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Geschrieben von Danii2307 am 05.09.2007, 12:07 Uhr

Unterhalt zahlbar Anfang oder Ende des Monats??

Hallo!
Mein Sohn wurde am 3.7.07 geboren. Mein Ex hat jetzt die Vaterschaft anerkannt nachdem der Vaterschaftstest (den er unbedingt wollte) ergeben hatte das es sein Sohn ist.
Er hat mir am 19. August den Unterhalt für Juli und August rückwirkend gezahlt. Jetzt hab ich auf mein Konto geschaut und wollte nur mal schauen ob er für September schon gezahlt hat. Hat er nicht; jetzt hab ich mal nett nachgefragt ob er noch daran denkt und er meinte dann patzig zu mir das er den Unterhalt immer zum Ende des jeweiligen Monats zahlt. Quasi als "Lohn/Gehalt" wie er meint. Muss Unterhalt nicht zu Anfang des Monats gezahlt werden? Weil ich muss ja für den Monat Nahrung und Windeln z.B. kaufen?!
Versteht mich bitte nicht falsch oder als raffgierig aber ich würde das schon gerne wissen ob da es eine Regelung für gibt.
Grüße Daniela

 
6 Antworten:

Re: Unterhalt zahlbar Anfang oder Ende des Monats??

Antwort von Jenny+Luca am 05.09.2007, 12:23 Uhr

ich weiß nich wie das gesetzlich geregelt istaber die logik stimmt schon immerhin musst du dem kind ja nahrung etc kaufen...ich krieg meins immer gleich zu anfang...frag doch mal im Jugendamt nach obs da bestimmte Regelungen gibt

lg jenny

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Re: Unterhalt zahlbar Anfang oder Ende des Monats??

Antwort von JuniTwins05 am 05.09.2007, 12:57 Uhr

Ich bekomme meins immer um den 15. rum...

ich finde das super so...

Wir haben uns deswegen aber auch nie gestritten... das war einfach irgendwie so...

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Re: Unterhalt zahlbar Anfang oder Ende des Monats??

Antwort von Sandr@1974 am 05.09.2007, 13:00 Uhr

Hallo Daniela,

soweit ich weiss, muss der Unterhalt bis zum 3. des Monats für den laufenden Monat auf dem Konto sein. Also bis zum 3.9. für September. So steht es in meinem Gerichtsurteil.
Ich hab eine Beistandschaft beim Jugendamt. Allerdings machen die erst was, wenn das Geld bis zum 30. nicht auf dem Konto ist. Also im Prinzip kann sich der Vater doch den ganzen Monat über Zeit lassen.
Mein Ex hat immer am 15. des Vormonats für den nächsten Monat gezahlt. Dann hat er plötzlich nicht zahlen können und ich stand praktisch 2 Monate ohne Unterhalt da. Auch toll. Aber wie gesagt, Jugendamt sagte mir, die können nichts machen. Erst am 30. Und dann wird der KV ja auch erst noch angeschrieben. Kann sich also dann auch noch hinziehen.

Liebe Grüsse Sandra

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Re: Unterhalt zahlbar Anfang oder Ende des Monats??

Antwort von nightingale am 05.09.2007, 13:28 Uhr

hi,

unterhalt ist *lt. gesetz* im voraus zu zahlen, also am anfang des monats.

imho ist es allerdings *fair*, den zahlzeitpunkt auf den zahltag des zahlers zu legen. geld wäre beim zusammenleben ja auch nicht früher da.

greetz,
nachtigall

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Re: Unterhalt zahlbar Anfang oder Ende des Monats??

Antwort von H+M am 05.09.2007, 20:33 Uhr

Bei uns wurde vom Anwalr festgelegt das es immer zum Monatsanfang zu überweisen ist. Klappt auch (manachmal).

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Unterhalt ist im Voraus zu gewähren!

Antwort von desireekk am 07.09.2007, 11:43 Uhr

Unterhalt ist im Voraus zu gewähren!

Steht hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html

Absatz 3!

Viele Grüße

Désirée

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