Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Herakles am 27.09.2015, 9:21 Uhr

Schulanmeldung

Hallo,

ich weiß durch das Lesen hier,dass ich für die Schulanmeldung eine Unterschrift von meinem Ex-Mann brauche.
Oder?
Ich hab jetzt die Anmeldung und Termin in der Schule bekommen.
Da muss er bis jetzt nichts unterschreiben.
Bei dem Termin in der Schule dann?
Oder könnte er eine Einverständniserklärung schreiben und ich kann diese dann mitnehmen.
Wir haben nämlich ein Besuchswochenende vor dem Termin und danach dauert es erstmal wieder.
Ihm schicken dauert noch viel länger,da er es dann "vergisst".

LG Herakles

 
4 Antworten:

Re: Schulanmeldung

Antwort von KKM am 27.09.2015, 9:36 Uhr

Hallo,

ich habe 2 Kinder an 2 Grundschulen, 1 Kind an 2 Realschulen und 1 Kind an 1 Gymnasium angemeldet - alles ohne Unterschrift des gemeinsam sorgeberechtigen Vaters....

geht also auch ohne!

LG KKM

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Re: Schulanmeldung

Antwort von mf4 am 27.09.2015, 10:07 Uhr

Ich habe in über 20 Jahren 4 Kinder in Kita, x Schule, zur Ausbildung, im Einwohnermeldeamt usw. allein angemeldet.
Es wurde lediglich für Reisepässe und Konto-Eröffnung fürs Kind eine 2.Unterschrift verlangt, bzw. in meinem Fall ein Beweis, dass ich das alleinige SR habe.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von Sternenschnuppe am 27.09.2015, 10:52 Uhr

Brauchte ich noch nie. Weder bei Kindergarten, Schule oder Operationen.
Maile ihm ( ist nachweisbar ) Ort und Termin, er möge bitte mitkommen sofern er da Fragen hat.

Dann liegt es an ihm mitzuwirken.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von Limayaya am 27.09.2015, 15:57 Uhr

Die Frage ist: wäre es ein Problem für den Kindsvater, bzw.: erwartest du, dass er Probleme macht?

Wenn vorher eh noch ein Umgangstermin ist: weise ihn doch direkt darauf hin: an dem und dem Tag ist Anmeldung an der Schule, ob er da mit kann/will...

Falls er nicht kann/will, bitte ihn, dir entsprechend eine Zweiteiler-Vollmacht zu schreiben (oder schreibs für ihn und drucks ihm aus, dass er nur noch unterschreiben muss), aus der hervor geht, dass er mit der Anmeldung einverstanden ist.

Es ist ja so: wenn das jetzt ganz normal die Anmeldung eines Kindes zur Grundschule ist, weil da ein 6-jähriger eben der KiGa-Zeit entwächst: was sollte es da für Probleme geben, dass er die Unterschrift verweigern könnte?
"Streitpunkte" bei sowas gibts doch höchstens beim Sprung auf die weiterführenden Schule, wenn ein Elternteil z. B. Gymnasium und der andere Realschule bevorzugt....oder villeicht noch, wenns jetzt wirklich an dem Ort mehrere Grundschulen gäbe und man entscheiden muss, auf welche das Kind geht oder so...

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