Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Patti1977 am 02.06.2010, 10:26 Uhr

unterhaltspfändung

Unterhalt müsste Vorrang haben. So kenne ich es. Aber ist schon länger her, dass ich Pfändungen bearbeitet habe.

Der Arbeitgeber muss ja eh eine Drittschuldnererklärung dir oder deinem beauftragten Anwalt gegenüber abgeben. Wenn da steht, dass er vorrangige Pfändungen hat, muss dein Anwalt ihn über den möglichen Vorrang der Unterhaltspfändung aufklären und auf vorrangige Zahlung deiner Forderung hinweisen.

lg

 
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