Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Maya1990 am 17.05.2011, 11:47 Uhr

Umgangsrecht

halllooooooo
ich hab mir paar Kommentare durch gelesen und dachte das ihr mir auch mal ein rat geben könnt .
Ich erzähl euch mal meine Geschichte, als ich meine Tochter bekommen habe war ich gerade erst 17 Jahre alt und er KV 18. Als meine Tochter auf die Welt kam 2008 hat der KV angefangen zu spinnen. Ich musste 10 tage im Krankenhaus bleiben in diesen 10 tagen hat sich ein Drama bei mir daheim abgespielt(das habe ich erst einige Monate später erfahren). In diesen 10 tagen hat der KV meine Eltern beklaut und auch so ist er nur ins Krankenhaus gekommen um von mir Geld zu nehmen. Als ich aus dem Krankenhaus entlassen wurde ist er abgehauen (Juni 08) bis( Aug 08) er sei angeblich krank hat seine Mutter behauptet( er war in der Psychiatrie 3wochen lang ,habe nie verstanden warum die Ärzte einen kranken nach 3 Wochen entlassen).Ich hatte so Mitleid mit ihm und hab versuch im zu helfen. Im September 08 ist er bei mir und meinen Eltern wieder eingezogen war aber kaum da weil, er Tabletten genommen hat die ihn müde gemacht haben und er lieber bei seiner Mutter schlafen wollt. So ging das bis Juli 09 dann hat es wieder angefangen er wurde angeblich wieder Krank( es waren die Drogen und der Alkohol die ihn Krank gemacht haben, das habe ich erst ganz am ende erfahren von Verwandten und Freunden seine Mutter hat das alles verheimlich vor mir und meiner Familie ) , er schlug mich vor meiner Tochter, er beklaute mich und meine Eltern, er war nie da und wenn er da war dann nur zu schlafen, weil er die ganze Nacht feiern war. natürlich habe ich für all seine Taten eine Ausrede gefunden er sei doch Krank und meine Tochter braucht ihren Vater. Im September 09 zog er wieder aus. Ich habe ihm vor seinem Auszug gesagt das er eine Tochter hat und deshalb bitte zu arzt gehen soll. Er sagte nein und ist gegangen. Im Januar 10 habe ich mich von ihm entgültisch getrennt. Und dann ging es los er standet nachts vor der Tür Klingelte, rufte ständig an nachts und den ganzen Tag lang. Er lauerte mir auf bedrohte mich, ich habe über alles hin weg gesehen und habe ihm den Umgang zu meiner Tochter erlaubt, wenn wir auf dem Spielplatz waren durfte er kommen er kam besoffen, verkifft und sehr Aggressiv. das hielt ich ganze 7 Monate aus danach habe ich ihm den kontakt zu meiner Tochter verboten. Er Stalkte mich weiter ich musste unzählige male die Polizei rufen. Zu der Zeit war ich schon mit meinem jetzigen Freund zusammen .Im Nov 10 hat das Gericht beschlossen das er 100m ,von Haus, von meiner Tochter und von mir halten muss. Nach dem hatte ich und meine Tochter endlich ruhe, meine Tochter denkt das mein jetziger freund ihr Vater ist, die zwei lieben sich so er ist ein toller Vater für sie . Im März 11 hat es wieder angefangen ich bekam ein Brief vom JA der KV will kontakt mit meiner Tochter ( seine Mutter beteuerte im JA das er wieder gesund sei)ich lehnte ab, vor 2 Wochen habe ich eine Ladung vom Gericht bekommen zur " Regelung des Umgangsrechts“. Meine Tochter kennt diese Person nicht und ich habe ihm die Chance gegeben er hat sie nicht genutzt. Und jetzt fast 1 1/2 Jahre später will er kontakt. ich glaube ihr könnt euch selbst ausrechnen wie lange er mit ihr zeit verbracht hat nämlich NIE. Meine Tochter lebt in einer normalen Familie mit Mutter und Vater (auch wenn es nicht der leibliche ist). Ich habe auch daran geglaubt das mein Kind seinen KV braucht ich wurde eines bessern belehrt. Was denkt ihr muss ich Angst haben das sie den Umgang zu lassen?? ich danke euch im vorrauß

