leider Fehlanzeige :-(

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Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von Sternenschnuppe am 05.03.2013, 13:38 Uhr

Komisch.
Das Ding heisst ja auch Unterhaltsvorschuss, und nicht Ersatz.
Mir haben sie das damals auch so gesagt, ich bekomme nun ersteinmal von denen, und dann regeln sie den Rest mit dem Vater.
Dann hätte ich ja ein Jahr warten müssen, hätten die so wie bei Euch gearbeitet, da die Anerkennung erst übers Gericht laufen musste.
Und vorher konnten sie gar keine Unterlagen anfordern von ihm, war ja noch nicht der Vater.

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Dann wird wohl die Tage Geld kommen...

Antwort von Ralph am 05.03.2013, 13:57 Uhr

... klar ist, daß er nicht zahlt. Damit ist die Grundlage für UHV gegeben, sofern das Kind noch keine 12 Jahre alt ist und schon bereits 72 Monate UHV gezahlt wurde.
Sollte Anfang nächster Woche nichts auf dem Konto sein, würde ich nochmals nachhaken.

Gezahlt wird ab Antragstellung. Das wäre ja schön für die Stadtkasse, alle Antragsteller des Jahres zum 31.12. einladen und dann Unterhaltsvorschuß für Silvester auszahlen.

Viele Grüße
Ralph

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hab 3,5 monate gewartet, alles von antrag an nachgezahlt bekommen

Antwort von LaLeMe am 05.03.2013, 14:03 Uhr

.

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Re: Ralph

Antwort von LittleRoo am 05.03.2013, 14:21 Uhr

Kind wird erst 7 und den Antrag auf UHV habe ich im Dezember für ab Januar gestellt, also von daher alles im Rahmen.

Weiß ja nicht, was es da noch zu berechnen gibt...anfangs hatte mir die Dame 30 Euro (besser als nichts) zugesagt, weil der KV 150 monatlich gezahlt hat. Aber er zahlt ja jetzt gar nichts mehr... da müßte die Summe doch unabhängig vom Einkommen des KV doch eigentlich auch klar sein. Das JA holt sich die Summe doch dann ggf. eh beim KV wieder, oder ?

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Re: Unterhaltsvorschuss

Antwort von Sternenschnuppe am 05.03.2013, 15:30 Uhr

Ist bei mir schon eine Weile her, aber ich meine mich zu erinnern, dass man das auch noch paar Wochen rückwirkend machen kann.
Mein Kind wurde Ende des Monats geboren, bin dann in den ersten Tagen des neuen Monats hin.
Da fragte sie mich was mit dem Geburtsmonat ist, da das dann anteilig gezahlt wird, aber eben ein Monat UHV damit weg ist.
Daher nahm ich dann erst das Geld ab dem Antragsmonat.

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