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Geschrieben von Herdis am 10.11.2003, 7:48 Uhr

Unterhalt vom im Ausland lebenden Vater?

Hallo,
Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch aus: Ich werde Ende Februar einen kleinen Mausebär bekommen, dessen Vater (mein Ex) aus Taiwan kommt und auch dort wohnt. Gibt es internationale Regelungen für den Unterhalt? Wenn ja, wie wird das geregelt? Ich bin noch bis nächsten Sommer Studentin, und werde dann von Kinder- und Erziehungsgeld leben.
Danke und liebe Grüße
Herdis

 
4 Antworten:

Re: Ach je....

Antwort von JennsBaby am 10.11.2003, 9:48 Uhr

Hallo Herdis,

das dürfte schwierig werden - Taiwan ist ja nicht grad um die Ecke und die Sprache dürfte ein grösseres Problem werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es da ein Abkommen zwischen beiden Ländern gibt.

Am besten du läßt dir mal einen Termin beim Jugendamt geben, dort müßte man dir näheres sagen können.

Auf jeden Fall bekommst du - falls vom Vater nicht zu bekommen ist - Unterhaltsvorschuß für dein Mausebärchen.

Ich drück dir die Daumen!!

LG

Jenna

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Re: Unterhalt vom im Ausland lebenden Vater?

Antwort von spiky73 am 10.11.2003, 17:45 Uhr

um noch eins draufzusetzen...

musst du, um eine beistandschaft einrichten zu können, auf jeden fall mehr informationen bieten können als "sein name ist yxz und er wohnt irgendwo im taiwanesischen dschungel".

die brauchen konkrete angaben zum vater, damit sie aktiv werden können.

ob was dabei rauskommt, ist ne andere frage, weil es immer davon abhängt, ob bilaterale rechtsabkommen bestehen oder nicht.

liebe grüsse,
martina

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klingt ja nicht so erbaulich...

Antwort von herdis am 11.11.2003, 2:01 Uhr

Danke Euch beiden für die Hinweise. Seine Daten weiss ich natürlich alle, und vielleicht können wir uns auch ohne bilaterale Abkommen irgendwie einigen. Zur Not telefoniere ich halt mal mit seiner Mama ;-)
Herdis

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was noch erschwerend hinzukommt...

Antwort von spiky73 am 11.11.2003, 5:41 Uhr

fällt mir grad so spontan ein...

in vielen staaten der erde ist ja das lohnniveau ein ganz anderes als bei uns.

dort haben die menschen ein durchschnittseinkommen von 100 euro pro monat und kommen ganz gut über die runden.

naja, aber da dann noch einen unterhaltsbetrag abzurechnen könnte sich schwierig gestalten.

denn wenn er dann monatlich die obligatorischen, errechneten 2,50 euro rüberreicht, legst du am ende noch 17,50 an bankgebühren drauf.

liebe grüsse,
martina

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