Geschrieben von Marina111182 am 12.01.2012, 10:03 Uhr |
Umgangsrecht des KV
Erstmal vielen Dank für die Antworten..
Also um genauer auf das Thema einzugehen...
damals, bevor ich mich vom Vater des Kleinen getrennt habe, hat er sich schon so gut wie gar nicht um Yanic gekümmert, ich habe fast alles alleine gemacht... ihm waren andere Dinge wichtiger. Wir haben es halt nach der Trennung so geregelt, das der Vater zweimal die Woche für paar Stündchen den Kleinen besuchen kann. Jetzt möchte er den Kleinen aber mal für paar Stünchen mit zu sich nach Hause nehmen. Das bereitet mir aber Bauchschmerzen, da der KV noch sehr unbeholfen und nicht sehr geduldig ist. Ich habe ihm Vorgeschlagen, das ich die erstenmal mit komme, da der Kleine die Umgebung noch nicht kennt und ich mir auch ein Bild von dieser machen möchte. Ich möchte nur gerne wissen, da Yanic bei mir lebt und da ich alle Entscheidungen, was den Kleinen im täglichen Leben entsprechen, treffen darf, in wie weit ich das zulassen muss, das der Kleine jetzt schon mit zu ihm nach Hause geht und die beiden alleine sind, wenn ich das noch nicht möchte???
Ich möchte dem Kleinen nicht den Vater vorenthalten, ich möchte einfach nur erstmal die gewisse sicherheit haben, das er sich dann auch anständig um ihn kümmert, wenn ich nicht dabei bin.
Ja und zu dem, wenn es dann mal so weit ist, das der Vater Yanic übers WE hat... ist da irgendwie was gesetzlich festgelegt, ab welchem Alter man die Kinder über die Nacht weg geben soll? Ich finde, mit 14 Monaten ist der Kleine noch viel zu klein. Da sollte er doch schon mindestens 3 Jahre alt sein und schon sprechen können, oder?
Vielen dank für eure Hilfe
- Umgangsrecht des KV - Marina111182 11.01.12, 22:03
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