 
18 Antworten:

Re: Umgangsrecht

Antwort von groschi am 17.05.2011, 11:51 Uhr

naja, er ist und bleibt der leibliche vater und als solcher hat er rechte.
melde dich beim JA; schildere deine ängste und bitte um begleitenden umgang

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Re: Umgangsrecht

Antwort von vallie am 17.05.2011, 12:21 Uhr

so schlecht kann der kv gar nicht sein, daß man ihm das umgangsrecht absprechen würde.
wie groschi schreibt: setz dich mit dem ja in verbindung, zeig dich kooperativ und versuche eine lösung zu finden.
los wirst du ihn nie.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Giuli09 am 17.05.2011, 12:24 Uhr

ööööööööööööööhhhhhhhhhhhhhhhmmmmm....ich hab das jetzt 2 mal gelesen........und denke ich verstanden!!!

bei solchen umständen, denk ich auch jugendamt, ein anwalt wegen der verhandlung sowieso......und wenn die möglichkeit besteht kann das gericht anordnen das er untersucht wird, aber dafür müssen berechtigte zweifel an seinem zustand bewiesen werden!!!!!
viel glück

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Terkey235 am 17.05.2011, 12:45 Uhr

Die Rechte der (unverheirateten) Väter wurden gestärkt und Gerichte scheinen dies zu berücksichtigen, auch wenn noch keine finale Regelung hierzu getroffen ist.
Wenn der KV nachweisen kann, dass er sich stabilisiert hat, wirst du um den Umgang nicht herumkommen, fürchte ich. Begleiteter Umgang wäre tatsächlich eine Option. Du solltest das JA und einen Rechtsbeistand ins Boot holen. Deiner Tochter zu verschweigen, wer ihr Vater ist, wird nicht funktionieren. Trotzdem kann dein Partner ihr Papa bleiben.

...Warum bekommt man noch mal mit so jemandem ein Kind?!

terkey

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Maya1990 am 17.05.2011, 12:54 Uhr

ich glaub du hast es nicht richtig durch gelesen....
Ähmmmm er ist nicht krank er nimmt drogen ......
1.ich habe mich für meine Tochter entschieden und nicht für ihn, 2. glaube ich nicht das ein abbruch das richtige gewessen wäre, wenn man s** haben kann kann man sich auch ums kind kümmern oder nicht?

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Terkey235 am 17.05.2011, 13:12 Uhr

Doch doch, ich hab schon gelesen und verstanden, dass er Drogen nimmt. Allerdings scheint er zu beteuern, dass er sich gebessert hat und das gericht glaubt ihm zumindest soweit, dass es eine Verhandlung gibt. Hätte er keine reellen Chancen auf Umgang, wäre die Sache schon in der Vorverhandlungsphase vom Tisch gewesen. Somit - und das gebe ich ja nur zu bedenken - solltest du dich mit dem Gedanken anfreunden, dass eure Tochter ihren Vater sehen wird, auch wenn er sich ganz unmöglich verhalten hat und es mir sehr leid für euch tut.

Übrigen: Wer Sex haben kann sollte auch an Verhütung denken.

terkey

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Savanna2 am 17.05.2011, 14:15 Uhr

Hallo,

auch wenn dud auernd schriebst MEINE Tochter so ist es dennoch auhc seine und diese hat eben auch einen Anspruch auf ihren Vater und nicht nur umgekehrt.

Ich kann dich verstehen dass du ihm nicht gerne eure Tochter überlässt denn es gab ja bestimmt gute Gründe für die Richterliche Anordnung.

ABER im Endefekt IST er krank, eine Suchtkrankheit wie rauchen, trinken,essen,Drogen usw.

