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weil das thema nicht nur hier immer wieder erscheint. ich verstehe eine logik nicht also, wenn der UE keine lust auf umgang hat, dann kann man ihn zwar verklagen, hört aber immer wieder (gerne auch vor gericht), daß man ihn nicht zwingen könne. oder: "wenn das unter zwang stattfindet, merkt das kind doch die ablehnung, ob das so gut ist? dann lieber nicht" Fazit: UE fein raus geht es jetzt aber umgekehrt darum (wirklich in den fällen, bei denen kein boykott stattfindet!), daß gutachter, psychologen, verfahrenspfleger u.w. dritte personen den umgang für das kind aber als schlecht erachten/ es nicht dem wohle des kindes dienen würde, dann wird das kind dennoch gezwungen umgang zu haben. und das sogar mit strafandrohung für den betreuuenden elternteil, weil der UE ein recht auf umgang habe. beides unter dem deckmantel, daß das recht des kindes ganz oben steht. gucke ich mir die realität an, dann (wie im beispiel oben) steht eher das recht des UE über dem wohle des kindes. kann mir das mal jemand erklären?
Erklären leider nein, aber Recht haste, was die Realität betrifft!
Nein. Es macht keinen Sinn. Zwar kann man den KV gerichtlich zum Umgang verdonnern und Nichteinahaltung mit Strafgeldern belegen, nur: Hat das Kind etwas davon? Wenn ja, sage ich los! Wenn nicht, ist es die Muehe m.E. nicht wert. Der KV kann auch sein Umgangsrecht einklagen. Wenn er ein Kind sehen moechte, das ihn nicht sehen will, dann steht ihm das frei. Dazu kann man stehen wie man will. Um das Kindeswohl geht es theoretisch, aber in der Praxis um das Abwaegen von Recht versus erstrittene Vorteile.
Wenn der Umgang dem Kind schadet, kann er ausgesetzt werden. Kann... Viele Richter trauen sich anscheinend nicht. Sitzt der KV im Gefängnis ist das (leider) wesentlich einfacher für die Richter umzusetzen, als bei psychischen Krankheiten...
shinead...hast pn
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