Mitglied inaktiv
Hallo, Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch aus: Ich werde Ende Februar einen kleinen Mausebär bekommen, dessen Vater (mein Ex) aus Taiwan kommt und auch dort wohnt. Gibt es internationale Regelungen für den Unterhalt? Wenn ja, wie wird das geregelt? Ich bin noch bis nächsten Sommer Studentin, und werde dann von Kinder- und Erziehungsgeld leben. Danke und liebe Grüße Herdis
Hallo Herdis, das dürfte schwierig werden - Taiwan ist ja nicht grad um die Ecke und die Sprache dürfte ein grösseres Problem werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es da ein Abkommen zwischen beiden Ländern gibt. Am besten du läßt dir mal einen Termin beim Jugendamt geben, dort müßte man dir näheres sagen können. Auf jeden Fall bekommst du - falls vom Vater nicht zu bekommen ist - Unterhaltsvorschuß für dein Mausebärchen. Ich drück dir die Daumen!! LG Jenna
um noch eins draufzusetzen... musst du, um eine beistandschaft einrichten zu können, auf jeden fall mehr informationen bieten können als "sein name ist yxz und er wohnt irgendwo im taiwanesischen dschungel". die brauchen konkrete angaben zum vater, damit sie aktiv werden können. ob was dabei rauskommt, ist ne andere frage, weil es immer davon abhängt, ob bilaterale rechtsabkommen bestehen oder nicht. liebe grüsse, martina
Danke Euch beiden für die Hinweise. Seine Daten weiss ich natürlich alle, und vielleicht können wir uns auch ohne bilaterale Abkommen irgendwie einigen. Zur Not telefoniere ich halt mal mit seiner Mama ;-) Herdis
fällt mir grad so spontan ein... in vielen staaten der erde ist ja das lohnniveau ein ganz anderes als bei uns. dort haben die menschen ein durchschnittseinkommen von 100 euro pro monat und kommen ganz gut über die runden. naja, aber da dann noch einen unterhaltsbetrag abzurechnen könnte sich schwierig gestalten. denn wenn er dann monatlich die obligatorischen, errechneten 2,50 euro rüberreicht, legst du am ende noch 17,50 an bankgebühren drauf. liebe grüsse, martina
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