Geschrieben von spiky73 am 10.11.2003, 17:45 Uhr |
Unterhalt vom im Ausland lebenden Vater?
um noch eins draufzusetzen...
musst du, um eine beistandschaft einrichten zu können, auf jeden fall mehr informationen bieten können als "sein name ist yxz und er wohnt irgendwo im taiwanesischen dschungel".
die brauchen konkrete angaben zum vater, damit sie aktiv werden können.
ob was dabei rauskommt, ist ne andere frage, weil es immer davon abhängt, ob bilaterale rechtsabkommen bestehen oder nicht.
liebe grüsse,
martina
- Unterhalt vom im Ausland lebenden Vater? - Herdis 10.11.03, 7:48
- Re: Ach je.... - JennsBaby 10.11.03, 9:48
- Re: Unterhalt vom im Ausland lebenden Vater? - spiky73 10.11.03, 17:45
- klingt ja nicht so erbaulich... - herdis 11.11.03, 2:01
- was noch erschwerend hinzukommt... - spiky73 11.11.03, 5:41
- klingt ja nicht so erbaulich... - herdis 11.11.03, 2:01