Geschrieben von Babyfratz am 13.10.2003, 13:32 Uhr |
Unterhalt
Hallo !
Mein Exmann kann keinen Unterhalt mehr zahlen !
Da ich neu verheiratet bin wirds auch nichts mit Unterhaltsvorschuß !
Gibt es für uns noch ne andere Möglichkeit für die Kids Unterhalt zu bekommen ?
Warum das denn nicht???
Antwort von britta + stacy am 13.10.2003, 13:36 Uhr
Hallo!
Der neue Partner ist doch nicht Unterhaltspflichtig gegenüber deinen Kindern! Er ist nicht der leibliche Vater.......... !
Daher müsstest du doch den Unterhaltsvorschuß bekommen.......
Viele Grüße
:-)
Re: Warum das denn nicht???
Antwort von bikermouse66 am 13.10.2003, 13:38 Uhr
UHV kriegt Ihr wirklich nicht. Das ist nun mal bei Ehepaaren so, auch wenn der Mann nicht der Vater der Kinder ist. Warum kann der Ex nicht mehr zahlen? Habt Ihr das durch das JA prüfen lassen? Ansonsten geht mal zum Sozi.
LG
mousy
Biker hat recht! :-)
Antwort von Ralph am 13.10.2003, 13:43 Uhr
UHV gibt es in diesen Fällen nicht.
Allerdings führt der Weg ins Sozialamt, für das Kind einen Antrag stellen. Dein Mann müßte dann (offiziell) erklären, daß er für das Kind nicht aufkommen will, dann bliebe nur das, was Du evtl. von Deinem Einkommen an UH zahlen müßtest sowie das Kindergeld. Davon muß Dein Kind dann seinen Regelsatz und seinen Anteil an der Miete aufbringen. Wenn das nicht reicht, müßte das Sozialamt dier Differenz zahlen.
LG
Ralph/Snoopy
Re: Biker hat recht! :-)
Antwort von Babyfratz am 13.10.2003, 14:06 Uhr
Mein Mann kann gar nicht für die Kinder mit aufkommen da er nur ein Nettoeinkommen von etwa 900 Euro hat!
Außerdem haben wir noch eine gemeinsame Tochter während der ich in Elternzeit bin und nur das Erziehungsgeld als Einkommen habe !
Mein Ex kann übrigens nicht zahlen weil er sonst seine Kredite nicht bezahlen kann -darf das sein ? Ich meine Unterhalt geht doch vor Kredit oder ?
Wir haben vor umzuziehen -kann uns das Sozialamt nen Riegel vorschieben aus irgendwelchen Gründen ?
Re: Biker hat recht! :-)
Antwort von Celinchen09012003 am 15.10.2003, 11:10 Uhr
Auf die Frage ob das Sozialamt einen Riegel vorschieben kann. Kann ich dir aus eigener Erfahrung mit dem Sozialamt in Berlin folgendes sagen. Sie können Dir den Umzug nicht verbieten, aber Sie müssen ihn nur in bestimmten Fällen bezahlen. Wie z.B. wenn man wegen einer Familienzusammenführung umzieht wie eine Heirat. Oder wenn man in einer anderen Stadt eine neue Arbeitsstelle bekommt, aber nur wenn man den Unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegt. Oder natürlich wenn man in einer zu teuren Wohnung lebt die das Sozialamt nicht übernimmt.
Ich hatte erhebliche Probleme mit dem Sozialamt und musste den Umzug selber bezahlen. Ich wünsche Dir das es bei Dir besser läuft.
@Celinchen
Antwort von Babyfratz am 15.10.2003, 12:12 Uhr
Es ging nicht darum daß mir das Sozi den Umzug bezahlen soll ! Es ging mir nur darum ob sie bei einem Umzug irgendwie Mitspracherecht haben sobald man irgendwelche Leistungen vom Sozi bekommt(wäre nur für die Kinder )
Trotzdem Danke für Deine Antwort
Hat sich aber sowieso erledigt weil mein Exmann auf jeden Fall weiter Unterhalt zahlen muß ! Wie er mit den Krediten klarkommt ist sein Problem !
Re: Unterhalt
Antwort von caja66 am 19.10.2003, 21:26 Uhr
So wie ich weiss wird UVS gezahlt bis die Kids 12 Jahre alt sind.
@caja Aber nicht wenn man neu verheiratet ist ! ot
Antwort von Babyfratz am 20.10.2003, 10:12 Uhr
ot
@ Janka
Erziehungsgeld bei getrennt lebend! BITTE DRINGEND UM HILFE !!!!
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Danke für eure Antworten....
An schokibabe wegen studieren und so
Hallöle aus dem schnee!!! ;o)))
Weiß nicht mehr weiter
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