Ich würde mich kooperativ zeigen indem ich auch erstmal betreuten Umgang plädiere und ind er Zeit soll er regelm. nachweisen (Bluttest oder was auch immer) dass er clean ist, denn alleine würde ich einem Suchtkranken (Drogen)Menschen ein Kind nicht überlassen.

Menschen können sich ändern und nur weil ihr jetzt eine heile Welt aufgebaut habt dürft ihr dem Kind nicht den leiblichen Vater/ und umgekehrt vorenthalten.

Bedenke er war erst 18, ein Kind was ein Kind bekommt und gerade Jungs kommen damit vielleicht nicht so leicht klar wie eine Mutter die ja schon 9 Monate Zeit hatte das baby zu spüren.

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Um den Umgang kommst Du nicht herum...

Antwort von Ralph am 17.05.2011, 15:23 Uhr

... von daher solltest Du den leiblichen Vater auch vor dem Kind nicht verleugnen.

Und ansonsten gleiten wir hier ganz langsam in den allseits bekannten Religionskrieg hinein: Wer ist Papa? Wer ist Vater?

Ich kann Dich nur warnen, den leiblichen Vater ins Abseits zu stellen und Deinen aktuellen Partner dem Kind als Vater vorzuführen. Das Kind hat einen Vater, ganz gleich, wie krank dieser ist, das bleibt er zeitlebens. Sollte er sich in irgendeiner Form kümmern, ist er auch Papa. Und damit wäre dieser Platz und dieser Titel ebenfalls vergeben.
Dein Partner kann dem Kind ein guter Freund sein, aber Papa/Vater ist er nicht, da es diesen gibt.
Und was ist, wenn Ihr Euch trennt? Bekommt das Kind dann Vater/Papa Nr.3? Und der nächste ist dann Numero 4??

Und, es ist Euer Kind, nicht "MEIN" Kind. Dieses Denken ist bei vielen Müttern noch weit verbreitet, kommt aber bei Ämtern und Gerichten immer weniger an. Insofern solltest Du Deine Sichtweise überprüfen, damit Du nicht aus allen Wolken fällst, wenn es bei JA und gericht völlig anders kommt, als Du es erwartest. Kooperationsbereitschaft und ehrlicher Wille zu einer für alle tragbaren Lösung ist der allein gangbare Weg. Konfrontation führt in die Sackgasse.

Und noch eine Bitte: Füge bei Deinen Postings unbedingt hin und wieder Absätze ein, so liest sich Dein Posting sehr schwer... und es schreckt ab zu lesen.

Viele Grüße
Ralph

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ist anstrengend zu lesen. habe ein paar fragen

Antwort von 32+4 am 17.05.2011, 18:14 Uhr

weil mir der text zu wirr ist

wann hat das gericht die 100m zone beschlossen?
wirklich auch näherungsverbot zum kind?

wenn ja, kann das bei einer erneuten verhandlung jetzt interessant werden. (details schreibe ich erstmal noch nicht)

einen "fremden" als vater hinstellen, würde ich nicht. schon gar nicht, wenn der richtige vater doch irgendwie da ist.


mein KV hat bis zum begleiteten umgang ein näherungsverbot bekommen

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Maya1990 am 18.05.2011, 11:08 Uhr

Dankeschön ich will ihr Ihren leiblichen Vater nicht vorenthalten, aber ich weiß das er sie enttäuschen würd , den er würd sich nie ändern! Das mit er war doch erst 18 regt mich einbisschen auf den ich war auch 17, jünger wie er und er hatte genau so 9 Monate zeit oder nicht. Ich bin auch nicht davor weggerannt auserdem habe ich ihn schon während der schwangerschaft die chance gegeben zu gehen das hatt er auch oft genug gemacht und ich habe genauso gedacht wie du aber jetzt reichts er macht was er will und es ist ihm egal wie es MEINER TOCHTER geht. Sie würd es sowieso erfahren aber nicht jetzt sie ist noch viel zu klein um das alles zu verstehen!!!!!!!!!!

