Geschrieben von bikermouse66 am 02.06.2010, 13:42 Uhr |
unterhaltspfändung
Hallo,
Kindesunterhalt ist vorrangig. Auch dem KV von meinem Großen wird der Lohn gepfändet. Als die Pfändung begann, hatte er bereits Pfändungen laufen. Das JA hat dem Arbeitgeber dann die Vorrangigkeit mitgeteilt und basta. Die anderen Gläubiger können warten.
LG
mousy
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- unterhaltspfändung - silke68 02.06.10, 10:04
- Re: unterhaltspfändung - Sonntagskinder 02.06.10, 10:05
- Re: unterhaltspfändung - Patti1977 02.06.10, 10:26
- Re: unterhaltspfändung - mamafürvier 02.06.10, 11:07
- Re: unterhaltspfändung - bikermouse66 02.06.10, 13:42
- Re: unterhaltspfändung - silke68 02.06.10, 19:13
- Re: unterhaltspfändung - bikermouse66 02.06.10, 13:42
- Re: unterhaltspfändung - mamafürvier 02.06.10, 11:07
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