Geschrieben von Patti1977 am 02.06.2010, 10:26 Uhr |
unterhaltspfändung
Unterhalt müsste Vorrang haben. So kenne ich es. Aber ist schon länger her, dass ich Pfändungen bearbeitet habe.
Der Arbeitgeber muss ja eh eine Drittschuldnererklärung dir oder deinem beauftragten Anwalt gegenüber abgeben. Wenn da steht, dass er vorrangige Pfändungen hat, muss dein Anwalt ihn über den möglichen Vorrang der Unterhaltspfändung aufklären und auf vorrangige Zahlung deiner Forderung hinweisen.
lg
- unterhaltspfändung - silke68 02.06.10, 10:04
- Re: unterhaltspfändung - Sonntagskinder 02.06.10, 10:05
- Re: unterhaltspfändung - Patti1977 02.06.10, 10:26
- Re: unterhaltspfändung - mamafürvier 02.06.10, 11:07
- Re: unterhaltspfändung - bikermouse66 02.06.10, 13:42
- Re: unterhaltspfändung - silke68 02.06.10, 19:13
- Re: unterhaltspfändung - bikermouse66 02.06.10, 13:42
- Re: unterhaltspfändung - mamafürvier 02.06.10, 11:07