Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 30.09.2015, 22:20 Uhr

Und zum rest, dany

Aktuell schreibt sie, dass es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist.
Hier seit der Änderung des Betreuungsanspruches auf jeden Fall.
Aber eben auch nicht Vollzeit, sondern Teilzeit wird erwartet. Sonst gibt es Sanktionen. Man muss belegen dass man sich um Betreuung bemüht.
Vorteil fürs Amt ist zudem, dass die Kunden dann weg sind, weil viele dann ALG1 beantragen können und nicht mehr H4 benötigen.

 
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