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Geschrieben von Tinav85 am 05.03.2013, 12:40 Uhr

Fragen zur Vaterschaftanerkennung

Hallo,
ich hab mal eine Frage. Wenn wir eine Vaterschaftsanerkennung machen lasen und diese bestätigt wird. Muss ich den Vater dann überall mit angeben, obwohl das Kind bei mir lebt?

tinav85

 
5 Antworten:

Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung

Antwort von mf4 am 05.03.2013, 12:52 Uhr

Nein musst du nicht.
Ich habe erst heute mein Kind in einer neuen Schule angemeldet und da nach dem Personensorgeberechtigten gefragt wurde stehe da nur ich.
Den Vater gebe ich als Notfallrufnummer an, wenn ich nicht erreichbar bin.

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Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung

Antwort von Tinav85 am 05.03.2013, 12:56 Uhr

Das bedeutet, wenn ich später mein Kind für einen Kitaplatz anmelde, muss ich den Vater und deren Einnahmen auch nicht angeben!?

Die Vaterschaftsanerkennungs ist doch nur dafür da, wenn mir evtl. mal was passieren könnte oder ich einen Anspruch auf Unterhalt gelten machen will !?

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Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung

Antwort von Pamo am 05.03.2013, 13:00 Uhr

Wenn der Vater kein Sorgerecht hat, dann musst du ihn fast nirgends angeben - du bist ja sicherlich alleinerziehend.

Den Anspruch auf Kindesunterhalt musst du geltend machen, der steht dem Kind zu.

Die Vaterschaftsanerkennung ist auch dafür notwendig, dass das Kind das ihm zustehende Erbe aus der Familie väterlicherseits erhält.

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Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung

Antwort von Tinav85 am 05.03.2013, 13:02 Uhr

Habt vielen dank. Das wollte ich nur wissen :-) !

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Re: Fragen zur Vaterschaftanerkennung

Antwort von Sternenschnuppe am 05.03.2013, 13:04 Uhr

Die Vaterschaftsanerkennung ist wichtig, weil er ein wichtger Bestandteil im Leben des Kindes ist.
Sei es das Wissen um die Herkunft, Erbe, Unterhalt etc.

In Formularen wird meist nach den Erziehungsberechtigten gefragt, und das bist Du alleine bei alleinigem Sorgerecht.

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