Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 30.09.2015, 18:51 Uhr

Ist hier bei uns anders

Zumindest Teilzeit wird verlangt ab einem Jahr.
Es gibt einen Betreuungsanspruch ab 1.
Ich verstehe das Drama daran auch nicht wirklich.
Familien die keine sozialen Leistungen bekommen müssen doch auch schauen wie sie sich finanzieren in der Elternzeit.
Haben Haus und Ausgaben die bedient werden wollen nach dem Elterngeld.

 
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