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Re: Um den Umgang kommst Du nicht herum...

Antwort von Maya1990 am 18.05.2011, 11:19 Uhr

Das alles kenn ich schon, das bekomm ich oft genug an den Kopf geworfen!!!
weil ich sie mit 17 bekommen habe...... und ob du es glaubst oder nicht
ich habe meiner Tochter nie gesagt das mein neuer Freund ihr Vater ist.

Ich weiß das er ihr leiblicher Vater ist, das brauchst du mir nicht zu sagen(schreiben). Nur diesen Titel Vater hat er nicht verdient. Er hat sich noch nie um sie gekümmert, er hat lieber TV geguckt oder ist mit Freunden Saufen geganngen für ihn hat es sie nie gegeben.........

Und jetzt wo er erfahren hat das ich mit meinem neuen Freund zusammen ziehe und das meine Tochter meinen neuen Freund als ihren papa sieht , jetzt will er kontakt und wo war er die restlichen 1 1/2 jahre , natürlich feiern das war und wird ihm immer wichtiger sein.

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Re: ist anstrengend zu lesen. habe ein paar fragen

Antwort von Maya1990 am 18.05.2011, 11:41 Uhr

Sorry

100m zone im November 2010, ja auch für meine Tochter....wieso????

wieos darf ich ihn nicht als Vater (Stiefvater) hinstellen, schließlich kümmert er sich seid fast zwei jahren um sie auch finaziell, wieso darf er sich nicht als solcher bezeichnen werden, also ob leiblcih oder nicht fakt ist das der KV nicht zahlt, noch nie gezahlt hat und das wichtigste er hat sich noch nie gekümmert.

Noch mal ich weiß das er der leibliche Vater ist , werde ich auch vor gericht sagen , aber nicht mein freund ist ein "fremder" für meien Tochter sonder ihr leiblicher Vater und das ist soo.

was war bei dir los ?????

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Re: ist anstrengend zu lesen. habe ein paar fragen

Antwort von vallie am 18.05.2011, 12:06 Uhr

du kannst sagen, was du willst, er wird sein umgangsrecht behalten, solange er dem kind nicht nachweislichen schaden zufügt.
der ganze schmontius interessiert niemanden, was er wann wie und warum gemacht hat.
er ist der vater, basta.

am besten, du besorgst dir gleich einen fachanwalt für familienrecht.

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Re: ist anstrengend zu lesen. habe ein paar fragen

Antwort von Terkey235 am 18.05.2011, 12:22 Uhr

Liebe Maya,

dass der Erzeuger der Kleinen ein Idiot ist und sich unmöglich verhält, haben wir begriffen. Dass dein neuer Partner ein besserer Vater zu sein scheint, auch. Ebenso ist klar, dass der Erzeuger sicherlich kein guter Umgang ist. All das ändert aber nichts an folgenden Punkten:

1. Irgendwas wirst du ja mal in ihm gesehen haben, sonst wärest nicht mit ihm intim geworden und hättest es nicht auf eine Schwangerschaft ankommen lassen.

2. Kannst du dich auf den Kopf stellen und der Erzeuger hat trotzdem eine gute Chance auf Umgang, in welcher Form auch immer. So sieht es der Gesetzgeber, solange der KV das Kind beispielsweise nicht misshandelt etc. Wie ich schon schrieb, ist die Lage der Väter diesbezüglich noch mal gestärkt worden. Ob das immer fair und richtig ist, ist hier nicht Thema. Es geht um Fakten, die du nicht wegdiskutieren kannst. Da kannst du 100 mal mit 17 schwanger werden von einem irren Junkie, das interessiert niemanden. Frag mal hier um Forum rum. Es gibt diverse Fälle ähnlicher Art, bei denen die Erzeuger die Kinder emotional schädigen, die Gerichte den Umgang aber trotzdem erzwingen.

