Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 02.06.2010, 13:42 Uhr

unterhaltspfändung

Hallo,

Kindesunterhalt ist vorrangig. Auch dem KV von meinem Großen wird der Lohn gepfändet. Als die Pfändung begann, hatte er bereits Pfändungen laufen. Das JA hat dem Arbeitgeber dann die Vorrangigkeit mitgeteilt und basta. Die anderen Gläubiger können warten.

LG
mousy

 
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