3. Es ist und bleibt EURE GEMEINSAME Tochter. Du hast mit diesem Drogen nehmenden Dieb gepiept und ihr beide habt nicht anständig verhütet. Dank dieser fünf Minuten Spaß seid ihr nun auf Ewig verbandelt - oder bis der Typ verschwindet/weggesperrt wird/man ihn mit dem Gesicht in der eigenen Kotze findet. Herzlichen Glückwunsch!

terkey

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Na dann pass du mal auf..

Antwort von Savanna2 am 18.05.2011, 12:53 Uhr

dass DEINE Tochter dir nicht irgendwann den Rücken kehrt.

Wie kann man nur so sein, es gibt Menschen die brauchen eben mehr zeit und wieviele nicht Junkies können im ersten LJ oder sogar darüber hinaus kaum was mit so einem kleinen Wurm anfangen und DU konntest sie spüren, hast die Schwangerschaft gefühlt, er nicht!

Er durfte gehen, wie grosszügig, warum bist du nicht gegangen/ hast es beendet wenn er sooo schlimm war?!?!

Oh man wenn Kinder Kinder kriegen kann ich nur sagen...

Auch wenn sie es erfährt aber wenn er dann eben bis dahin ab jetzt ein guter Vater war wird sie ihn nicht verstossen.

Jeder hat eine 2.Chance verdient,

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Re: Na dann pass du mal auf..

Antwort von Maya1990 am 19.05.2011, 10:57 Uhr

wenn Kinder Kinder kriegen ????? was soll das heißen das ich eine schlechte mutter bin nur weil ich sie so früh bekommen habe ????? ich sage nur eins,du kennst ihn nicht und du kennst mich nicht ,du weißt nicht was er für ein mensch ist!!!!

Und er war kein Junkie als ich Schwanger war !!!! er hat sie genauso gespürt wie ich und er hat sie gesehen ( Ultraschall)

Ich glaube nicht das du ihm sowas geschrieben hättest, wenn ich mein Kind allein gelassen hätte und jetzt auf einmal wieder kommen würde????

Und du hättest sowas nicht geschrieben wenn ich älter wär !!!!! komisch das du gegen mich ein vorurteil hast nur weil ich sehr früh mutter geworden bin, und gegen ihn der nur scheiße baut hast du keins

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Re: ist anstrengend zu lesen. habe ein paar fragen

Antwort von Maya1990 am 19.05.2011, 11:08 Uhr

ist das ein forum zum mobben oder zu helfen?????

Ja ich haben was ihn ihm gesehen als ich mit ihm zusammen gekommen bin waren wir 14 Jahre alt , er war mein erster Freund und er war nicht so, das hat alles nach der Schwangerschft angefangen!!!!!

Und wenn du mir nur Sch**** an den kopf werfen willst so wie viele hier. Dann hört auf zu schreiben !!!! Du hast keine ahnung wer ich bin, und wie ich bin, trozdem nimmst du dir die Frechheit mit mir umzugehen als wäre ich ein schlechter Mensch.....schade

Ich bin jünger wie du , und trozdem würde ich nie so Herablassend mit jeman anderren schreiben ..... ich wollte ein rat und keine dummen Komentare

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Re: ist anstrengend zu lesen. habe ein paar fragen

Antwort von Maya1990 am 19.05.2011, 11:14 Uhr

wow ihr seid ja allle so !!!!!!!

ich habe schon einen Anwalt !!!ob du es glaubst oder nicht ich bin nicht dumm ok !!!!
er hat es nicht einmal wie will er es dann behalten ?????

ich glaub es echt nicht ihr sollt erwaschen sein, ihr benimmt euch wie kinder.
Ich glaub ihr seid alle füstriert und ich komm euch nur gelegen damit ihr eure Füstrationen an mir auslassen könnt.

Vielen dank und hör auf mir zu schreiben!!!

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